Aktuelle Abtreibungs-Regelung muss im Strafgesetz bleiben

CSU-Fraktionschef in Bayern Klaus Holetschek

05.01.2024

Klaus Holetschek im bayerischen Landtag Copyright by IMAGO / Sven Simon

MÜNCHEN. Der neue CSU-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, hat den Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch mit Beratungsregelung aus den neunziger Jahren als „tragfähig“ und einen „gangbaren Weg“ bezeichnet, „damit ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei bleiben“ könne. Es gebe „überhaupt keinen Grund“, den Kompromiss „aufzubrechen“, sagte er im Interview mit der katholischen Tagespost. Dieser Rechts-Kompromiss verhindert allerdings nicht, dass in Deutschland jährlich um die 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet werden. Auf die Bestrebungen der Berliner sozialgrünliberalen Koalition angesprochen, den Straftatbestand der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, sagte der frühere bayerische Gesundheitsminister: „So eine schwerwiegende Frage wie die Abtreibung muss im Strafgesetzbuch geregelt sein.“

Quelle: die-tagespost.de

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