Lehrstunde für die Münchner LINKE in Sachen Staats- und Verwaltungsrecht

Screenshot https://dejure.org/gesetze/GG/9.html
Gute Nachrichten! Diese Woche hat DIE LINKE, anstelle einer Abstimmung über ihren Antrag im Rathaus, 1000plus zu verbieten, eine Lehrstunde in Sachen Staats- und Verwaltungsrecht durch das Münchner Gesundheitsreferat erhalten.
Liebe Freunde und Unterstützer von 1000plus,
erinnern Sie sich an unsere Rundmail vom 29. September 2020, in der ich Ihnen vom Verbotsantrag im Münchner Stadtrat berichtet hatte? „DIE LINKE“ forderte darin den Stadtrat auf, den Beschluss zu fassen, „Die Einrichtung von „Pro Femina“ in München aufgrund [angeblich!] dauerhafter Verstöße gegen StGB §219 (2) und das Schwangerschaftskonfliktgesetz […] umgehend zu schließen.“
Heute gibt es endlich einmal wieder gute Nachrichten! Diese Woche hat DIE LINKE, anstelle einer Abstimmung über ihren Antrag im Rathaus, eine Lehrstunde in Sachen Staats- und Verwaltungsrecht durch das Münchner Gesundheitsreferat erhalten.1
In einem geradezu erstaunlichen Brief – veröffentlicht in der „Rathaus Umschau“– klärt das Referat die Antragsteller unter anderem darüber auf,
- dass die Stadt München in der Sache „keine Zuständigkeit“ besitzt,
- dass die Zuständigkeit für das Verbot eines bundesweit tätigen Vereins allein beim Bundesinnenministerium liegt und
- dass ein Verein nach Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes ausschließlich verboten werden darf, wenn „seine Tätigkeit den Strafgesetzen“ zuwiderläuft „oder […] er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung […] richtet“.
Auf dem Boden der Verfassung
Nun ist es so, dass – wie in dem Brief ebenfalls bestätigt wird – Pro Femina noch NIEMALS strafrechtlich belangt worden ist. Und: Selbstverständlich stehen wir mit beiden Beinen auf dem Boden unseres (großartigen!) Grundgesetzes und unserer freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung.
Es entbehrt nicht der Ironie, dass ausgerechnet die Partei der Verfasser dieses Verbotsantrags – ganz im Gegensatz zu Pro Femina e.V. – jahrelang unter der Beobachtung des Bundesverfassungsschutzes stand.
Ich kann es nicht anders sagen: Inmitten der Willkür haltloser Verbotsanträge, der medialen Polemiken und der Gewalt gegen unsere Beratungszentren in Berlin und München ist das Schreiben des Münchner Gesundheitsreferats ein Lichtblick, dessen Tragweite kaum überschätzt werden kann.
Wer nicht auf dem Boden der Verfassung steht
Wird hier doch von Seiten einer Behörde, die uns wohl bestenfalls neutral gegenübersteht, die juristische Haltlosigkeit und Undurchführbarkeit von Anträgen und Beschlüssen begründet, wie wir sie beim Landesparteitag der Berliner SPD, bei der Bezirksversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf oder bei der Münchner LINKEN gesehen haben.
Einmal mehr wird deutlich, wie problematisch und gefährlich das Rechtsverständnis vieler unserer Kritiker ist und dass wir es hier in weiten Teilen mit klar linksradikalen, verfassungswidrigen Positionen zu tun haben.
Diese Stellungnahme zeigt auch, dass wir es bei den Angriffen gegen Pro Femina im Grunde genommen mit einer ideologischen Kampagne zu tun haben, die rechtlich gesehen eigentlich aussichtslos ist – jedenfalls bei der derzeitigen Gesetzeslage.
Worum es eigentlich geht
Es steht zu vermuten, dass sich unsere Gegner dieser Aussichtslosigkeit durchaus bewusst sind. Mehr noch: Ich gehe davon aus, dass es bei alldem gar nicht um Pro Femina geht. Die Angriffe gegen unsere Beratung sind vermutlich nur „Mittel zum Zweck“. Worum es eigentlich geht: Die Abschaffung von §218 und §219 StGB und damit die Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt.
Aber auch auf diesem Weg gibt es noch ein gewaltiges Hindernis, eine Trutzburg, die zuvor eingenommen und geschleift werden müsste: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Wir werden den Himmel bestürmen und alles dafür tun, damit dieses Unterfangen keinen Erfolg haben wird.
Wir machen weiter
Aber heute freuen wir uns erstmal über diese wunderbaren Nachrichten und stoßen auf die Freiheit in unserem Land an, auf diesen Rechtsstaat und diese Demokratie – auf dass sie uns noch lange erhalten bleiben mögen!
Und selbstverständlich werden wir weiterhin – auch von München aus – Schwangeren in Not die Informationen, Beratung und Hilfe zur Verfügung stellen, die Entscheidungen für das Leben möglich machen!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Kristijan Aufiero | Vorsitzender des Vorstands
Bildquelle:
Foto vom Deutschen Bundestag: Bundesarchiv, B 145 Bild-F002349-0009 / Brodde / Lizenz: CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons