Europäischer Gerichtshof verurteilt Polen wegen verhinderter Abtreibung

Abtreibungsverbot in Polen

15.12.2023

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Copyright by IMAGO / Winfried Rothermel

STRASSBURG. Eine Polin hat ihr Kind mit Trisomie 21 im Ausland abtreiben lassen. In Polen ist Abtreibung seit 2020 grundsätzlich verboten, außer, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, oder die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung zurückgeht. Ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer „fötalen Anomalie“ (einer Behinderung) sei nicht mit der Verfassung vereinbar. 

Die Polin klagte dagegen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – und gewann. Polen muss der Frau nun eine Entschädigung von 15.000 Euro zahlen. Zwei der sieben Richter, einer aus Polen und einer aus Ungarn, stimmten gegen die Verurteilung.

Die Richter begründen ihre Verurteilung damit, dass das Abtreibungsverbot in Polen die Frau gezwungen habe, für den Abbruch ins Ausland zu reisen, was mit erheblichen Kosten, der Trennung von familiärer Unterstützung und „erheblichen psychologischen Folgen“ verbunden gewesen sei.

Quelle: derstandard.de

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