Drohende Lockerung des Abtreibungsgesetzes in Polen

Das polnische Parlament stimmte für eine Aufweichung der Abtreibungsgesetze

03.11.2026

polnisches Parlament
Das polnische Parlament während einer Debatte zum Thema Abtreibung Copyright by IMAGO / eastnews IMAGO / eastnews

Warschau – Am 20. Oktober stimmte das polnische Unterhaus, der Sejm, für zwei Gesetzentwürfe zur Lockerung des Abtreibungsrechts. Mit 233 gegen 203 Stimmen beschlossen die Abgeordneten, Schwangerschaftsabbrüche bei schweren Fehlbildungen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen des ungeborenen Kindes wieder zu ermöglichen. Momentan sind in Polen Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich nur zulässig, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet ist oder die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung oder Inzest zurückgeht. Ein weiterer Entwurf zur Entkriminalisierung der Unterstützung bei illegalen Schwangerschaftsabbrüchen erhielt mit 217 zu 213 Stimmen eine knappe Mehrheit. 

Für die Ablehnung des Gesetzentwurfs fehlten lediglich fünf Stimmen. Bemerkenswert ist dabei, dass während der Abstimmung mehr als ein Dutzend Abgeordnete aus oppositionellen Fraktionen, die sich selbst als rechtsgerichtet und konservativ bezeichnen, nicht im Plenarsaal anwesend waren. Ihre Anwesenheit hätte das Abstimmungsergebnis verändern können.

Präsident könnte Reform stoppen

Trotz der parlamentarischen Zustimmung ist die Gesetzesänderung noch keineswegs beschlossen. Die Entwürfe müssen das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und schließlich Präsident Karol Nawrocki vorgelegt werden.

Der konservative Staatspräsident gilt als entschiedener Verteidiger des ungeborenen Lebens. Seine Haltung lässt erwarten, dass er einer Lockerung des Abtreibungsrechts kritisch gegenübersteht. Ein präsidiales Veto gilt daher als wahrscheinlich.

Für die Gegner der Reform ist dies ein wichtiges Zeichen der Hoffnung. Der Regierungskoalition fehlt die notwendige Dreifünftelmehrheit, um ein mögliches Veto zu überstimmen.

Besonders die geplante Ausnahmeregelung bei schweren Erkrankungen oder Behinderungen wirft aus Sicht der Lebensschützer grundlegende ethische Fragen auf.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Mit Präsident Karol Nawrocki steht den Befürwortern einer Lockerung ein entschiedener Vertreter des Lebensschutzes gegenüber. Sein mögliches Veto könnte verhindern, dass die bisherigen gesetzlichen Schutzbestimmungen aufgeweicht werden.

 

Quellen: tagesschau, Notes from Poland, GOSC NIEDZIELNY

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