Schottland: Lehrerin nach Äußerungen über Abtreibung entlassen – Rechtsstreit mit Vergleich beendet

„Als gläubige Katholikin bin ich gegen Abtreibung"

02.11.2026

Symbolbild: Diskussion im Klassenzimmer
Symbolbild: Diskussion im Klassenzimmer Copyright by © IMAGO / Rainer Unkel © IMAGO / Rainer Unkel

Eine katholische Lehrerin aus den USA wurde an einer schottischen Schule entlassen, nachdem sie Schülern ihre persönliche Haltung zum Thema Abtreibung erklärt hatte. Nach einer Klage wegen ungerechtfertigter Kündigung einigten sich beide Seiten außergerichtlich auf einen finanziellen Vergleich.

Die 66-jährige Geschichtslehrerin Sarah Morse war im November 2025 als Vertretungslehrerin an der Arbroath High School in Schottland tätig. Während des Unterrichts stellten ihr 14- und 15-jährige Schüler Fragen zu gesellschaftlichen und politischen Themen in den USA. Auf die Frage nach ihrer Einstellung zur Abtreibung erklärte Morse, dass sie als überzeugte Katholikin Abtreibungen ablehne.

Nach eigenen Angaben betonte sie dabei, dass unterschiedliche Meinungen legitim seien. Dennoch wurde sie noch am selben Tag, dem 19. November 2025, mit sofortiger Wirkung entlassen. Als Begründung sei ihr mitgeteilt worden, dass sie mit den Schülern über Religion und Abtreibung gesprochen habe.

Morse klagte daraufhin gegen die zuständige Schulbehörde Angus Council wegen ungerechtfertigter Entlassung. Sie berief sich unter anderem auf die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Religions- und Meinungsfreiheit und forderte eine Entschuldigung, die Erstattung ihres Verdienstausfalls sowie 10.000 britische Pfund Entschädigung.

Noch vor der für den 24. August 2026 angesetzten Verhandlung kam es zu einer außergerichtlichen Einigung. Die Höhe der finanziellen Entschädigung wurde nicht bekannt gegeben.

Unterstützung erhielt Morse von der britischen Lebensschutzorganisation Society for the Protection of Unborn Children (SPUC), die ihre rechtlichen Schritte finanzierte. Deren Geschäftsführer Michael Robinson erklärte, dass Menschen nicht wegen einer sachlich geäußerten Haltung zur Abtreibung benachteiligt werden dürften.

Quelle: OSV News

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