Das sagt die Deutsche Bischofskonferenz zum Lebensschutz

Statements zu Leihmutterschaft, Organspende und assistiertem Suizid

27.10.2026

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Vom 28. September bis zum 1. Oktober fand die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda statt. Dabei standen auch aktuelle Fragen des Lebensschutzes im Mittelpunkt. In einem Pressegespräch unter dem Titel „Leben vom Anfang bis zum Ende – aktuelle Fragen von der Leihmutterschaft über die Organspende bis hin zum assistierten Suizid“ wurden verschiedene medizinethische Themen behandelt. Die Deutsche Bischofskonferenz dokumentierte dazu die Stellungnahmen von Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen), Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger (Augsburg) und Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Leihmutterschaft gefährdet die „Personenwürde“ von Kindern und Frauen

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck, Vorsitzender der Kommission Glaube und Wissenschaft der Deutschen Bischofskonferenz, bekräftigte die ablehnende Haltung der katholischen Kirche gegenüber der Leihmutterschaft. Er betonte, wie wichtig es sei, über den Einzelfall hinauszublicken und die „möglichen Folgen für Kinder, die beteiligten Frauen und die Gesellschaft insgesamt“ zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt stehe die Personenwürde des Kindes, das als „schwächste aller am gesamten Geschehen beteiligten Personen“ aufgrund seiner existenziellen Betroffenheit besonderen Schutzes bedürfe.

„Bei einer Leihmutterschaftsvereinbarung, ganz gleich auf welcher Vertragsgrundlage, wird das Kind zum Objekt eines Vertrages unter Erwachsenen gemacht. Es besteht zudem die ernste Gefahr, dass das Kind als Projekt der Erwachsenen oder, je nach Umständen bzw. je nach seinem Gesundheitszustand, sogar als Schadensfall betrachtet wird.“

Auch die Personenwürde der Leihmutter sei gefährdet. Ihre Entpersonalisierung sei laut Overbeck mit Händen zu greifen. Das persönliche Erleben von Schwangerschaft und Geburt werde zum Vertragsgegenstand, wobei entsprechende Vereinbarungen nur unzureichend vor „ausbeuterischen Rahmenbedingungen“ schützten. Zudem verwies er auf die Verbindung der Leihmutterschaft mit künstlichen medizinischen Eingriffen und dem selektiven Umgang mit menschlichen Embryonen. Zur Erfüllung eines Kinderwunsches sei die Leihmutterschaft deshalb keine vertretbare Option, so verständlich dieser Wunsch auch sei.

Weihbischof Anton Losinger beschäftigte sich ebenfalls mit medizinethischen Fragen und den Auswirkungen moderner gentechnischer Methoden. Unter anderem verwies er auf die Problematik der vorgeburtlichen Diagnostik und den Umgang mit ungeborenen Kindern, bei denen eine Behinderung festgestellt wird. Nach den von ihm angeführten Zahlen kämen über 90 Prozent der Kinder, bei denen vorgeburtlich eine Trisomie diagnostiziert werde, nicht zur Welt. Dies stehe im Widerspruch zur gesellschaftlichen Forderung nach Inklusion. Eine Gesellschaft, die sich zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen bekenne, müsse sich auch mit der „Verwerfung des Lebens eines betroffenen Menschen“, insbesondere des ungeborenen Lebens, auseinandersetzen.

Mehr Suizidprävention und menschliche Pflege

Angesichts steigender Suizidzahlen fordert Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, eine umfassende Prävention, die auch den seit 2020 grundsätzlich rechtlich zulässigen assistierten Suizid einschliesst. Sie betont, dass Menschen in schweren Lebenskrisen oder am Lebensende echte Alternativen zur Selbsttötung brauchen. Deshalb müsse es neben gesetzlichen Schutzvorschriften vor allem eine bessere Palliativversorgung, menschenwürdige Pflege und mehr soziale Unterstützung geben. Auch Werbeverbote für Suizidassistenz und gesetzliche Wartezeiten seien wichtige Massnahmen der Suizidprävention. 

Auf die Bedeutung menschlicher Zuwendung in der Pflege ging zudem Weihbischof Losinger ein. Er warnte davor, dass ein zunehmender Einsatz von Robotik zu einem Verlust menschlicher Nähe führen könnte. Jeder Mensch, der ein Krankenhaus betrete, habe das Recht, in seinen Ängsten nicht nur einem technischen System, sondern einem menschlichen Gegenüber zu begegnen.

Organspende und die umstrittene Definition des Hirntodes

Zur Organspende und zur derzeit diskutierten Widerspruchslösung äusserte sich Bischof Overbeck. Sollte der Bundestag diese beschliessen, käme künftig grundsätzlich jeder volljährige, einwilligungsfähige Mensch nach seinem Tod als Organspender infrage, sofern er nicht ausdrücklich widersprochen hat. Overbeck befürwortet die Organspende als Akt der Nächstenliebe, spricht sich jedoch gegen die Widerspruchslösung und für eine aktive, freiwillige Zustimmung aus. Aus dem Schweigen eines Menschen dürfe keine Einwilligung abgeleitet werden. Stattdessen schlug er vor, Erwachsene regelmässig nach ihrer Haltung zur Organspende zu fragen, ohne sie zu einer Antwort zu verpflichten.

Über die Frage der freiwilligen Zustimmung hinaus bleibt die Definition des Hirntodes ein ethisch umstrittenes Thema. In Deutschland gilt der vollständige und unumkehrbare Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen als sicheres Todeszeichen. Durch künstliche Beatmung können jedoch der Herzschlag und bestimmte andere Körperfunktionen aufrechterhalten werden. Kritiker stellen deshalb infrage, ob der Hirntod tatsächlich mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. Zudem warnen sie vor möglichen Fehlern bei der Hirntoddiagnostik, die angesichts der Endgültigkeit einer Organentnahme besonders schwer wiegen würden.

Schon Papst Johannes Paul II. mahnte in seiner Enzyklika Evangelium vitae zur Vorsicht. Angesichts des steigenden Bedarfs an Transplantationsorganen bestehe die Gefahr, dass die objektiven und angemessenen Kriterien zur Feststellung des Todes eines Spenders nicht ausreichend respektiert würden (EV 15). Zugleich würdigte er in Abschnitt 86 die Organspende ausdrücklich, sofern sie in ethisch annehmbarer Weise durchgeführt werde.

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