Frankreich: So schnell ist der Weg zur Euthanasie
„Es geht also nicht nur um das Recht zu sterben, sondern auch um das Recht zu töten“
Am 15. Juli 2026 verabschiedete Frankreich ein Gesetz zur sogenannten „Hilfe beim Sterben“. Denn der Tod wurde damit zur legalen Option für eine geschätzte Zahl von circa einer Million Franzosen, darunter alte, schwer kranke Menschen sowie Menschen mit physischen und geistigen Beeinträchtigungen.
Dr. Grégor Puppinck ist Direktor des European Centre for Law and Justice und war bei radio horeb für ein Interview zur wertvollen und kritischen Einordnung der Lage zu Gast. Seit Jahren beobachtet er die Entwicklung vor Ort.
Die „Prozedur“
Für das gesamte Suizidverfahren braucht es nach Artikel 5 und 6 des französischen Gesetzestextes letztlich die Entscheidung eines einzigen Arztes. Ihm muss der Sterbewunsch mitgeteilt werden, und das funktioniert sogar mündlich, wie das Gesetz indirekt bestätigt:
„[…] Die Person, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte, stellt ihren Antrag schriftlich oder, falls sie dazu nicht in der Lage ist, in einer anderen, ihren Fähigkeiten entsprechenden Form.“
De facto gibt es in solchen „den individuellen Fähigkeiten entsprechenden“ Fällen nicht unbedingt einen schriftlichen Nachweis über einen zuvor geäußerten „Wunsch“. Nach einer Prüfung bestimmter Voraussetzungen und obligatorischen Hinweisen auf Alternativangebote zum Suizid tauscht sich der Arzt mit zwei frei gewählten Medizinern über den Fall aus. Die endgültige Entscheidung trifft er dann allein.
Währenddessen bleiben die Angehörigen, die Menschen, die dem Patienten am nächsten stehen, uninformiert – außer der Patient wünscht es anders. Nur eine gesetzliche Vertretung erfährt von den Vorgängen und darf innerhalb von lediglich 48 Stunden Einspruch einlegen. Ansonsten schreitet die Prozedur beständig voran: Der Patient muss dem ärztlichen Befund, dass sein Todeswunsch als legitim und unterstützenswert betrachtet wird, abermals zustimmen. Und abermals fehlt im Gesetz eine Forderung nach Schriftlichkeit. Die genaue Form soll wohl künftig durch ein Durchführungsdekret geregelt werden.
In Artikel 9 wird der genaue Suizidvorgang geschildert:
„[Der Arzt oder die Pflegekraft] überprüft, dass die Person bestätigt, dass sie die tödliche Substanz selbst verabreichen will oder, wenn sie körperlich nicht in der Lage ist, dies selbst zu tun, sie sich verabreichen lassen will. […] [Er oder sie] überwacht die Verabreichung der tödlichen Substanz durch die Person oder verabreicht sie selbst.“
„Es geht also nicht nur um das Recht zu sterben, sondern auch um das Recht zu töten“, so fasst es Dr. Puppinck in der Sendung als Experte zusammen.
Schwindende Glaubensethik trifft Krise des öffentlichen Gesundheitswesens
Für ihn ist die Tendenz zur Wahl des Suizids eine Folge zunehmend schwindender Glaubensethik in der Gesellschaft. Denn wer das Leben nicht als Geschenk Gottes betrachtet, kann darüber frei verfügen und stellt die individuelle Selbstbestimmung eher in den Mittelpunkt.
Zugleich sieht Dr. Puppinck einen Zusammenhang mit der angespannten Lage des französischen Gesundheitssystems, insbesondere mit der kostspieligen und teilweise unzureichenden Palliativversorgung. Ein vermeintlich sanfter, selbstbestimmter Tod wird damit ganz offiziell zur Alternative zu aufwendiger und kostenintensiver Betreuung. Die Kirche erhebt dagegen besonders deutlich ihre Stimme und warnt vor einer gesellschaftlichen Entwicklung, die zunehmend von einer Kultur des Todes geprägt ist. Papst Johannes Paul II. bezeichnete in seiner 1995 erschienenen Enzyklika Evangelium vitae, dem „Evangelium des Lebens“, die Euthanasie deutlich als schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes, sofern es sich um die vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt (EV 65). Stattdessen gelte es, „dieser unserer Welt neue Zeichen der Hoffnung zu geben“, indem Gerechtigkeit und Solidarität wachsen und durch den Aufbau einer echten Zivilisation der Wahrheit und der Liebe eine neue Kultur des menschlichen Lebens entsteht (EV 6).
In direkter Reaktion auf das französische Gesetz stellte auch Pater Dario Ciucci, Kanzler der Päpstlichen Akademie für das Leben, der sogenannten „Hilfe beim Sterben“ einen grundlegend anderen Anspruch entgegen:
„Wir müssen jeder Frau und jedem Mann helfen, selbst im Augenblick des Todes zu leben.“
Quelle: Vatican News
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