„Herzschlag des Ungeborenen“-Initiative in Italien endet bald
Unterschriftensammlung
ROM. In Italien endet in Kürze eine Volksinitiative zur Abänderung des dortigen Abtreibungsgesetzes. Ziel der Initiative „Herzschlag des Ungeborenen“ ist es, Artikel 14 des Abreibungsgesetzes 194/1978 um folgenden Absatz zu ergänzen:
„Der Arzt, der die Untersuchung vor dem Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes durchführt, ist verpflichtet, der abtreibungswilligen Frau mittels Ultraschall das ungeborene Kind zu zeigen und sie dessen Herzschlag hören zu lassen.“
In allen italienischen Kommunen werden noch bis zum 7. November dieses Jahres Unterschriften gesammelt. „Da das Kind im Mutterleib keine Stimme hat, kann es der Mutter seine Anwesenheit durch das Schlagen seines eigenen kleinen Herzens kundtun“, hatte die Organisation „Pro Vita & Famiglia“ beim Start der Initiative im Sommer mitgeteilt.
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