Leo XIV. betont in seiner Antrittsenzyklika das Recht auf Leben
Enzyklika „Magnifica Humanitas“
Am 25. Mai 2026 veröffentlichte Papst Leo XIV. seine Antrittsenzyklika mit dem Titel „Magnifica Humanitas: Über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz“. Der Papst bekräftigt darin, dass das Leben von Gott gewollt und geheiligt ist. In einem neuen Beitrag fasst LifeSiteNews die fünf Kapitel der Enzyklika und die Schwerpunkte des Papstes zusammen.
Kapitel 2: Das Grundrecht auf Leben
Im zweiten Kapitel beschäftigt sich Papst Leo mit den Grundlagen und Prinzipien der Soziallehre der Kirche. Menschenrechte seien unverletzlich, so der Papst. Weiter heißt es wörtlich im Dokument auf der Website des Vatikans:
„Das erste dieser Menschenrechte ist das Recht auf Leben, von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende, ohne das es unmöglich ist, irgendein anderes Recht auszuüben. Wenn dieses grundlegende Recht verweigert wird, wie es bei der Abtreibung, bei der Tötung Unschuldiger und bei der Euthanasie geschieht, stehen wir vor Entscheidungen, die die Kirche als schwerwiegend unerlaubt beurteilt.“
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