Österreichische Bischöfe: „Abtreibungen entschlossen reduzieren“

Zum 50. Jahrestag der Beschlussfassung der Fristenregelung

28.11.2023

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Österreichische Bischofskonferenz, Vollversammlung im März 2022 Copyright by IMAGO / Eibner Europa

Am 29. November 1973, vor 50 Jahren, hat der österreichische Bundestag die sogenannte Fristenregelung beschlossen. Seit 1. Januar 1974 ist Abtreibung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei.

Das hat die Österreichische Bischofskonferenz als Anlass genommen, die Position der katholischen Kirche zum Lebensschutz zu bekräftigen. In der heute veröffentlichten Erklärung halten die Bischöfe fest, dass aus dieser gesetzlichen Regelung niemals ein „Recht auf Abtreibung“ abgeleitet werden darf. Die Weisung aus den Zehn Geboten „Du sollst nicht töten!“ bleibe aufrecht.

Eine Durchführung von Abtreibungen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen lehnen die Bischöfe ab, genauso wie die Behauptung, Abtreibung sei eine „Gesundheitsleistung“. „Weder ist eine Schwangerschaft eine Krankheit noch die Tötung des Ungeborenen die entsprechende Therapie“, schreiben sie in der Erklärung.

Gleichzeitig fordert die Österreichische Bischofskonferenz mehr Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt. „Viele Frauen würden sich bei entsprechender moralischer, sozialer und finanzieller Unterstützung für und nicht gegen ihr Kind entscheiden.“, halten sie fest.  

Das Gebot der Stunde sei es, „Schwangerschaftsabbrüche entschlossen zu reduzieren“.

Quelle: ots.at

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