Assistierte Suizide: Das Konzept „Sterbehilfe“ wird von der Wirklichkeit widerlegt

Entgegen der Behauptungen ihrer Apologeten reduziert „Sterbehilfe“ keine unbegleiteten Suizide

Die aktuelle Gesetzeslage wirft viele Probleme auf.

26.03.2024

Das Bundesverfassungsgericht postuliert in seinem Urteil vom 26. Februar 2020: „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. (…) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen.“ Copyright by IMAGO / Pond5 Images

MÜNCHEN. Der sogenannte „assistierte Suizid“ ist in Deutschland legal, obwohl er weitgehend abgelehnt wird.  Ein beliebtes Argument seiner Befürworter ist: Wer suizidwillige Menschen in ihrem Unterfangen „unterstützt“, sorge dafür, dass zumindest die Zahl unbegleiteter Suizide sinke. Diese Hypothese jedoch wurde gerade in einer Münchener Studie weitgehend widerlegt. Das berichtet der „Tagesspiegel“, dem diese Studie vor ihrer Veröffentlichung exklusiv vorliegt

Die Studienautoren Sabine Gleich vom Münchner Gesundheitsreferat und Matthias Graw von der LMU München zeigen, wie sich die Zahl der „assistierten Suizide“ für die Stadt München seit der Freigabe im Jahr 2020 entwickelt hat: Waren es im Jahr 2020 noch fünf Fälle, so 2022 schon 19 – und und im vergangenen Jahr schon 40 Fälle.  Schätzungen ergeben, dass es im Bundesgebiet seit 2020 schon rund 2000 „assistierte Suizide“ gegeben hat. 

Gleich und Graw wiesen anhand demografischer Merkmale nach, dass diese „assistierte Suizide“ zusätzlich zu den unbegleiteten Selbsttötungen geschehen würden – und sie die Zahl dieser also nicht reduzieren würden. 

Gleichzeitig werfe die aktuelle Rechtslage laut der Studie aber auch noch weitere Probleme auf: Die angegebenen Gründe für den Sterbewunsch seien häufiger psychiatrischer Natur als vorher angenommen. Des Weiteren würden viele Entscheidungen sehr schnell und wohl ohne ausreichende Bedenkzeit getroffen. Außerdem sei oft nur ein Arzt sowohl für die Beurteilung, als auch für die folgende Ausführung des „assistierten Suizids“ zuständig. In vielen Fällen sei dieser Arzt auch kein Psychiater, sondern Allgemeinarzt, Internist oder Gynäkologe, der sich die Begutachtung „trotzdem zutrauen“ würde.  

Dieser Text behandelt ein sensibles Thema. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an professionelle Hilfsangebote. Sie sind nicht allein.

Hilfe finden Sie unter anderem bei: 

  • Die Arche - Suizidprävention und Hilfe in Lebenskrisen e.V. – telefonisch unter: 089/334041 
  • TelefonSeelsorge® Deutschland – telefonisch unter: 0800/1110111

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Kommentare


Vier Anmerkungen bitte:

1. Das vorangestellte Foto ist extrem irreführend. Es vermittelt den Eindruck, dass assistierte Sterbehilfe mithilfe von Tabletten o.ä. erfolge. Das ist falsch und gilt für sämtliche Länder in der Welt. Es gibt solche Tabletten nicht.

2. Die angesprochene Studie von Frau Leicht und Herrn Graw wurde vielleicht mit viel Mühe erstellt - der erweckte Eindruck ist leider etwas verzerrt und erscheint eher interessenorientiert. In der Studie werden z.B. nicht s. g. Spontansuizide von über eine längeren Zeitraum hinweg erwogenen unterschieden, wie sie typischerweise von den s .g. Sterbehilfevereinen wie der DGHS unterstützt werden.  Nachfragen hätte vielleicht geholfen. Die DGHS hat übrigens ein Weißbuch darüber für das Jahr 2021 herausgegeben. Das für 2022 soll in Kürze erscheinen.

3. Es ist immer noch viel zu wenig bekannt, dass (professionell) ass. Suizidhilfe in Deutschland möglich ist. Allein das Wissen darum wirkt präventiv und wird damit längerfristig auch die Zahl der spontanen, häufig gewalttätigen Suizide verhindern helfen - abgesehen von der 10-fach hohen Anzahl versuchter Suizide.

4. Ein spezielles "Suizidhilfegesetz" ist überflüssig. Das BVerfG hat in 2020 einen wohldefinierten, die Autonomie des Einzelnen berücksichtigenden Rahmen gesetzt, dessen Überschreitung zumindest bislang stets zu Strafgerichtsverfahren geführt hat. 

Mit besten Grüßen.

Gerhart Gross

 

 

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