Oberster Gerichtshof Spaniens spricht Urteil gegen Leihmutterschaft
„Gegen die öffentliche Ordnung“
MADRID. Der spanische Oberste Gerichtshof hat einen Leihmutterschaftsvertrag abgelehnt und damit die Vaterschaft der durch Leihmütter geborenen Kinder nicht anerkannt. Die Zuweisung der Vaterschaft an die Wunscheltern verstoße gegen die öffentliche Ordnung, so die Begründung der Ersten Kammer.
„Die in der Verfassung verankerten Grundrechte und Verfassungsgrundsätze, darunter das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit der Leihmutter und des Minderjährigen sowie die Achtung ihrer Würde, sind Teil dieser öffentlichen Ordnung, die als Grenze für die Anerkennung von Entscheidungen ausländischer Behörden wirkt“, ließ der Gerichtshof am 9. Dezember verlauten.
Vor der Zivilkammer verhandelt worden war der Fall eines Paares, das seine in Texas geborenen Kinder in Spanien registrieren lassen wollte. Der Leihmutterschaftsvertrag war zuvor von zwei US-Gerichten bestätigt worden.
Der Oberste Gerichtshof führte weiter aus, die Leihmutterschaft verstoße gegen die moralische Integrität der schwangeren Frau und des Kindes, die wie Handelsobjekte behandelt würden, und entziehe beiden die Würde eines menschlichen Wesens. Das Kind werde seines Rechts beraubt, seine biologische Herkunft zu kennen.
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