U.S. Pro-Life-Organisationen sollen Abtreibungsbefürworter einstellen & Abtreibungskosten übernehmen
Pro-Life-Gruppen in den U.S.A. klagen gegen neues Arbeitsgesetz
In den Vereinigten Staaten, im Bundesstaat Michigan, haben zwei Pro-Life-Organisationen Klage gegen ein neues staatliches Arbeitsgesetz eingereicht, Alliance Defending Freedom berichtet. Die Organisation Right to Life of Michigan und das Pregnancy Resource Center werfen dem Staat vor, sie mit einem neuen Gesetz dazu zu verpflichten, Mitarbeiter anzuwerben und einzustellen, deren Ansichten zur Abtreibung nicht mit den Überzeugungen von Lebensschutz-Organisationen übereinstimmen. Zudem müssten sie im Rahmen der Leistungen für schwangere Beschäftigte auch die Kosten für Abtreibungen übernehmen.
Hintergrund ist eine Änderung des Arbeitsrechts in Michigan: Der Begriff der Diskriminierung aufgrund des „Geschlechts“ wurde so erweitert, dass er auch den „Abbruch einer Schwangerschaft“ umfasst. Nach Ansicht der Kläger bedroht das Gesetz damit ihre Fähigkeit, öffentlich für ihre Pro-Life-Überzeugungen einzutreten und Frauen sowie Familien in Not im Einklang mit diesen Überzeugungen zu unterstützen.
Ein Bundesrichter hat den beiden klagenden Pro-Life-Organisationen eine vorläufige Verfügung (preliminary injunction) zugesprochen, wie News from the States berichtet. Dadurch müssen sie die umstrittenen Bestimmungen vorerst nicht befolgen, solange der Rechtsstreit läuft. Dies ist jedoch noch kein endgültiger Sieg. Die endgültige Entscheidung hängt nun wesentlich davon ab, wie der Michigan Supreme Court die offenen Fragen des Landesrechts beantwortet.
Welche praktischen Auswirkungen dieser Rechtsstreit haben wird, wird die Zukunft zeigen. Wir können nur hoffen, dass sich die europäische Rechtsprechung davon vorerst nicht inspirieren lässt und keine ähnlich weitreichenden Gesetze erlassen werden.
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