Weltkarte in den Farben von Planned Parenthood
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Abtreibungen: Zahlen und Gesetze weltweit

Abtreibungen: Zahlen und Gesetze weltweit

Die gesetzlichen Regelungen und Statistiken zu Abtreibungen unterscheiden sich erheblich von Land zu Land und von Kontinent zu Kontinent. WĂ€hrend einige Staaten darauf abzielen, den uneingeschrĂ€nkten Zugang zu Abtreibungen zu fördern, setzen andere alles daran, die Zahl der Abtreibungen durch gesetzliche Vorgaben und UnterstĂŒtzungsangebote zu senken. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema fĂŒr Sie zusammengefasst.

73.000.000

JĂ€hrliche Abtreibungen weltweit - 

geschÀtzt aufgrund der Datenlage

Unsere Antwort:

Die Beratungszahlen im Jahr 2024 - Profemina International

Europa

Zahlen und Fakten ĂŒber Abtreibung in Europa

Abtreibungsrate:

  • 5,4 Abtreibungen pro 1.000 Frauen

 

Abtreibungszahlen:

  • Im Jahr 2023 gab es 106.218 Abtreibungen auf 693.019 Lebendgeburten

 

Statistik: SchwangerschaftsabbrĂŒche in Deutschland nach der Anzahl der vorangegangenen Lebendgeburten in den Jahren 2017 bis 2023 | Statista

Die Statistik zeigt die Anzahl der Abtreibungen in Deutschland nach der Anzahl der vorangegangenen Lebendgeburten in den Jahren 2017 bis 2023. Im Jahr 2023 brachen 9.932 Frauen, die zuvor bereits drei Kinder zur Welt gebracht hatten, eine Schwangerschaft ab.


 

AbtreibungsgrĂŒnde:

  • Medizinische Indikation: 3.996
  • Kriminologische Indikation: 35
  • Nach der Beratungsregelung: 102.187

 

 

Geschichtliche Entwicklung der Abtreibung in Deutschland:

  • 1871 – Deutsches Kaiserreich: EinfĂŒhrung des §218 im Reichsstrafgesetzbuch, der Abtreibung unter allen UmstĂ€nden verbot und eine solche als Tötungsdelikt einstufte.
  • 1926/'27 – Weimarer Republik: WĂ€hrend der Weimarer Republik wurde eine Strafmilderung und eine Herabstufung vom Verbrechen zum Vergehen beschlossen. Zudem bestĂ€tigte das Reichsgericht, die ZulĂ€ssigkeit einer den Ärzten vorbehaltenen Abtreibung aus medizinischen GrĂŒnden unter Anwendung des GĂŒterabwĂ€gungsprinzips. 
  • 1933-'45 – NS-Regime: In der NS-Zeit wurde das Abtreibungsrecht streng rassen- und bevölkerungspolitisch ausgerichtet. Abtreibungen wurden nicht mehr als „Tötungsdelikte“ eingeordnet, sondern als „Angriffe auf Rasse und Erbgut“. Somit dienten sie den Zielen der nationalsozialistischen Rassenhygiene und selektiven Bevölkerungssteuerung. Dies bedeutete, dass Abtreibungen fĂŒr “unwertes Leben“ im Sinne der NS-Ideologie  erlaubt wurden, insbesondere bei Menschen, die als „erbkrank“ oder „rassisch minderwertig“ galten. FĂŒr diejenigen, die weiterhin uneingeschrĂ€nkt Abtreibungen anboten, wurde 1943 die Todesstrafe verhĂ€ngt.
  • Infolge der Teilung Deutschlands entwickelte sich das Abtreibungsgesetz in den jeweiligen deutschen Republiken auf unterschiedliche Weise:

 

  • Entwicklung in der DDR:
  • 1950 – „Mutterschutzgesetz“: Dieses Gesetz sah eine enge medizinische sowie eine auf Erbkrankheiten beschrĂ€nkte Indikation zur Abtreibung vor. Zudem wurde verstĂ€rkt auf die Zunahme der EmpfĂ€ngnisverhĂŒtung durch die „Pille“ gesetzt.
  • 1972 – EinfĂŒhrung der „Fristenlösung": Mit der zunehmend erstarkenden Frauenrechtsbewegungen, der sexuellen Revoution und dem „Vorbild“ vieler sozialistischer NachbarlĂ€nder wurde das Abtreibungsgesetz maßgeblich gelockert. Nach dem §§153-155 des DDR-StGB hatte jede Frau das Recht, bis zur zwölften Schwangerschaftswoche eine Abtreibung vornehmen zu lassen. DafĂŒr war weder Antrag noch eine Angabe von GrĂŒnden erforderlich. Nach Ablauf der 12. Woche war eine Abtreibung unter weit gefassten medizinischen oder anderen „schwerwiegenden UmstĂ€nden“ zulĂ€ssig.
  • Entwicklung in der BRD:
  • 1945 - 1949: In der direkten Nachkriegszeit war der §218 zunĂ€chst kein Gegenstand öffentlichen Interesses oder anderweitiger Bewegungen. Viele Ärzte praktizierten eine recht liberale Handhabung der „sozial-medizinischen“ Indikation fĂŒr eine Abtreibung und behielten diese wohl auch in den folgenden, familienpolitisch konservativ geprĂ€gten Jahrzehnten bei.
  • 1953 – Verfassungskonforme Anpassung des §218: Die 1943 verhĂ€ngte Todesstrafe auf Abtreibung wurde aufgehoben. 
  • Juni 1971 – „Wir haben abgetrieben“: Die von der Journalistin und ĂŒberzeugten Radikalfeministin Alice Schwarzer initiierte 'Selbstbezichtigungskampagne' sorgte fĂŒr landesweite Schlagzeilen. Im Stern-Artikel bekannten sich 374 teils prominente Frauen zu ihrer Abtreibung. Dieser Artikel rĂŒckte die Debatte um den §218 erstmals in den Fokus der breiten Öffentlichkeit. 
  • Juli 1971 – „Aktion 218“: Nach der Veröffentlichung des Stern-Artikels, erhielt die deutsche „Frauenbewegung“ großen Zulauf. Im Juli wurde ein Protestschreiben mit 86 000 SolidaritĂ€tsbekundungen und 2 345 weiteren 'Selbstanzeigen' an den Bundesjustizminister Gerhard Jahn (SPD) geschickt.
  • September 1971 – ReformankĂŒndigung: Justizminister Jahn lehnte die geforderte Fristenlösung  (straffreier Abbruch bis zur 12. SSW) ab, kĂŒndigte jedoch eine Reform mit der sogenannten Indikationslösung an: Ein Schwangerschaftsabbruch sollte bei 'medizinisch-sozialer', 'ethischer' oder 'eugenischer' Indikation möglich werden. Konkret bedeutete dies: bei Lebensgefahr fĂŒr die Mutter, nach einer Vergewaltigung oder bei Behinderung des Fötus.
  • April 1974 – Verabschiedung der Fristenlösung: Mit den Stimmen der SPD und FDP verabschiedete der Bundestag nun doch die Fristenlösung.
  • Juli 1974 – Verfassungsbeschwerde: Die CDU/CSU-Fraktion legte gegen die Fristenlösung Verfassungsbeschwerde ein, der im Februar 1975 vom Bundesverfassungsgericht stattgegeben wurde. Das Gesetz wurde fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt und trat nicht in Kraft.
  • Februar 1976 – Verabschiedung der Indikationslösung: Wieder mit den Stimmen der FDP und SPD wurde vom Bundestag die Indikationslösung verabschiedet. Eine Abtreibung wurde nun nicht strafrechtlich verfolgt, wenn eine medizinische, kriminologische, embryopathische oder soziale Indikation vorlag. 
  • 1995 – Schaffung des geltenden Abtreibungsstrafrechts: Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1989/90 mit dem damit verbundenen Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes kam es zu einer Überarbeitung der Abtreibungsbestimmungen. Das derzeitige Abtreibungsstrafrecht stellt letztlich einen Kompromiss dar, der eine Kombination aus einem Fristenmodell mit verpflichtender Beratung bis zur 12. Schwangerschaftswoche (§218a Abs. 1 StGB) sowie einer erweiterten medizinischen und kriminologischen Indikation (§218a Abs. 2 und 3 StGB) beinhaltet. Somit ist eine Abtreibung in Deutschland weiterhin illegal, bleibt jedoch unter bestimmten UmstĂ€nden straffrei, was bedeutet, dass sie nicht strafrechtlich verfolgt wird.
  • FrĂŒhjahr 2019 – Reform des §219a StGB: Hiermit wurde das sogenannte Werbeverbot fĂŒr SchwangerschaftsabbrĂŒche gelockert. Ärzte, KrankenhĂ€user und medizinische Einrichtungen durften nun öffentlich angeben, dass sie SchwangerschaftsabbrĂŒche durchfĂŒhren. Weitere AusfĂŒhrungen, beispielsweise ĂŒber die medizinische Methode, blieben jedoch weiterhin auf dem Papier verboten.
  • 24. Juni 2022 – Streichung des §219a StGB: Nach langer Debatte und der bereits vorangegangenen 'Reform' beschloss der Deutsche Bundestag, das sogenannte Werbeverbot fĂŒr Abtreibungen zu streichen. Ärzte und KrankenhĂ€user dĂŒrfen nun öffentlich 'sachlich und berufsbezogen ĂŒber die DurchfĂŒhrung eines Schwangerschaftsabbruchs' informieren. Die zwei vorangegangenen OppositionsantrĂ€ge, einer der CDU/CSU-Fraktion und einer der AfD-Fraktion, wurden zurĂŒckgewiesen. Beim entscheidenden Votum stimmten die SPD, BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, FDP und Die Linke fĂŒr die Abschaffung, wohingegen die CDU/CSU und die AfD dagegen stimmten.

 

Gesetzeslage:

  • Eine straffreie Abtreibung ist innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen möglich.
  • Verpflichtende Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle mit anschließender dreitĂ€giger Bedenkzeit.
  • Eine Abtreibung nach der 12. Schwangerschaftswoche ist nur dann straffrei, wenn das Leben oder die körperliche Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist.
  • Bei MinderjĂ€hrigen entscheidet der Arzt, ob sie „einwilligungsfĂ€hig“ ist, das heißt, ob sie die nötige Reife besitzt, diese Entscheidung allein zu treffen.

 

 

Statistik: Anzahl der SchwangerschaftsabbrĂŒche in Deutschland in den Jahren von 1996 bis 2023 | Statista

Im Jahr 2022 gab es erstmals seit einem fĂŒnfjĂ€hrigen RĂŒckgang einen erneuten Anstieg der Abtreibungszahlen. Besonders stark ausgeprĂ€gt war die Zunahme in der Altersgruppe der 35- bis 40-jĂ€hrigen Frauen.

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • 7,2 pro 1.000 Frauen
  • Nachdem die Rate seit 2010 zunĂ€chst gesunken ist, steigt sie seit 2017 stetig an.

 

Abtreibungszahlen:

  • 12.045 Abtreibungen auf 80.024 Lebendgeburten im Jahr 2023.

 

Statistik: Anzahl der Lebendgeburten in der Schweiz von 2013 bis 2023 | Statista

In dieser Statistik werden nur die lebendgeborenen Kinder gezÀhlt, nicht die Totgeborenen. Die Geburtenziffer liegt deutlich unter dem Niveau von 2,1 Kindern je Frau, das nötig wÀre, um die Bevölkerung auch langfristig stabil zu halten.

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in der Schweiz:

  • Seit 2002 unter bestimmten UmstĂ€nden straffrei.
  • Ähnliche juristische Regelung wie in Deutschland.

 

Gesetzeslage:

  • Straffreie Abtreibung innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen.
  • Die Schwangere muss sich in einer „Notlage“ befinden - diese kann sowohl körperlicher, mentaler als auch finanzieller Natur sein.
  • Die Schwangere muss eine schriftliche ErklĂ€rung abgeben, dass sie sich in einer solchen Notlage befindet.
  • Verpflichtende medizinische Beratung.
  • Eine Abtreibung nach der 12. Schwangerschaftswoche ist nur zulĂ€ssig, wenn ernsthafte gesundheitliche Risiken fĂŒr die Frau bestehen.

 

Quellen:

 

Abtreibungszahlen:

  • Ca. 30.000 - 40.000 Abtreibungen pro Jahr - hierbei handelt es sich um Hochrechnungen, da Abtreibungen in Österreich nicht statistisch erfasst werden.
  • Im Jahr 2023 wurden 77.296 Lebendgeburten erfasst.

 

Statistik: Anzahl der Lebendgeborenen in Österreich von 2013 bis 2023 | Statista

Die Statistik zeigt, dass 2023 die Zahl der Geburten das zweite Jahr in Folge sank. Damit wurde ein Tiefststand im betrachteten Zeitraum erreicht. Gleiches gilt fĂŒr die daraus abgeleitete Geburtenrate. In den Daten sind ab 2015 auch die im Ausland erfolgten Geburten von MĂŒttern mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten. 


 Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Österreich:

  • Seit 1975 straffrei.
  • Abtreibung ist laut § 96 StGB illegal, wird jedoch durch § 97 StGB unter bestimmten UmstĂ€nden straffrei gestellt.

 

Gesetzeslage:

  • Straffrei, wenn Abtreibung innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen durchgefĂŒhrt wird.
  • Abtreibung muss von einem Arzt vorgenommen werden.
  • Verpflichtende Ă€rztliche Beratung.
  • Schwangere muss keine GrĂŒnde angeben.
  • MinderjĂ€hrige benötigen nicht die Einwilligung ihrer Eltern.
  • Nach der dreimonatigen Frist ist eine Abtreibung nur noch aus medizinischen GrĂŒnden oder bei Schwangeren, die jĂŒnger als 14 Jahre alt sind, zulĂ€ssig.

 

 

Quellen:

Abtreibungsrate: 

  • 16,2 Abtreibungen pro 1.000 Frauen - Stand 2022

 

Abtreibungszahlen:

  • 234.300 Abtreibungen im Jahr 2022 - Höchststand seit 1990.
  • 2022 wurden ca. 723.000 Lebendgeburten in Frankreich erfasst - der niedrigste Stand seit 1945. Im Jahr 2023 wurde dieser Trend mit 678.000 Geburten fortgesetzt.

 

Statistik: Frankreich: Bevölkerungsentwicklung von 1950 bis 2023 und PrognosenÂč bis 2050 (gegenĂŒber dem Vorjahr) | Statista

Das natĂŒrliche Bevölkerungswachstum ergibt sich aus der Verrechnung von Geburten und TodesfĂ€llen. Hierbei wird das Migrationssaldo, also das Saldo aus Einwanderung und Auswanderung, nicht mitverrechnet.

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Frankreich:

  • In Frankreich ist ĂŒber die Jahre hinweg, eine kontinuierliche Entwicklung zur Liberalisierung von Abtreibungsgesetzen zu betrachten:
  • 1975 – Loi Veil: Das Veil Gesetz legalisierete Abtreibungen innerhalb der ersten 10 Schwangerschaftswochen (SSW), unter der Bedingung, dass sich die Schwangere einer Beratung unterzieht und eine Bedenkzeit von einer Woche einhĂ€lt.
  • 2001 – Erweiterung der Fristenregelung: Die Frist fĂŒr legale Abtreibungen wurde auf 12 Wochen verlĂ€ngert. Des Weiteren brauchen MinderjĂ€hrige nicht mehr die Zustimmung ihres Erziehungsberechtigten; sie mĂŒssen lediglich von einem Erwachsenen zur Abtreibung begleitet werden.
  • 2014: Frauen mĂŒssen sich nicht mehr in einer Notlage befinden, um eine fristgerechte Abtreibung durchfĂŒhren zu lassen. Außerdem werden Abtreibungen nun vollstĂ€ndig von der staatlichen Krankenversicherung ĂŒbernommen.
  • 2022: Die Frist fĂŒr eine Abtreibung wird auf 14 Wochen verlĂ€ngert.
  • 2024: Frankreich wird weltweit das erste Land, welches das „Recht auf Abtreibung“ ausdrĂŒcklich in seiner Verfassung verankert. Das neu hinzugefĂŒgte Verfassungsrecht garantiert die Freiheit, eine Abtreibung durchzufĂŒhren, und legt fest, dass das Parlament die Bedingungen bestimmt, unter denen dieses Recht ausgeĂŒbt wird.

 

Gesetzeslage:

  • Vor einer Abtreibung mĂŒssen zwei Sitzungen mit dem Arzt oder der Hebamme stattfinden, die der Orientierung, AufklĂ€rung und Entscheidungsfindung dienen sollen. HierfĂŒr gibt es keine zeitliche Regelungen: Die Sitzungen können auch in einer Sitzung zusammengefasst werden.
  • FĂŒr MinderjĂ€hrige ist zwischen den Beratungssitzungen ein zusĂ€tzliches psychosoziales GesprĂ€ch verpflichtend.
  • MinderjĂ€hrige brauchen keine Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, mĂŒssen jedoch fĂŒr den „Eingriff“ von einer volljĂ€hrigen Person ihrer Wahl begleitet werden.
  • Entstandene Kosten werden vollstĂ€ndig von der Krankenkasse ĂŒbernommen.

 

  • GrĂŒnde fĂŒr eine Abtreibung nach der 14. SSW:
  1. Bei möglichen schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen fĂŒr die Mutter.
  2. Bei einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass das ungeborene Kind von einer schwerwiegenden Erkrankung betroffen ist, die zum Zeitpunkt der Diagnose als unheilbar gilt. Dazu gehören tödliche Krankheiten in der Perinatalperiode oder im ersten Lebensjahr sowie Krankheiten, die bei Kindern zu schweren, manchmal tödlichen Behinderungen fĂŒhren können.

 

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • Im Jahr 2021 betrug die jĂ€hrliche Abtreibungsrate 7,8 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter (15-49 Jahre)
  • Dies ist das zweite Jahr in Folge, dass die Abtreibungsrate sinkt. Im Jahr 2019 gab es noch 8.8 Abtreibungen pro 1.000 Frauen

 

 

 

Abtreibungszahlen:

  • 2021 wurden 16.702 Abtreibungen vorgenommen.
  • 2020 waren es noch 16.585 Abtreibungen.
  • Im starken Kontrast dazu steht das Jahr 2018 mit 18.272 vorgenommenen Abtreibungen.

 

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Belgien:

  • 1990 wird Abtreibung unter bestimmten Bedingungen legalisiert (Gesetz ĂŒber Schwangerschaftsabbruch vom 3. April), und es wird ein Nationales Evaluierungskomitee eingerichtet (Gesetz vom 13. August).
  • 15. Oktober 2018 –  Abtreibung wird aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

 

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung (= 14 Wochen nach der letzten Menstruation) zulĂ€ssig), wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die psychische oder physische Gesundheit der Frau gefĂ€hrden wĂŒrde oder wenn eine wirtschaftliche, finanzielle oder soziale Notlage vorliegt.
  • Eine Abtreibung ist ohne zeitliche Begrenzung legal, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder bestimmte fetale Anomalien vorliegen.

 

  • Generell sind vor einer Abtreibung folgende Bedingungen zu erfĂŒllen:
    • Schriftliche Einwilligung der Frau
    • Ein VorgesprĂ€ch zum Schwangerschaftsabbruch (rechtliche Beratung)
    • Ein GesprĂ€ch mit einem Sozialarbeiter
    • Ein bestĂ€tigendes BeratungsgesprĂ€ch vor dem Abbruch
    • Eine verpflichtende sechstĂ€gige Bedenkzeit zwischen Beratung und Abbruch
    • Das Thema VerhĂŒtung muss in mindestens einer der medizinsischen Beratungen angesprochen werden.
    • Beratung und Abtreibung mĂŒssen am selben Ort stattfinden

 

 

 

Quellen:

 

Abtreibungsrate:

  • 11,87 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter (Stand 2022)

 

Abtreibungszahlen:

  • 35.606 Abtreibungen auf 168.000 Lebendgeburten (Stand 2022).
  • Die Zahl der Abtreibungen ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 15 % gestiegen.
  • Die Zahl der Lebendgeburten ist im Vergleich zum Vorjahr um 11.000 gesunken.

 

Statistik: Niederlande: Bevölkerungsentwicklung von 1950 bis 2023 und PrognosenÂč bis 2050 (gegenĂŒber dem Vorjahr) | Statista

Das natĂŒrliche Bevölkerungswachstum ergibt sich aus der Verrechnung von Geburten und TodesfĂ€llen. Hierbei wird das Migrationssaldo, also der Saldo aus Einwanderung und Auswanderung, nicht mitverrechnet.
 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in der Niederlande:

  • 1981 – Wet afbreking zwangerschap: Gesetz wird verabschiedet, das Abtreibungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt: 
  1. Frauen mĂŒssen vor der Abtreibung eine Beratung in Anspruch nehmen, gefolgt von einer fĂŒnftĂ€gigen Bedenkzeit.
  2. Abtreibungen sind bis zur 24. Schwangerschaftswoche (SSW) zulÀssig.
  3. Abtreibungen dĂŒrfen nur in anerkannten Kliniken durchgefĂŒhrt werden.
  4. Nach der 24. SSW sind Abtreibungen nur zulÀssig, wenn das Leben oder die Gesundheit der Frau ernsthaft gefÀhrdet ist oder wenn schwerwiegende Fehlbildungen des Fötus vorliegen.
  • 2005 – Groninger Protokoll: Das Protokoll gibt Richtlinien fĂŒr die 'Euthanasie' von Neugeborenen, die „unertrĂ€glich und ohne Aussicht auf Besserung leiden“. Diese Richtlinien wurden nicht als eigenstĂ€ndiges Gesetz verabschiedet, werden jedoch von den niederlĂ€ndischen Behörden akzeptiert und unterstĂŒtzt. 2016 veröffentlichte die Regierung genauere Regelungen. Diese Praxis steht in gewissen wissenschaftlichen Kreisen in heftiger Kritik.
  • 2022 – Abschaffung der verpflichtenden fĂŒnftĂ€gigen Bedenkzeit: Frauen können in Absprache mit ihrem Arzt selbstĂ€ndig entscheiden, wann sie bereit fĂŒr eine Abtreibung sind.

 

Gesetzeslage: 

  • Abtreibungen sind ohne Angabe von GrĂŒnden bis zur 24. Schwangerschaftswoche (SSW) zulĂ€ssig.
  • Vor der Abtreibung muss eine Beratung mit einem Arzt stattgefunden haben.
  • Die Abtreibung muss in einer anerkannten Abtreibungsklinik und bei medizinischen GrĂŒnden in einem Krankenhaus vorgenommen werden. 
  • Abtreibungen in Abtreibungskliniken werden vom Staat finanziert, und Abtreibungen in KrankenhĂ€usern werden von der Krankenkasse ĂŒbernommen.

 

  • Nach der 24. SSW sind Abtreibungen unter folgenden Bedingungen zulĂ€ssig:
  1. Das ungeborene Kind muss an einer Erkrankung leiden, die so schwerwiegend ist, dass medizinische Experten eine medizinische Behandlung nach der Geburt fĂŒr aussichtslos halten. Es darf kein Zweifel an der Diagnose und Prognose bestehen.
  2. Es muss sichergestellt werden, dass das ungeborene Kind leidet oder mit hoher Wahrsheinlichkeit nach der Geburt leiden wird, ohne Aussicht auf Besserung.
  3. Die Mutter muss einen ausdrĂŒcklichen Antrag auf Abbruch der Schwangerschaft stellen, unter Berufung auf das körperliche oder seelische Leid, das ihr durch die Situation zugefĂŒgt wird.
  4. Der Arzt muss die Eltern umfassend ĂŒber die Diagnose und Prognose aufgeklĂ€rt haben. Sowohl der Arzt als auch die Eltern mĂŒssen ĂŒberzeugt sein, dass es angesichts der Situation des Kindes keine „vernĂŒnftige Alternativlösung“ gibt.
  5. Mindestens ein weiterer unabhĂ€ngiger Arzt muss das Kind untersucht und eine schriftliche Stellungnahme zur Einhaltung der oben aufgefĂŒhrten Sorgfaltskriterien abgegeben haben.
  6. Die Schwangerschaft muss mit aller „gebotenen Sorgfalt“ beendet werden.

 

  • Die 'Euthanasie' von Neugeborenen ist unter folgenden UmstĂ€nden zulĂ€ssig:
  1. Das Leiden des Kindes muss nach derzeit herrschender Àrztlicher Meinung unertrÀglich sein und keine Aussicht auf Besserung haben. Es darf kein Zweifel an der Diagnose und Prognose bestehen.
  2. Die oben genannten Punkte 4-6 bezĂŒglich einer SpĂ€tabtreibung mĂŒssen auch bei der 'Euthanasie' eines Neugeborenen eingehalten werden.

 

 

Quellen:

Abtreibungszahlen:

  • Im Jahr 2024 wurden 15.310 Abtreibungen durchgefĂŒhrt.
  • Dies bedeutet einen geringen Abstieg zum letzten Jahr: 2023 waren es 15.620 Abtreibungen.

     

    AufschlĂŒsselung:

  • Von den 15.310 Abtreibungen wurden 13.065 mittels Abtreibungspillen durchgefĂŒhrt und 1.770 durch einen chirurgischen Eingriff.
  • Der grĂ¶ĂŸte Anteil der Abtreibungen mit 11.700 wurde bis zur 7. Schwangerschaftswoche inklusive durchgefĂŒhrt.

 

Abtreibungsrate:

  • Im Jahr 2024 kamen16.33 Abtreibungen auf 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter.
  • Dies bedeutet einen leichten Abfall im Gegensatz zum Vorjahr 2023 betrug die Abtreibungsrate 16.53.

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in DĂ€nemark:

  • 1932 –Erstmalige nĂ€here Auseinandersetzung:  Das dĂ€nische Justizministerium setzte eine Kommission ein mit dem Ziel, folgende Fragen zu untersuchen:
    (1) Ob Abtreibung erlaubt werden sollte und, falls ja, in welchem Umfang;
    (2) Ob der Staat ein medizinisches Informationszentrum zur VerhĂŒtung ungewollter Schwangerschaften subventionieren oder organisieren sollte; und
    (3) Ob es Anlass gibt, § 235 des Strafgesetzbuches (DĂ€nemark 1930), der die Werbung fĂŒr VerhĂŒtungsmittel und -dienstleistungen verbietet, zu Ă€ndern.
  • 1937 –Schwangerschaftsgesetz: Das Gesetz erlaubte Abtreibung unter folgenden Indikationen:

    (1) Die medizinische und sozialmedizinische Indikation, die einen Schwangerschaftsabbruch erlaubt, wenn eine ernsthafte Gefahr fĂŒr das Leben oder die Gesundheit der Frau besteht.
    (2) Die ethische Indikation, wenn die Schwangerschaft aus einer Straftat wie Vergewaltigung oder Inzest resultierte.
    (3) Die erbliche Indikation, die eine Abtreibung erlaubt, wenn eine ernsthafte Gefahr besteht, dass das Kind an einer schweren erblichen Krankheit oder Störung leiden wĂŒrde.

  • 1939 – In den FĂ€llen, in denen die Indikation fĂŒr eine Abtreibung nicht rein medizinisch war, sondern soziale, wirtschaftliche, familiĂ€re oder persönliche GrĂŒnde ĂŒberwogen, sollte stets versucht werden, diese Probleme zu lösen und einen Abbruch zu vermeiden.
    Zu diesem Zweck wurde eine bereits bestehende private Organisation, die alleinstehende MĂŒtter unterstĂŒtzte, vom Staat weiter ausgebaut und finanziert.
    Diese Organisation erhielt den Auftrag, nicht nur Hilfe zu leisten, sondern auch darĂŒber zu entscheiden, ob eine Schwangere eine legale Abtreibung in Anspruch nehmen konnte oder nicht.
    Die MĂŒtterhilfezentren wurden als so wichtig erachtet, dass das Inkrafttreten des Schwangerschaftsgesetzes um achtzehn Monate verschoben wurde, um ihre Einrichtung zu ermöglichen.
    So traten sowohl das Schwangerschaftsgesetz als auch das MĂŒtterhilfegesetz im Jahr 1939 in Kraft.
  • 1956 – Liberalisierung des Schwangerschaftsgesetzes: Die bisher geltenden Indikationen blieben bestehen, wurden jedoch allgemeiner gefasst.
    Beispielsweise wurden nun Frauen fĂŒr eine Abtreibung zugelassen, wenn sie aufgrund schwerwiegender körperlicher oder psychischer BeeintrĂ€chtigungen oder anderer medizinischer GrĂŒnde als nicht in der Lage angesehen wurden, angemessen fĂŒr ihr Kind zu sorgen.
    Im Jahr 1958 wurden 7.656 Frauen registriert, die eine Erlaubnis zur Abtreibung beantragten. Davon wurden 3.697 zugelassen und 3.701 abgelehnt.
  • 1970 – EinfĂŒhrung einer zeitlichen Frist in bestimmten FĂ€llen: Eine Abtreibung wurde ohne besondere Genehmigung möglich – in FĂ€llen medizinischer Notwendigkeit sowie fĂŒr Frauen, die (1) zum Zeitpunkt der 12. Schwangerschaftswoche mindestens 38 Jahre alt waren oder (2) bereits vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren hatten, die noch im Haushalt lebten.
    DarĂŒber hinaus galten auch soziale GrĂŒnde wie Jugend oder Notlage als zulĂ€ssige Grundlage fĂŒr einen legalen Schwangerschaftsabbruch.
  • 1973 – UneingeschrĂ€nkte Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate: Ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 10 Schwangerschaftswochen (12 Wochen nach der letzten Menstruation) wurde zum „Recht der Frau“ erklĂ€rt und ist fortan uneingeschrĂ€nkt zugĂ€nglich.
  • 2025 – Liberalisierung des zeitlichen Limits: Die zeitliche Frist fĂŒr eine uneingeschrĂ€nkte Abtreibung wurde von 10 auf 16 Wochen (18 Wochen nach der letzten Menstruation) ausgeweitet.
    Des Weiteren benötigen 15- bis 17-JÀhrige keine EinverstÀndniserklÀrung der Eltern mehr.

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Bis zur 16. Schwangerschaftswoche (entspricht 18 Wochen nach der letzten Menstruation) ist eine Abtreibung „frei zugĂ€nglich“ – ein Grund muss nicht angegeben werden.
  • Bis zur 21. Schwangerschaftswoche (Ab der 21. Schwangerschaftswoche (= 23 Wochen nach der letzten Menstruation) gilt das ungeborene Kind als potenziell lebensfĂ€hig außerhalb des Mutterleibs.) ist ein Abbruch unter bestimmten Voraussetzungen zulĂ€ssig:
    • Soziale Belastung: Schwangerschaft, Geburt oder Betreuung des Kindes stellen aufgrund der sozialen UmstĂ€nde eine erhebliche Belastung dar.
    • Unzureichende Versorgung: Die schwangere Frau kann das Kind wegen jungen Alters, schwerer körperlicher oder psychischer Erkrankung oder geistiger BeeintrĂ€chtigung nicht verantwortungsvoll versorgen.
    • Gesundheitsrisiko: Schwangerschaft, Geburt oder Betreuung gefĂ€hrden erheblich die körperliche oder psychische Gesundheit der Frau.
    • Strafrechtliche UmstĂ€nde: Die Schwangerschaft entstand durch strafrechtlich relevante UmstĂ€nde (z. B. Vergewaltigung, Inzest).
    • „Fetoreduktion“: Gezielte Abtreibung von Ungeborenen um die Anzahl bei Mehrlingsschwangerschaften zu verringern.
    • Schwere Erkrankung des Kindes: Es besteht hohes Risiko fĂŒr eine schwere Krankheit des Kindes durch genetische Defekte, Fehlbildungen oder schĂ€dliche Einwirkungen.
  • Unter folgenden UmstĂ€nden ist eine Abtreibung ohne festgelegtes zeitliches Limit zulĂ€ssig:
    • Lebensgefahr fĂŒr die Mutter: Die Fortsetzung der Schwangerschaft gefĂ€hrdet das Leben der Mutter.
    • Schwere Erkrankung der Mutter: Die Frau leidet unter einer schweren psychischen oder körperlichen Erkrankung (fachĂ€rztliche Beurteilung erforderlich).
    • Schwere Fehlbildungen des Fötus: Das ungeborene Kind weist schwerwiegende Fehlbildungen oder andere Anomalien auf.
  • Generell gilt:
    • SpĂ€tabbruch und Fetoreduktion: Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 16. Woche sowie eine Fetoreduktion dĂŒrfen nur von FachĂ€rzten in regionalen KrankenhĂ€usern durchgefĂŒhrt werden.
    • Zustimmung bei MinderjĂ€hrigen: Unter 15-JĂ€hrige benötigen die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
    • Keine Partnerzustimmung erforderlich: Die Zustimmung des Partners ist nicht notwendig.

 

Quellen: 

Abtreibungszahlen:

  •  Im Jahr 2024 wurden in Schweden 35.312 Abtreibungen durchgefĂŒhrt.
  • Seit 2022 hĂ€lt sich die Zahl der Abtreibungen konstant ĂŒber 35.000
  • Im selben Jahr gab es 98.451Lebendgeburten. Zum ersten Mal seit 2003 fiel die Anzahl der Lebendgeburten unter 100.000.

 

Abtreibungszahlen AufschlĂŒsselung:

  • Die meisten Abtreibungen erfolgen frĂŒh in der Schwangerschaft. Im Jahr 2023 wurden fast 65 % der Abtreibungen vor der 7. Schwangerschaftswoche durchgefĂŒhrt.
  • Im Jahr 2024 wurden 97 % der Abtreibungen mittels Abtreibungspille durchgefĂŒhrt.

 

Anzahl legaler Abtreibungen im Jahr 2022 in Schweden, Altersgruppen zugeordnet

Statistic: Number of legal abortions in 2022 in Sweden, by age group | Statista

Die Statistik zeigt, dass im Jahr 2022 die meisten Abtreibungen – insgesamt 9.363 – bei Frauen im Alter von 30 bis 34 Jahren durchgefĂŒhrt wurden.

 

Abtreibungsrate:

  • Im Jahr 2024 gab es 21.92 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter.

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Schweden:

  • 1938 – EinfĂŒhrung der ersten Abtreibungsgesetze, die Abtreibung unter bestimmten Bedingungen erlaubten (z. B. Gefahr fĂŒr das Leben der Frau).
  • 1946 – Weitere Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes: mehr GrĂŒnde fĂŒr legale Abtreibung wurden anerkannt.
  • 1975 – EinfĂŒhrung des heutigen Gesetzes – „Freie Abtreibung“ bis zur 16. Schwangerschaftswoche (18 Wochen nach der letzten Menstruation). Bis heute wurden weitere Liberalisierungen vorgenommen, das zeitliche Limit blieb jedoch bestehen.

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Eine Abtreibung ist bis zur 16. Schwangerschaftswoche (18 Wochen nach der letzten Menstruation) ohne besondere BeschrĂ€nkung möglich.
  • Bis zur 21. Woche ist eine Abtreibung unter folgenden Bedingungen möglich:
    • ZulĂ€ssige GrĂŒnde: Die FortfĂŒhrung der Schwangerschaft wĂŒrde die Gesundheit der Schwangeren gefĂ€hrden oder es liegen fetale Anomalien vor.
    • Eine Genehmigung des Nationalen Gesundheits- und Sozialamtes muss vorliegen.
    • Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das ungeborene Kind lebensfĂ€hig ist (Ab der 21. Schwangerschaftswoche (= 23 Wochen nach der letzten Menstruation) gilt das ungeborene Kind als potenziell lebensfĂ€hig außerhalb des Mutterleibs).
  • Sollte das Leben der Mutter durch die Fortsetzung der Schwangerschaft gefĂ€hrdet werden, besteht kein zeitliches Limit.
  • Des Weiteren wird vor der Abtreibung eine Beratung angeboten, welche allerdings nicht verpflichtend ist.
  • Bei MinderjĂ€hrigen sollten die Erziehungsberechtigten informiert werden, jedoch besteht kein Mitspracherecht.

 

Quellen:

 

England, Schottland und Wales

 

Abtreibungsrate:

  • England & Wales: 20,6 Abtreibungen pro 1000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter - Stand 2022
  • Schottland: 16,1 Abtreibungen pro 1000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter

 

Abtreibungszahlen:

  • England & Wales: 252 122 Abtreibungen auf 605 479 Lebendgeburten – Höchststand an Abtreibungen seit Aufzeichnungsbeginn im Jahr 1967 und niedrigste Anzahl an Lebendgeburten seit 2002
  • Schottland: 16 584 Abtreibungen auf 46 959 Lebendgeburten – gleicher Trend wie in England und Wales: Anstieg an Abtreibungen und RĂŒckgang an Lebendgeburten

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in England & Wales:

  • 1967 – Abortion Act: Abtreibungen werden unter bestimmten Bedingungen bis zur 28. Schwangerschaftswoche (SSW) legalisiert.
  • 1990 – Human Fertilisation and Embryology Act: Die legale Grenze fĂŒr Abtreibungen wird auf 24 Wochen herabgesetzt.

 

Gesetzeslage:

  • Die Abtreibung muss von einem zugelassenen Arzt durchgefĂŒhrt werden.
  • Die Abtreibung muss von zwei Ärzten in gutem Glauben* auf Grundlage eines oder mehrerer oben genannter GrĂŒnde genehmigt werden. Beide Ärzte mĂŒssen bei mindestens einem Grund ĂŒbereinstimmen.
  • Eine Abtreibung kann aus sozioökonomischen GrĂŒnden bis zur 24. SSW durchgefĂŒhrt werden. Dazu zĂ€hlt beispielsweise, wenn eine Gefahr fĂŒr die körperliche oder geistige Gesundheit der Frau oder bereits existierender Kinder besteht, sowie finanzielle Schwierigkeiten.

 

  • Abtreibungen nach der 24. SSW sind zulĂ€ssig, wenn mindestens einer der folgenden GrĂŒnde zutrifft:
  1. LebensgefÀhrdung der Frau.
  2. Das Bestehen eines erheblichen Risikos, dass das Kind bei seiner Geburt an körperlichen oder geistigen Missbildungen leiden wĂŒrde, die eine schwere Behinderung zur Folge hĂ€tten.
  3. Die Gefahr einer schweren, dauerhaften SchÀdigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit der Schwangeren.
  • *Die Bedingung, dass die Ă€rztliche Beurteilung „in gutem Glauben“ getroffen wurde, bedeutet nicht, dass die Abtreibung die „richtige“ Vorgehensweise ist. Es bedeutet lediglich, dass der Arzt bei seiner Meinungsbildung nicht unehrlich oder fahrlĂ€ssig gehandelt hat. Was eine Abtreibung rechtmĂ€ĂŸig macht, ist die Überzeugung des Arztes, dass es augenscheinliche GrĂŒnde fĂŒr den Eingriff gibt, nicht die Tatsache, dass diese GrĂŒnde wirklich existieren.
  • Beispiel: Wenn zwei Ärzte in gutem Glauben davon ausgehen, dass eine Abtreibung weniger Risiken fĂŒr die körperliche oder geistige Gesundheit der Schwangeren birgt als das Austragen der Schwangerschaft, ist die Abtreibung rechtmĂ€ĂŸig – selbst wenn sich im Nachhinein ergibt, dass es sicherer gewesen wĂ€re, die Schwangerschaft auszutragen (z. B. wenn die Abtreibung zum Tod oder zu schweren Verletzungen fĂŒhrt). Außerdem ist der Arzt nicht verpflichtet, eine finanzielle Notlage zu verifizieren, wenn die Schwangere eine solche als Grund angibt.

 

Statistik: Großbritannien: FertilitĂ€tsrate von 1950 bis 2023 und PrognosenÂč bis 2050 | Statista

Die FertilitÀtsrate bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der Kinder, die eine Frau wÀhrend ihres gebÀrfÀhigen Alters zur Welt bringt.
 

 

Nordirland

 

Abtreibungsrate:

  • 5,52 pro 1000 Frauen (Stand 2022/'23)

 

Abtreibungszahlen:

  • 2.168 Abtreibungen im Zeitraum 2022/'23.
  • Im Jahr 2022 wurden 20.908 Lebendgeburten erfasst.
  • Seit der Entkriminalisierung im Oktober 2019 sind die Abtreibungszahlen kontinuierlich gestiegen.

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Nordirland:

  • Im Gegensatz zu den anderen LĂ€ndern Großbritanniens wurde der Abortion Act von 1967  in Nordirland nicht ĂŒbernommen. Abtreibungen waren nur in begrenzten medizinischen NotfĂ€llen erlaubt.
  • 2019 – Northern Ireland (Executive Formation etc.) Act: Die nordirische Regierung wurde durch eine Intervention des britischen Parlaments dazu verpflichtet, Abtreibungsdienste zu legalisieren und bereitzustellen.
  • 2020 – Die nordirische Regierung verabschiedete genauere Regulierungen bezĂŒglich Abtreibung.

 

Gesetzeslage:

  • Eine Abtreibung ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW) ohne Angabe von GrĂŒnden zulĂ€ssig, sofern ein medizinischer Fachmann bescheinigt hat, dass die Schwangerschaft die 12. Woche (11 Wochen und 6 Tage) nicht ĂŒberschritten hat.
  • Zwischen der 12. und 24. SSW ist eine Abtreibung zulĂ€ssig, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft ein grĂ¶ĂŸeres Risiko fĂŒr die körperliche oder geistige Gesundheit der Frau darstellt als der Abbruch.
  • Nach der 24. SSW gelten als zulĂ€ssig fĂŒr eine Abtreibung:
  1. Die Fortsetzung der Schwangerschaft wĂŒrde das Leben der Frau gefĂ€hrden.
  2. Es besteht ein ernstes Risiko, dass die Fortsetzung der Schwangerschaft zu schweren, dauerhaften körperlichen oder psychischen SchĂ€den bei der Schwangeren fĂŒhren wĂŒrde.
  3. Die Diagnose schwerer fetaler BeeintrÀchtigungen oder tödlicher Anomalien.

 

 

Quellen:

 

 

Abtreibungsrate:

  • 5,49 Abtreibungen pro 1.000 Frauen (Stand 2022)

 

Abtreibungszahlen:

  • 65.528 geschĂ€tzte jĂ€hrliche Abtreibungen.
  • Im Jahr 2023 gab es ca. 379.300 Geburten in Italien. Seit 2010 ist ein stetiger GeburtenrĂŒckgang zu verzeichnen.

 

Statistic: Number of births in Italy from 2010 to 2023 | Statista

Anzahl der Geburten in Italien von 2010 bis 2023.

Aufgrund der sinkenden Geburtenraten altert die italienische Bevölkerung schnell. Laut SchĂ€tzungen fĂŒr 2024 betrĂ€gt das Durchschnittsalter in Italien 46,6 Jahre, was 3,2 Jahre mehr sind als im Jahr 2010. Es wird erwartet, dass diese Zahl in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Prognosen aus dem Jahr 2019 deuteten darauf hin, dass das Medianalter bis 2030 auf 50,8 Jahre ansteigen wird. Danach könnte das Durchschnittsalter der Italiener bis 2050 auf 53,6 Jahre ansteigen.

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Italien:

  • 1978 – EinfĂŒhrung des „legge 194“: Das eingefĂŒhrte Gesetz legalisierte Abtreibungen unter bestimmten UmstĂ€nden. Frauen durften innerhalb der ersten 90 Tage einer Schwangerschaft abtreiben, sofern ihre mentale oder physische Gesundheit gefĂ€hrdet war. Nach dieser Frist war eine Abtreibung nur zulĂ€ssig, wenn eine ernsthafte GesundheitsgefĂ€hrdung der Frau bestand oder wenn beim Fötus schwere Fehlbildungen oder AbnormalitĂ€ten festgestellt wurden.
  • 2020 – Liberalisierung der Gesetze bezĂŒglich „medizinischer Abtreibung“: Die Frist wurde von sieben auf neun Wochen verlĂ€ngert. Auch der bis dahin verpflichtende dreitĂ€gige Krankenhausaufenthalt entfĂ€llt. Die sogenannten „Medikamente“ sind zudem leichter erhĂ€ltlich.
  • 2024 – Inklusion von Pro-Life-Vertretern in die Beratungen: Nach dem neuen Gesetz dĂŒrfen qualifizierte Vertreter der Pro-Life-Bewegung an den verpflichtenden BeratungsgesprĂ€chen vor einer Abtreibung teilnehmen, wie 1000plus News berichtet. Die derzeit amtierende MinisterprĂ€sidentin Giorgia Meloni ist fĂŒr ihre Pro-Life-Einstellung bekannt und hat mehrere Maßnahmen zur UnterstĂŒtzung von Schwangeren in Not initiiert.

 

Statistic: Favorability toward legalization of abortion in Italy from 2014 to 2023 | Statista

Zustimmung zur Legalisierung von Abtreibung in Italien 2014–2023.

FĂŒr diese Studie wurden insgesamt 1.000 Italiener im Alter von 16–74 Jahren im Zeitraum von 2014 bis 2023 befragt. 2022 wurde die Formulierung der Frage von 'Erlaubt, wann immer eine Frau entscheidet, dass sie eine möchte' oder 'Erlaubt unter bestimmten UmstĂ€nden, etwa wenn eine Frau vergewaltigt wurde' auf 'In allen FĂ€llen legal' oder 'In den meisten FĂ€llen legal' geĂ€ndert.

 

Gesetzeslage:

  • Innerhalb der ersten 90 Tage ist eine Abtreibung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
  1. Die Fortsetzung der Schwangerschaft wĂŒrde die mentale oder physische Gesundheit der Frau gefĂ€hrden.
  2. Die Schwangere muss eine öffentliche Familienberatungsstelle, eine anerkannte sozialmedizinische Einrichtung oder ein Arzt des Vertrauens aufsuchen, um eine freiwillige Abtreibung zu beantragen.
  3. Ein wertfreies BeratungsgesprÀch, in dem unter anderem die UmstÀnde besprochen werden, welche die Frau zu einer Abtreibung bewegen. Zudem wird ein Hilfsangebot zur BwÀltigung dieser UmstÀnde unterbreitet.
  4. Die DurchfĂŒhrung einer gynĂ€kologischen Untersuchung zur BestĂ€tigung und genauen Datierung der Schwangerschaft.
  5. Nach diesem GesprÀch muss eine siebentÀgige Bedenkzeit eingehalten werden.
  • Eine Abtreibung ĂŒber die 90-Tage-Frist hinaus ist nur zulĂ€ssig, wenn das Leben der Schwangeren schwer gefĂ€hrdet ist oder beim ungeborenen Baby Fehlbildungen oder AbnormalitĂ€ten festgestellt wurden.
  • Des Weiteren steht es Ärzten in Italien frei, aus persönlicher Überzeugung keine Abtreibung durchfĂŒhren zu mĂŒssen. Eine Ausnahme besteht, wenn das Leben der Frau in akuter Lebensgefahr schwebt. 2019 sollen 68,4 % der GynĂ€kologen aus GewissensgrĂŒnden keine Abtreibung angboten und durchgefĂŒhrt haben. Laut verschiedenen Quellen steigt die Zahl der „Pro-Life-Ärzte“ kontinuierlich.

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • 7,4 Abtreibungen pro 1.000 Frauen (Stand 2023)

 

Abtreibungszahlen:

  • 108.000 Abtreibungen im Jahr 2024 – Das bedeutet einen neuen Höchststand seit 2013
  • Im Jahr 2022 waren es noch 98 316 Abtreibungen. Dies bedeutet einen Anstieg von ca. 9,85 %.
  • Zum Vergleich: In Deutschland gab es im Jahr 2022 ca. 104.000 Abtreibungen bei einer Bevölkerung von ca. 83 Millionen Einwohnern. Spanien mit seinen ca. 47 Millionen Einwohnern hat also genauso viele Abtreibungen wie ein Land mit doppelt so vielen Einwohnern.

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Spanien:

  • 1985 – Erstmalige Entkriminalisierung von Abtreibung: Abtreibungen wurden in FĂ€llen von Vergewaltigung, fetalen Fehlbildungen sowie bei GefĂ€hrdung der psychischen oder physischen Gesundheit der Mutter straffrei gestellt.
  • 2010 – EinfĂŒhrung eines Zeitlimits: Innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen darf die Schwangere ohne Angabe von GrĂŒnden abtreiben. Zwischen der 15. und 22. Woche sind Abtreibungen zulĂ€ssig, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren erheblich gefĂ€hrdet ist oder schwere Anomalien beim ungeborenen Kind vorliegen. Diese Liberalisierung ist insbesondere auf das Erstarken der feministischen Bewegung in Spanien zurĂŒckzufĂŒhren, die hierbei eine zentrale Rolle spielte. Im Gesetzestext wird jedoch weiterhin das Ziel formuliert, „die Rechte und Interessen der Frauen sowie des vorgeburtlichen Lebens zu gewĂ€hrleisten und angemessen zu schĂŒtzen“.
  • 2023 – Weitere Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes:
    Zum einen wurde die bisherige dreitĂ€gige Bedenkzeit abgeschafft, zum anderen dĂŒrfen 16-JĂ€hrige ohne Zustimmung der Eltern eine Abtreibung vornehmen lassen. Zudem mĂŒssen detaillierte Informationen zur Abtreibung nur noch auf gezielte Nachfrage der Schwangeren bereitgestellt werden.

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Eine Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche ist ohne Angabe von GrĂŒnden und ohne verpflichtende Bedenkzeit möglich.
  • Eine Abtreibung bis zur 22. Schwangerschaftswoche ist zulĂ€ssig, wenn eine schwerwiegende fetale Fehlbildung vorliegt oder die physische bzw. psychische Gesundheit der Mutter gefĂ€hrdet ist.
  • Eine Abtreibung nach der 22. Schwangerschaftswoche ist nur dann möglich, wenn beim ungeborenen Kind zum Zeitpunkt der Diagnose eine Ă€ußerst schwere und unheilbare Krankheit festgestellt wird und dies von einem klinischen Ausschuss bestĂ€tigt wird.
  • 16-JĂ€hrige benötigen nicht das EinverstĂ€ndnis ihrer Eltern.
  • Detaillierte Informationen zur Abtreibung mĂŒssen nur auf gezielte Nachfrage der Schwangeren bereitgestellt werden.

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • 12.06 Abtreibungen pro 1.000 Frauen (Stand 2023)

 

Abtreibungszahlen:

  • 17.124 Abtreibungen im Jahr 2023 – Höchststand seit 10 Jahren
  • Im Gegensatz dazu wurden im selben Jahr 85.994 Babys geboren

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Portugal:

  • 1982 – Erste Versuche zur Lockerung der Abtreibungsgesetze: Zu dieser Zeit war Abtreibung in Portugal unter allen UmstĂ€nden verboten. Die erste Initiative zur Änderung des Abtreibungsgesetzes begann nach zwei Gerichtsverfahren und einer landesweiten Kampagne fĂŒr die Legalisierung von Abtreibung und VerhĂŒtung.
  • 1984 – Erste gesetzliche Lockerung: Abtreibung wurde unter vier Voraussetzungen straffrei gestellt: bei Gefahr fĂŒr das Leben der Frau, bei Gefahr fĂŒr ihre körperliche oder geistige Gesundheit, bei Fehlbildungen des Fötus sowie bei einer Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung. Die Abtreibung musste jedoch innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen erfolgen.
  • Anfang der 90er – Weitere Bestrebungen zu Liberalisierung: Die Familienplanungsorganisation (APF), einige Frauenorganisationen, Gewerkschaften, BerufsverbĂ€nde im Gesundheitswesen und andere NGOs schlossen sich zur Plattform „Recht auf Wahl“ zusammen.
  • 1993 – Bericht zur Abtreibungssituation: Dem Parlament sowie den Ministerien fĂŒr Gesundheit und Justiz wurde ein Bericht zur Abtreibungssituation in Portugal vorgelegt, gefolgt von öffentlichen Debatten.
  • 1997 – Lockerung der Abtreibungsfristen: Das bestehende Gesetz wurde dahingehend geĂ€ndert, dass die genannten Voraussetzungen auch ĂŒber die 10. Schwangerschaftswoche (bzw. 12 Wochen nach der letzten Menstruation) hinaus angewendet werden konnten. GesetzesentwĂŒrfe und ein Referendum, die Abtreibung bis zur 10. Woche auf Wunsch ermöglichen sollten, scheiterten zweimal knapp.
  • 2007 – EinfĂŒhrung der Abtreibung auf Wunsch: Nach einem landesweiten Referendum stimmten 59 % der WĂ€hler fĂŒr eine Reform der geltenden Gesetze. Bis zur 8. Schwangerschaftswoche (bzw. 10 Wochen nach der letzten Menstruation) ist nun eine Abtreibung ohne Angabe von GrĂŒnden möglich. Insgesamt nahmen 56 % der wahlberechtigten Bevölkerung nicht an der Abstimmung teil.

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Bis zur 8. Schwangerschaftswoche (10 Wochen nach der letzten Menstruation)
    ist eine Abtreibung ohne Angabe von GrĂŒnden möglich, sofern die gesetzlich vorgeschriebene Beratung erfolgt ist.
  • Bis zur 10. Schwangerschaftswoche (12 Wochen nach der letzten Menstruation)
    ist eine Abtreibung zur Bewahrung der körperlichen Gesundheit der Schwangeren erlaubt (medizinische Indikation).
  • Bis zur 14. Schwangerschaftswoche (16 Wochen nach der letzten Menstruation) ist eine Abtreibung zur Bewahrung der psychischen Gesundheit der Schwangeren erlaubt (medizinische Indikation).
  • Bis zur 22. Schwangerschaftswoche (24 Wochen nach der letzten Menstruation) ist eine Abtreibung bei fetalen Anomalien erlaubt.
  • Wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Schwangeren gefĂ€hrdet, ist ein Abtreibung jederzeit ohne zeitliche Begrenzung möglich (medizinische Indikation).
  • Des Weiteren sind folgende Bedingungen einzuhalten:
    • Schriftliche EinverstĂ€ndniserklĂ€rung der Schwangeren
    • Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung mindestens 3 Tage vor der Abtreibung (verpflichtende Bedenkfrist)
    • Laboruntersuchung vor der Abtreibung
    • Nachbesprechung nach der vorgenommenen Abtreibung.
    • Das Thema VerhĂŒtung muss mindestens einmal innerhalb der medizinischen Beratungen angesprochen werden
    • MinderjĂ€hrige unter 16 Jahren benötigen die EinverstĂ€ndniserklĂ€rung der Erziehungsberechtigten.

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • Ca. 15 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren.

 

 

Abtreibungszahlen:

  • Ca. 34.600 Abtreibungen im Jahr 2024
  • Im Gegensatz dazu stehen im selben Jahr 91.807 Geburten
  • Somit besteht ein VerhĂ€ltnis von ca. 376 Abtreibungen pro 1.000 Geburten

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Griechenland:

  • Bis 1986 war Abtreibung in Griechenland offiziell illegal, dennoch war sie weit verbreitet. Viele Ärzte fĂŒhrten Abtreibungen „unter der Hand" in ihren Praxen durch. Die Regierung vertrat, in Verbindung mit der Griechisch-Orthodoxen Kirche, eine pronatalistische Politik, die jedoch von einem Großteil der Bevölkerung nicht unterstĂŒtzt wurde. Abtreibungen waren Teil der gĂ€ngigen „Familienplanung".
  • 1981 kam die sozialdemokratische Partei (PA.SO.K.) an die Macht. Diese fĂŒhrte unter anderem die Legalisierung der Abtreibung in ihrem Wahlprogramm an.
  • 1983 grĂŒndeten die Sozialisten einen Nationalen Gesundheitsdienst, der ein gesetzliches Mandat beinhaltete, welches den Dienst verpflichtete, der Bevölkerung Informationen ĂŒber medizinische VerhĂŒtungstechniken bereitzustellen. Nach einem anfĂ€nglichen Enthusiasmus, stĂ€rkeren Einfluss auf die Geburtenkontrolle der Bevölkerung zu nehmen und Abtreibungen durch VerhĂŒtungsmittel zu ersetzen, verlegte die Regierung ihr Interesse jedoch auf andere Themengebiete.
  • 1986 wurde von der sozialistischen Regierung ein neues Gesetz verabschiedet, das Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung (= 14 Wochen nach der letzten Menstruation) aus beliebigem Grund legalisierte. Damit stellte Griechenland (zusammen mit Schweden, Norwegen, DĂ€nemark und Österreich) das liberalste Spektrum der Abtreibungsgesetze in Europa dar. DarĂŒber hinaus sollten Abtreibungen durch das nationale Gesundheitssystem abgedeckt werden.
  • Bis heute hat Griechenland mit einer immer niedrigeren FertilitĂ€tsrate und hohen Abtreibungsraten zu kĂ€mpfen.

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Eine Abtreibung ist unter folgenden UmstĂ€nden legal:
    • Bis zur 12. Schwangerschaftswoche ohne jegliche BeschrĂ€nkungen.
    • Bis zur 19. Schwangerschaftswoche (= 21 Wochen nach der letzten Menstration) im Falle einer Vergewaltigung, bei MinderjĂ€hrigen, Inzest oder Missbrauch einer wehrlosen Frau.
    • Bis zur 24. Schwangerschaftswoche (= 26. Wochen nach der letzten Menstruation), wenn ernsthafte Anzeichen fĂŒr eine fetale Anomalie vorliegen.
    • Ohne zeitliche EinschrĂ€nkung, wenn eine unvermeidbare Gefahr fĂŒr das Leben der Frau oder eine Gefahr fĂŒr schwere und dauerhafte körperliche oder geistige GesundheitsschĂ€den besteht, die von einem spezialisierten Arzt bestĂ€tigt wird.
  • Die Schwangere muss ihre Zustimmung gegeben haben.
  • Eine Abtreibung darf nur von einem qualifizierten Geburtshelfer-GynĂ€kologen in Anwesenheit eines AnĂ€sthesisten durchgefĂŒhrt werden.

 

 

 

Quellen:

 

Abtreibungsrate:

  • Im Jahr 2021 kamen in der TĂŒrkei ca. 2,7 Abtreibungen auf 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter (15–44 Jahre)

 

 

Abteibungszahlen:

  • Im Jahr 2021 gab es ca. 43.000 Abtreibungen.
  • 2021 verzeichnete die TĂŒrkei mit 1,7 Kindern pro Frau die niedrigste FertilitĂ€tsrate seit Aufzeichnung.
  • Insgesamt gab es im Jahr 2021 1.079.842 Lebendgeburten.
  • Damit kommen ca. 40 Abtreibungen auf 1.000 Geburten

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in der TĂŒrkei:

  • 1858, zur Zeit der osmanischen Reichsherrschaft, wurde das Strafgesetz (Artikel 193) erlassen, in dem Abtreibung verboten wurde. Nach diesem Gesetz war es strafbar, einer schwangeren Frau zu helfen oder sie zu zwingen, Medikamente oder andere Mittel zur Abtreibung zu verwenden. Zuwiderhandlungen wurden entweder mit GefĂ€ngnis oder Zwangsarbeit bestraft.
  • Im spĂ€ten 19. und frĂŒhen 20. Jahrhundert schien Abtreibung in der Mehrheit der Bevölkerung nicht als moralisches Problem betrachtet worden zu sein. Ein britischer Konsularbericht von 1878 kommentierte das „alarmierende Ausmaß“, in dem Muslime auf Abtreibungen zurĂŒckgriffen. Historiker sehen die aufkommende SensibilitĂ€t gegenĂŒber Abtreibung als moralisches Problem unter den fĂŒhrenden osmanischen Eliten zum einen als Versuch der Regierung, westlich-europĂ€ische Diskurse und deren Rechtssysteme zu integrieren, und zum anderen als pronatalistische Tendenz, die darauf abzielte, den RĂŒckgang der muslimischen Bevölkerung in einem ethnisch und religiös heterogenen Reich zu verhindern.
  • 1889 – Zitat aus einer osmanischen Zeitung: „Abtreibung ist vielleicht nicht der wichtigste Grund fĂŒr den BevölkerungsrĂŒckgang, aber sie ist sicher der schlimmste. Abtreibung ist kein Fehler oder Vergehen. Es ist ein schreckliches Verbrechen. Wir wissen, dass es Menschen gibt, die ihr Gewissen zum Schweigen bringen, indem sie vorgeben, dass ‚das Produkt der Abtreibung kein echtes Kind ist, sondern nur ein Blutgerinnsel‘. Aber sie irren sich. Ein Kind ist ein Geschöpf Gottes ab dem Moment der EmpfĂ€ngnis.“
  • 1923 wurde nach einem dreijĂ€hrigen UnabhĂ€ngigkeitskrieg die TĂŒrkische Republik anerkannt. Die pronatalistische Politik der osmanischen Zeit wurde von der neuen Regierung fortgefĂŒhrt. Ereignisse, die der Republik vorausgingen (der Erste Weltkrieg und der UnabhĂ€ngigkeitskrieg), hatten dazu gefĂŒhrt, dass die TĂŒrkei einen erheblichen BevölkerungsrĂŒckgang verzeichnete.
  • 1930 wurde ein Gesetz verabschiedet, das sowohl VerhĂŒtungsmittel als auch Abtreibungen illegal machte. Zudem wurden gesetzliche Anreize eingefĂŒhrt, um die GrĂŒndung grĂ¶ĂŸerer Familien zu fördern.
  • In den1960er Jahren wandelte sich die Einstellung der Regierung gegenĂŒber dem Bevölkerungswachstum. Das schnelle Wachstum wurde nun als ein Hindernis fĂŒr das gewĂŒnschte Wirtschaftswachstum angesehen.
  • 1965 wurde das Gesetz zur Bevölkerungsplanung verabschiedet, welches das Verbot von VerhĂŒtungsmitteln aufhob. Abtreibungen blieben illegal, waren jedoch weiterhin weit verbreitet. In einer zwischen 1986 und 1989 durchgefĂŒhrten Forschung in einem einkommensschwachen Gebiet von Istanbul ergab eine eingehende Befragung von Frauen (N = 229), dass Abtreibung weit verbreitet praktiziert wird und dass die Frauen eine erlaubende Haltung gegenĂŒber Abtreibung haben. Das offiziell anerkannte BedĂŒrfnis seitens der Regierung, die Geburtenrate der TĂŒrkei zu senken, fĂŒhrte letztlich zur Eröffnung der Debatte ĂŒber die Legalisierung von Abtreibung.
  • In den 1960er–1980er Jahren wurde die Legalisierungsdebatte ĂŒber Abtreibung gefĂŒhrt. Gegner der Legalisierung kamen hauptsĂ€chlich aus den politischen Parteien des mittleren bis rechten Spektrums. Ein hĂ€ufig vorgebrachtes Argument dieses Lagers war, dass die Legalisierung von Abtreibung die moralischen Standards der Gesellschaft gefĂ€hrden und die Grundlagen des tĂŒrkischen Familienlebens untergraben wĂŒrde. Ein weiterer Einwand war, dass Familienplanung ohne den RĂŒckgriff auf Abtreibung durchgefĂŒhrt werden sollte. Die BefĂŒrworter der Legalisierung kamen aus dem Zentrum bis hin zu linken Sektoren des Parlaments. Ein hĂ€ufig genannter Punkt war, dass Abtreibungen, unabhĂ€ngig vom Gesetz, bereits weit verbreitet im Land praktiziert wurden, jedoch mit ernsthaften Gesundheitsrisiken und -folgen, weshalb es notwendig sei, die Praxis zu legalisieren und zu ĂŒberwachen. SchĂ€tzungen zufolge wurden 1982 etwa 200.000 freiwillige illegale Abtreibungen durchgefĂŒhrt.
  • 1983 wurde Abtreibung in der TĂŒrkei unter den bis heute geltenden Bedingungen legalisiert.  

 

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Eine Abtreibung ist ohne Angabe von GrĂŒnden bis zur 8. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung (= 10 Wochen nach der letzten Menstruation) legal.

 

  • Nach der 8. Schwangerschaftswoche bis (theoretisch kurz vor der Geburt) ist eine Abtreibung unter folgenden Bedingungen zulĂ€ssig:
    • Wenn die Schwangerschaft eine unmittelbare Bedrohung fĂŒr das Leben der Mutter darstellt.
    • Wenn eine schwere Behinderung des Kindes und der nachfolgenden Generationen zu erwarten ist.
    • Des Weiteren muss ein Bericht mit den objektiven Befunden eines Facharztes fĂŒr Geburtshilfe und GynĂ€kologie sowie eines Spezialisten des jeweiligen Fachgebiets vorliegen.

 

  • Bedingungen fĂŒr Schwangerschaften, die aus einer Straftat resultieren:
    • Im Falle einer Vergewaltigung oder einer vergleichbaren Straftat (sexuelle BelĂ€stigung, Misshandlung sowie einer sexuellen Beziehung mit einer MinderjĂ€hrigen) darf eine Abtreibung bis zur 18. Schwangerschaftswoche (= 20 wochen nach der letzten Menstruation) durchgefĂŒhrt werden. Allerdings muss diese in einem Krankenhaus mit spezialisierten Ärzten stattfinden.
    • Sollte der StraftĂ€ter der eigene Ehemann der Schwangeren sein, kann die Schwangerschaft auch dann beendet werden, wenn das Opfer keine Anzeige gegen den Ehepartner erstattet oder diese spĂ€ter zurĂŒckzieht. Das bedeutet, dass der Wunsch, die Schwangerschaft zu beenden, und der Wunsch, den Ehepartner nicht zu bestrafen, voneinander unabhĂ€ngig sind.
    • Wenn die Schwangerschaft aufgrund einer Straftat im Zusammenhang mit kĂŒnstlicher Befruchtung entstanden ist, beispielsweise wenn die Befruchtung absichtlich oder fahrlĂ€ssig mit fremdem Erbmaterial durchgefĂŒhrt wurde.
    • Eine Heirat enger Verwandter ist in der TĂŒrkei zwar verboten, jedoch stellen inzestuöse Beziehungen, die einvernehmlich von zustimmenden Erwachsenen eingegangen werden, keine Straftat dar. Daher fĂ€llt eine daraus resultierende Schwangerschaft nicht in die oben genannte Kategorie.

 

  • Verheiratete Frauen benötigen die Zustimmung ihres Ehepartners.
  • MinderjĂ€hrige benötigen die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten.
  • Eine Abtreibung muss von einem GynĂ€kologen und einem Geburtshelfer oder einem speziell geschulten Allgemeinmediziner durchgefĂŒhrt werden. Erstere dĂŒrfen die Abtreibung in ihrer Praxis durchfĂŒhren, letztere nur in einer offiziellen Behandlungsklinik.
  • Eine Abtreibung mittels Mifepristone und Misoprostol ist unter keinen UmstĂ€nden zulĂ€ssig. Mifepristone ist in der TĂŒrkei nicht fĂŒr die Verschreibung zugelassen, und Misoprostol ist nur fĂŒr nicht-gynĂ€kologische Zwecke zugelassen.

 

 

 

Quellen:

 

Abtreibungsrate:

  • 0,03 pro 1.000 Frauen (Stand 2022)

 

Abtreibungszahlen:

  • 161 legale Abtreibungen im Jahr 2022.
  • Im Jahr 2020 waren es noch 1.074 legale Abtreibungen.
  • SchĂ€tzungen zufolge werden jĂ€hrlich 150.000–200.000 illegale Abtreibungen mittels Abtreibungspillen oder durch Reisen ins Ausland vorgenommen.

 

Statistik: Polen: Entwicklung des Durchschnittsalters von MĂŒttern bei der Geburt, aufgeschlĂŒsselt nach Anzahl der Kinder, im Zeitraum 2012 bis 2022 (in Jahren) | Statista

FĂŒr die gesamte EuropĂ€ische Union betrĂ€gt das Durchschnittsalter im Jahr 2022 rund 29,7 Jahre. Laut Quelle bilden bei der Angabe zum Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt des „zweiten, dritten, vierten oder mehr Kindern“ jeweils nur die Frauen die statistische Grundgesamtheit, auf die das Kriterium zutrifft. Das bedeutet, dass beispielsweise bei der Angabe zum „Alter beim dritten Kind“ die Grundgesamtheit nur aus Frauen besteht, die tatsĂ€chlich drei oder mehr Kinder geboren haben. Daher kann es unter UmstĂ€nden vorkommen, dass das Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt des dritten Kindes geringer ist als das von Frauen bei der Geburt des zweiten Kindes.

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Polen:

  • 1932 – Strafgesetzbuch: Polen fĂŒhrte das erste Strafgesetzbuch ein, das Abtreibungen in FĂ€llen erlaubte, in denen das Leben oder die Gesundheit der Frau gefĂ€hrdet war und wenn die Schwangerschaft aus einer Straftat wie Vergewaltigung oder Inzest resultierte. Zu der Zeit galt diese Regelung als eines der liberalsten Abtreibungsgesetze Europas.
  • 1956 – Weitere Liberalisierung unter der kommunistischen Regierung: Abtreibungen waren nun auch aus sozialen GrĂŒnden erlaubt, was zu einem deutlichen Anstieg der Abtreibungszahlen fĂŒhrte.
  • 1993 – Nach dem Ende des polnischen Kommunismus: Ein neues Gesetz erlaubte Abtreibungen nur bei einer Lebens- oder GesundheitsgefĂ€hrdung der Frau, bei Schwangerschaften infolge von Verbrechen wie Vergewaltigung oder Inzest sowie bei schwerer oder unheilbarer Krankheit des ungeborenen Kindes.
  • 2020 – Verfassungsgerichtsurteil: Das polnische Verfassungsgericht entschied, dass Abtreibungen aufgrund schwerer und unheilbarer Fehlbildungen des Fötus verfassungswidrig seien. Der Entschluss fĂŒhrte zu vielen Protesten, da bis dahin 90 % aller legalen Abtreibungen auf eben diesen Grund zurĂŒckzufĂŒhren waren.

 

Gesetzeslage:

  • Abtreibungen sind nur unter mindestens einer der folgenden zwei Bedingungen zulĂ€ssig:
  1. Die Schwangerschaft bedroht das Leben oder die Gesundheit der Frau.
  2. Die Schwangerschaft ist das Ergebnis eines Verbrechens wie Vergewaltigung oder Inzest, wenn dies innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen festgestellt wurde.

 

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • Im Jahr 2020: 9,5 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im Alter von 15 bis 39 Jahren
  • Im Jahr 2023: 10,64 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im Alter von 15 bis 39 Jahren

 

 

Abtreibungszahlen:

  • Im Jahr 2020: 64.895 Abtreibungen bei insgesamt 293.457 Lebendgeburten.
  • Im Jahr 2023: 45.186 Abtreibungen bei insgesamt 176.981 Lebendgeburten.

 

 

Geschichtliche Entwicklung der Abtreibung in der Ukraine:

  • 1922-1991war die Ukraine Teil der Sowjetunion, sodass die Gesetze der UdSSR auch in der Ukraine galten. Diese variierten in ihrer Strenge, waren jedoch die meiste Zeit ĂŒber vergleichsweise liberal, da Abtreibung als „Frauenrecht” und Mittel der „Geburtenkontrolle” galt. Dies fĂŒhrte zu extrem hohen Abtreibungszahlen und -raten.
  • 2004 trat die BeschrĂ€nkung einer legalen Abtreibung bis zur 10. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung (= 12 Wochen nach der letzten Menstruation) in Kraft.
  • 2012-2017 wurden verschiedene GesetzesantrĂ€ge fĂŒr strengere Abtreibungsgesetze eingereicht, die jedoch nicht angenommen wurden.
  • 2022-dato: Der Russland-Ukraine-Krieg trifft die dortige Bevölkerung in vielen Lebensbereichen. Schwankungen in den Abtreibungszahlen lassen sich unter anderem durch die Flucht vieler Frauen aus der Ukraine erklĂ€ren. 

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Eine legale Abtreibung ist innerhalb der ersten 10 Schwangerschaftswochen ohne besondere Voraussetzungen möglich.
  • Eine Abtreibung bis zur 20. Schwangerschaftswoche (= 22 Wochen nach der letzten Menstruation) ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
    • Medizinische GrĂŒnde, die das Leben der Mutter gefĂ€hrden oder die „LebensqualitĂ€t“ des Kindes erheblich beeintrĂ€chtigen wĂŒrden (einschließlich psychischer Erkrankungen).
    • Die Schwangere ist unter 15 Jahre alt oder Ă€lter als 45 Jahre.
    • Die Schwangerschaft ist das Resultat einer Vergewaltigung.
  • Schwangere unter 14 Jahren benötigen die EinverstĂ€ndniserklĂ€rung eines Erziehungsberechtigten.
  • Personen, die eine Abtreibung ohne medizinische Qualifikation durchfĂŒhren, eine illegale Abtreibung mit gesundheitlichen Folgen fĂŒr die Schwangere vornehmen oder eine Abtreibung gegen den Willen der Schwangeren erzwingen, werden strafrechtlich verfolgt.

 

 

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • 25 Abtreibungen pro 1.000 Frauen (Stand 2022)

 

Abtreibungszahlen:

  • Im Jahr 2022 gab es geschĂ€tzte 450.000 Abtreibungen.
  • Seit den frĂŒhen 2000er-Jahren ist in Russland ein stetiger RĂŒckgang der Abtreibungszahlen zu verzeichnen.
  • Der Höhepunkt lag in den 1990er-Jahren, kurz nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, mit einer Abtreibungsrate von 114 pro 1.000 Frauen und ĂŒber 4 Millionen jĂ€hrlichen Abtreibungen.
  • Bis 2007 gab es in Russland mehr Abtreibungen als Lebendgeburten. Über Jahre hinweg endeten zwei Drittel aller Schwangerschaften durch Abtreibung, 2012 waren es 'nur' noch ein Drittel. 
  • Der aktuelle Trend zeigt einen RĂŒckgang der Abtreibungen und einen Zuwachs der Lebendgeburten.

 

Statistik: Russland: FertilitĂ€tsrate von 1950 bis 2023 und PrognosenÂč bis 2050 | Statista

Die FertilitÀtsrate bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der Kinder, die eine Frau wÀhrend ihres gebÀrfÀhigen Alters zur Welt bringt.

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Russland:

  • 1920er-Jahre – frĂŒhe Sowjetunion: Russland war eines der ersten LĂ€nder weltweit, welches Abtreibung legalisierte. GrĂŒnde dafĂŒr waren unter anderem das Bestreben der Bolschewiki, traditionelle soziale Normen zu brechen und Frauen in die Arbeitswelt zu integrieren.
  • 1936 – Stalin-Ära: Josef Stalin fĂŒhrte ein Abtreibungsverbot ein. Abtreibungen waren nur in bestimmten medizinischen NotfĂ€llen erlaubt. Dies geschah unter anderem zur Erhöhung der Bevölkerungszahlen.
  • 1955 – Post-Stalin und Tauwetterperiode: Nach Stalins Tod wurde Abtreibung unter Nikita Chruschtschow erneut legalisiert. 
  • 70er- und 80er-Jahre - SpĂ€te Sowjetunion: Abtreibungen blieben weit verbreitet. Die Sowjetunion verzeichnete eine der höchsten Abtreibungsraten weltweit, denn Abtreibungen wurden oft als primĂ€res Mittel der Geburtenkontrolle genutzt.
  • 90er-Jahre - Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion: Abtreibungen blieben weiterhin legal und erreichten ihren Höchststand.
  • 2000er bis heute - RĂŒckgang der Abtreibungsraten: Die russische Regierung versucht, durch verschiedene Maßnahmen die hohen Abtreibungsraten zu senken. Es wird weiterhin eine pronatalistische Politik verfolgt.

 

Gesetzeslage:

  • Eine Abtreibung ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulĂ€ssig. Diese Regelung gilt allgemein und erfordert keine besondere BegrĂŒndung.
  • Eine Abtreibung bis zur 22. Schwangerschaftswoche darf bei bestimmten medizinischen Indikationen oder dann durchgefĂŒhrt werden, wenn die Schwangerschaft aus einer Straftat wie Vergewaltigung resultiert.
  • Frauen, die eine Abtreibung in ErwĂ€gung ziehen, mĂŒssen eine verpflichtende Beratung mit anschließender siebentĂ€giger Bedenkzeit absolvieren.
  • In den letzten Jahren gab es verstĂ€rkte Bestrebungen, den Zugang zu Abtreibungen weiter einzuschrĂ€nken. In einigen Regionen Russlands wurde beispielsweise durchgesetzt, dass Abtreibungen nicht in privaten Kliniken durchgefĂŒhrt werden dĂŒrfen. Der Zugang zu 'Medikamenten', wie Mefepriston und Misoprostol wird von der Regierung streng kontrolliert.

 

 

Quellen:

Statistik: Rate der jĂ€hrlichen SchwangerschaftsabbrĂŒche in ausgewĂ€hlten europĂ€ischen LĂ€ndern in den Jahren 2018 bis 2020 (je 1.000 Frauen) | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Nordamerika

Zahlen und Fakten ĂŒber Abtreibung in Nordamerika

Abtreibungsrate:

  • Im Jahr 2023 gab es etwa 15,9 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter (15–44 Jahre).

 

 

Infographic: U.S. Abortion Rate Ticks Up After Three-Decade Decline | Statista

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Abtreibungsrate seit dem Roe v. Wade-Urteil im Jahr 1973. Nach drei Jahrzehnten des RĂŒckgangs ist seit 2017 bis 2020 ein erneuter Anstieg zu beobachten.

 

 

Abtreibungszahlen:

  • Im Jahr 2023 wurden ca. 1.037.000 Abtreibungen bei 3.591.328 Lebendgeburten registriert.
  • GegenĂŒber dem Jahr 2020 ist ein Anstieg der Abtreibungszahlen um ca. 11 % zu verzeichnen – das entspricht einem Zuwachs von etwa 107.000 Abtreibungen.
  • New York verzeichnete 2023 die höchste Anzahl an Abtreibungen in den USA. Mit 119.940 Abtreibungen wurden rund 33 % der erfassten Schwangerschaften im Bundesstaat frĂŒhzeitig beendet.
  • Trotz der in einigen US-Bundesstaaten kĂŒrzlich eingefĂŒhrten Abtreibungsverbote ist ein deutlicher Anstieg der Gesamtzahlen festzustellen. Ein möglicher Grund dafĂŒr ist ein verstĂ€rkter „Abtreibungszuwachs“ in Staaten mit liberaleren Abtreibungsgesetzen.

 

 

VerĂ€nderung der Abtreibungsrate in den einzelnen US-Bundesstaaten seit der Aufhebung von Roe v. Wade 2022 

Statistic: Percent change in the abortion rate since the overturning of Roe v. Wade in the United States between April and August 2022, by state | Statista

Die Statistik zeigt die (geschĂ€tzte) VerĂ€nderung der Abtreibungsrate in den USA seit der Aufhebung von Roe v. Wade 2022, nach Bundesstaaten. Die Fußnote beschreibt den Anteil der Daten in der Statistik, die durch SchĂ€tzungen ersetzt wurden, um fehlende Werte auszugleichen.

 

  * Weniger als 10 % der Daten wurden geschĂ€tzt.
  **10-50 % der Daten wurden geschĂ€tz.
  ***50 % oder mehr der Daten wurden durch Imputation ergĂ€nzt.

 

Je höher der Anteil der SchĂ€tzung, desto grĂ¶ĂŸer ist die Unsicherheit ĂŒber die Genauigkeit der Daten, da mehr fehlende Werte durch geschĂ€tzte Werte ersetzt wurden.

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in den USA:

Die USA haben eine bewegte Geschichte bezĂŒglich der gesetzlichen Regelung von Abtreibungen:

  • In den 1960er-Jahren begannen einige Bundesstaaten, die bis dahin geltenden Abtreibungsgesetze zu lockern.
  • 1973 – Roe v. Wade: Im Zuge dieses bekannten Rechtsstreits entschied der Oberste Gerichtshof, dass das verfassungsmĂ€ĂŸige Recht auf PrivatsphĂ€re das Recht einer Frau einschließt, eine Abtreibung vorzunehmen. Diese Entscheidung erklĂ€rte somit die meisten bestehenden staatlichen EinschrĂ€nkungen fĂŒr Abtreibungen im ersten Trimester der Schwangerschaft fĂŒr ungĂŒltig.
  • 2022 – Dobbs v. Jackson Women's Health Organisation: Dieser Rechtstreit fĂŒhrte zur Aufhebung von Roe v. Wade, wodurch es nun jedem US-Bundesstaat ermöglicht wurde, eigene Abtreibungsgesetze zu erlassen.

 

 

 

„WĂŒrden Sie sich als pro-choice oder pro-life bezeichnen?“

Statistic: Would you consider yourself pro-choice or pro-life? | Statista

In Telefon-Interviews wurde US-Amerikanern folgende Frage gestellt: 

„WĂŒrden Sie sich als pro-choice oder pro-life bezeichnen?“.

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

Aufgrund der Entscheidung Dobbs v. Jackson Womens's Health Organisation variieren die Abtreibungsgesetze in den USA teilweise sehr stark von Bundesstaat zu Bundesstaat:

 

  • Alabama, South Dakota, Arkansas, Oklahoma, Texas: Diese US-amerkanischen Bundesstaaten haben zurzeit die strengsten Abtreibungsgesetze. Abtreibungen sind in allen FĂ€llen illegal, außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Auch bei Vergewaltigung und Inzest gibt es keine Ausnahme.

 

  • Oregon, New-Mexico, Colorado, Alaska, Vermont, New Jersey: Diese Staaten haben keinerlei EinschrĂ€nkungen bezĂŒglich Abtreibungen. Schwangere mĂŒssen keine Bedenkzeiten einhalten, keine GrĂŒnde angeben, und es gibt kein zeitliches Limit fĂŒr die DurchfĂŒhrung einer Abtreibung. Des Weiteren können 'Abtreibungsmedikamente' telefonisch verschrieben werden.

 

 

Umfrage zur Zustimmung, ob Abtreibung in den USA legalisiert werden sollte. (2014–2023)

Statistic: Favorability toward legalization of abortion in the United States from 2014 to 2023 | Statista

ZusĂ€tzliche Informationen: Von 2014 bis 2021 lautete die Formulierung der Zustimmung: „Erlaubt, wann immer eine Frau entscheidet, dass sie eine möchte“ oder „Erlaubt in bestimmten FĂ€llen, wie z. B. bei Vergewaltigung“.


Ab 2022 lautete die Formulierung der Zustimmung: „Legal in allen FĂ€llen“ oder „Legal in den meisten FĂ€llen“.

 

 

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • In Kanada kommen derzeit etwa 12,6 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter.

 

 

Zahl der erfassten Abtreibungen in Kanada 2022, nach Alter der Schwangeren. 

Statistic: Number of abortions reported in Canada in 2022, by patient age | Statista

In den letzten Jahren sind medikamentöse Abtreibungen in der primĂ€ren Gesundheitsversorgung (z. B. in Praxen sowie Gemeinschafts- und öffentlichen Gesundheitskliniken) zugĂ€nglicher geworden. 

Die meisten dieser Abtreibungen sind jedoch nicht in den Datentabellen enthalten. Daher unterschĂ€tzen die gemeldeten Zahlen das tatsĂ€chliche Ausmaß der durchgefĂŒhrten Abtreibungen in Kanada.

 

 

Abtreibungszahlen:

  • Im Jahr 2022 gab es in Kanada 97.211 Abtreibungen auf 351.679 Lebendgeburten (niedrigster Stand seit 2005).
  • Davon waren 60,5 % operative – und 39,5 % medikamentöse Abtreibungen.

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Kanada:

  • 1969 wurde Abtreibung unter bestimmten UmstĂ€nden legalisiert.
  • 1988 – „R. v. Morgentaler": Dieser Rechtsstreit fĂŒhrte zur vollstĂ€ndigen Legalisierung von Abtreibung in Kanada. Die Entscheidung wurde damit begrĂŒndet, dass die bis dahin geltenden Abtreibungsgesetze gegen die in der kanadischen "Charter of Rights and Freedoms" festgelegten Rechte einer Frau auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person verstoßen wĂŒrden.

 

 

Gesetzeslage:

  • Es gibt keinerlei gesetzliche Regulierungen bezĂŒglich Abtreibung in Kanada.

 

 

 

Quellen:

SĂŒdamerika

Zahlen und Fakten zur Abtreibung in SĂŒdamerika

Abtreibungsrate:

  • Zwischen 2015 und 2019 lag die jĂ€hrliche Rate bei etwa 28 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter (15–49 Jahre).

 

 

Abtreibungszahlen:

  • Im gleichen Zeitraum gab es jĂ€hrlich etwa 123.000 Abtreibungen.
  • AufschlĂŒsselung:
    • Von rund 537.000 Schwangerschaften pro Jahr waren etwa 351.000 ungewollt. Von diesen ungewollten Schwangerschaften endeten rund 123.000 mit einer Abtreibung.

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Ecuador:

  • 1837 – Der erste Entwurf des Strafgesetzbuches verbot jegliche Form der Abtreibung. Das Gesetz legte fest, dass Abtreibungen nicht aus ökonomischen, sozialen oder persönlichen GrĂŒnden vorgenommen werden durften. Abtreibungen galten auch unabhĂ€ngig vom Gesundheitszustand des ungeborenen Kindes als illegal. Allerdings war die strafrechtliche Verfolgung nicht besonders konsequent.
  • 1938 wurde Abtreibung in bestimmten AusnahmefĂ€llen legalisiert: wenn das Leben der Frau in Gefahr ist oder wenn eine Frau mit geistiger Behinderung infolge einer Vergewaltigung schwanger wurde.
  • 2021 erging ein Urteil des Verfassungsgerichts, das Abtreibungen im Falle einer Vergewaltigung entkriminalisierte. Daraufhin wurde das Parlament beauftragt, klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
  • 2022 verabschiedete das Parlament neue Regelungen, die es erwachsenen Frauen nach einer Vergewaltigung in stĂ€dtischen Gebieten erlauben, bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW) abzutreiben, und bis zur 16. SSW fĂŒr MinderjĂ€hrige sowie fĂŒr Erwachsene in lĂ€ndlichen Gebieten. Die Regelung wurde mit 75 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen.

 

 

 

Anzahl freiwilliger AbtreibungsfĂ€lle, die in Ecuador zwischen 2014 und 2018 vor Gericht landeten – nach Provinzen aufgeschlĂŒsselt

Statistic: Number of voluntary abortion cases that ended up in trial in Ecuador from 2014 to 2018, by province  | Statista

 

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • In Ecuador ist eine Abtreibung derzeit unter folgenden Bedingungen legal:
    • Die FortfĂŒhrung der Schwangerschaft wĂŒrde das Leben der Mutter gefĂ€hrden.
    • Die Schwangerschaft ist das Resultat einer Vergewaltigung. Dabei sind folgende zeitliche Begrenzungen einzuhalten: bis zur 12. SSW fĂŒr erwachsene Frauen in stĂ€dtischen Gebieten – bis zur 16. SSW fĂŒr MinderjĂ€hrige sowie fĂŒr Erwachsene in lĂ€ndlichen Gebieten.
  • Abtreibungspillen wie Mifepriston und Misoprostol sind verschreibungspflichtig zugelassen.
  • Die Abtreibung muss von einem zugelassenen Arzt durchgefĂŒhrt werden.
  • Sie darf nur mit Zustimmung der Schwangeren durchgefĂŒhrt werden. Ist sie nicht in der Lage, diese Zustimmung zu erteilen, muss die Einwilligung ihres Ehemannes, Partners, eines nahen Angehörigen oder ihres gesetzlichen Vertreters vorliegen.

 

 

 

Quellen: 

Abtreibungsrate:

  • In den Jahren 2015-2019 betrug die jĂ€hrliche Rate etwa 32 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter  (15–49 Jahre).

 

 

 

Abtreibungszahlen:

  • Im selben Zeitraum gab es jĂ€hrlich etwa 1.830.000 Abtreibungen.
  • AufschlĂŒsselung:
    • Von rund 5.520.000 Schwangerschaften pro Jahr waren etwa 3.810.000 ungewollt. Von diesen ungewollten Schwangerschaften endeten rund 1.830.000 mit einer Abtreibung.

 

 

 

Zustimmungsgrad zur Abtreibung in Brasilien Stand Januar 2025 – nach Geschlecht und Altersgruppe

Statistic: Level of agreement with abortion in Brazil as of January 2025, by gender and age group | Statista

Insgesamt wurden 2.500 Brasilianerinnen und Brasilianer im Rahmen von Telefoninterviews befragt.

  • Blauer Balken = Zustimmung zur Abtreibung
  • Schwarzer Balken = Ablehnung der Abtreibung

Der obere Teil der Statistik bezieht sich auf das Geschlecht der Befragten, der untere Teil auf die jeweilige Altersgruppe.

 

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Brasilien:

  • 1940 wurde im brasilianischen Strafgesetzbuch verankert, dass eine Abtreibung nur in FĂ€llen von Vergewaltigung oder bei drohender Lebensgefahr fĂŒr die Mutter legal ist. Abtreibung wird als „Straftat gegen das Leben“ eingestuft.
  • 1941 wurde jegliche Form von Werbung fĂŒr ein Verfahren, eine Substanz oder einen Gegenstand, der eine Abtreibung herbeifĂŒhren soll, als strafbare Handlung definiert. Bis 1979 verbot dasselbe Gesetz zudem die Werbung fĂŒr jegliche Mittel zur EmpfĂ€ngnisverhĂŒtung.
  • Zwischen 1946 und 2000 wurden insgesamt 53 Gesetzesinitiativen im Zusammenhang mit Abtreibung eingebracht. Diese reichten von Versuchen, Abtreibung vollstĂ€ndig zu entkriminalisieren, bis hin zu VorstĂ¶ĂŸen, die einzigen zwei derzeit gesetzlich zulĂ€ssigen Ausnahmen wieder aufzuheben.
  • 2012 wurden bestimmte Anomalien des Embryos als zulĂ€ssiger Grund fĂŒr eine Abtreibung ergĂ€nzt.
  • Juni 2024 wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der hĂ€rtere Strafen fĂŒr Abtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche vorsieht. Das Strafgesetzbuch soll so geĂ€ndert werden, dass schwangere Frauen und Ärzte mit bis zu 20 Jahren Haft – entsprechend der Strafe fĂŒr Totschlag – belegt werden können. Dies wĂ€re eine deutliche VerschĂ€rfung gegenĂŒber der aktuellen Gesetzeslage, die bei Abtreibungen außerhalb der legalen Ausnahmen eine Freiheitsstrafe von ein bis drei Jahren vorsieht.

    Obwohl dem Dringlichkeitsantrag zunĂ€chst stattgegeben wurde, stieß das beschleunigte Verfahren auf heftigen Widerstand von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Der PrĂ€sident der Abgeordnetenkammer kĂŒndigte an, im Laufe des Jahres eine „reprĂ€sentative Kommission“ einzusetzen, um die gesamte Gesellschaft in die Debatte einzubeziehen, und versprach, „bereits bestehende Rechte nicht infrage zu stellen“.

 

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Eine Abtreibung ist unter folgenden Bedingungen legal:

    • Wenn die FortfĂŒhrung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefĂ€hrden wĂŒrde. In diesem Fall muss eine BestĂ€tigung von drei qualifizierten Ärzten vorliegen.
    • Wenn die Schwangerschaft das Resultat einer Vergewaltigung ist. Hierzu gehören in der Regel ein Bericht ĂŒber eine zum Tatzeitpunkt durchgefĂŒhrte Ă€rztliche Untersuchung sowie die entsprechende polizeiliche Erfassung des Vorfalls. Gegebenenfalls kann auch eine gerichtliche Anordnung erforderlich sein.
    • Bei bestimmten fetalen Anomalien.

     

 

Quellen:

Asien

Zahlen und Fakten ĂŒber Abtreibung in Asien

Abtreibungsrate:

  • 28 Abtreibungen pro 1.000 Frauen (Stand 2021)

 

 

Abtreibungszahlen:

  • Im Jahr 2022 wurden ca. 9.000.000 Abtreibungen vorgenommen.
  • Im selben Jahr gab es geschĂ€tzte 9.560.000 Lebendgeburten.

 

 

Statistik: China: Anzahl der Geburten pro Jahr in China in den Jahren 2013 bis 2023 (in Millionen) | Statista

Die Bevölkerung Chinas ist im Jahr 2023 zum ersten Mal geschrumpft. Prognosen sehen die Bevölkerungsentwicklung Chinas auch in den kommenden Jahren als rĂŒcklĂ€ufig an. Das Durchschnittsalter in China steigt ebenfalls rapide an. Durch diese demografische Entwicklung hat China im Jahr 2023 den Rang des bevölkerungsreichsten Landes der Welt an Indien verloren.

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in China:

Die Abtreibungspolitik in China ist eng mit den jeweiligen Bevölkerungsstrategien der Regierung verknĂŒpft:

  • 1950er-Jahre: Nach der GrĂŒndung der Volksrepublik China förderte die Regierung zunĂ€chst das Bevölkerungswachstum.
  • 1979 – EinfĂŒhrung der Ein-Kind-Politik: Zur Kontrolle des Bevölkerungswachstums fĂŒhrte die Kommunistische Partei strikte Regeln ein: Paare durften nur noch ein Kind bekommen. Zuwiderhandlungen wurden mit hohen Geldstrafen, Zwangsabtreibungen und Sterilisationen geahndet. 1983 wurden 14.371.843 Abtreibungen gezĂ€hlt.
  • 2015 – Zweikind-Politik: Nun durften chinesische Paare zwei Kinder bekommen. Grund fĂŒr diese Änderung war die stetig alternde Bevölkerung und ein steigender ArbeitskrĂ€ftemangel. Bislang fĂŒhrten die Lockerungen zu keinem nennenswerten Anstieg der Geburtenrate. Das Gegenteil ist der Fall: Seit 2018 wird ein stetiger RĂŒckgang der Geburtenzahlen verzeichnet.
  • 2021– Dreikind-Politik: Die Kindergrenze wurde auf drei Kinder angehoben, gleichzeitig wurden Maßnahmen zur Reduzierung nicht medizinisch notwendiger Abtreibungen eingefĂŒhrt. Die Geburtenanzahlen bleiben weiterhin rĂŒcklĂ€ufig.

 

 

Geschlechtsselektive Abtreibung:

  • Eine weitere gravierende Folge der Ein-Kind-Politik sind massenhafte Abtreibungen von MĂ€dchen.
  • Aufgrund sozialer und kultureller PrĂ€ferenzen fĂŒr mĂ€nnliche Kinder kam es ĂŒber die Jahre hinweg zu unzĂ€hligen geschlechtsselektiven Abtreibungen und einer erhöhten Sterblichkeitsrate weiblicher SĂ€uglinge.
  • Trotz des Verbots der prĂ€natalen Geschlechtsbestimmung in den 1980er-Jahren wurden geschlechtsselektive Abtreibungen nachweislich weiterhin landesweit praktiziert.
  • In China kommen im Durchschnitt 115 Jungen auf 100 MĂ€dchen – die Normalverteilung der Geschlechter ist 105 Jungen auf 100 MĂ€dchen.
  • Von den weltweit 142,6 Millionen aufgrund geschlechtsselektiver Abtreibung und frĂŒhkindlicher VernachlĂ€ssigung fehlenden Frauen im Zeitraum von 1970 bis 2020 werden China 51 % zugeschrieben.
  • 2023 lebten in China rund 30 Millionen mehr MĂ€nner als Frauen.

 

  • Folgen dieser ungleichen Geschlechterverteilung sind unter anderem:
    • Der Verlust des reproduktiven Potentials der fehlenden MĂ€dchen wirkt sich langfristig auf die bereits sinkende FertilitĂ€tsrate Chinas aus.
    • Eine voraussichtliche Zunahme des Frauenhandels und der Zwangsprostitution in den kommenden Jahrzehnten.
    • Experten prophezeien ein Anstieg von Gewalt- und Sexualdelikten.
    • Die vielen alleinstehenden Menschen (besonders MĂ€nner) fĂŒhren zur weiteren Verknappung des Wohnungsmarktes.

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Lange Zeit unterlag Abtreibung in China keinen gesetzlichen Regulierungen.
  • 2018 schrĂ€nkten einige chinesische Provinzen Abtreibungen ein. Seitdem sind Abtreibungen nach der 14. Schwangerschaftswoche nur noch aus medizinischen GrĂŒnden zulĂ€ssig.

 

 

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • 5,3 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebĂ€hrfĂ€higen Alter (Stand 2023)

 

 

Abtreibungszahlen:

  • Im Jahr 2023 wurden in Japan insgesamt 126.734 Abtreibungen durchgefĂŒhrt, wĂ€hrend es 727.288 Lebendgeburten gab.
  • Im VerhĂ€ltnis kommen somit etwa 174,3 Abtreibungen auf 1.000 Lebendgeburten.

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Japan:

  • 1880 wurde Abtreibung in das japanische Strafgesetzbuch aufgenommen.
  • 1948 kam es mit der Verabschiedung des Gesetzes zum „Schutz der Eugenik“ zu einer Entkriminalisierung von Abtreibung. Das Gesetz bestand aus zwei Elementen: dem Schutz der Mutter und der eugenischen Selektion. Die Zahl der Abtreibungen stieg von 217 im Jahr 1946 auf einen Höchstwert von 1.170.143 Abtreibungen im Jahr 1955.
  • 1996 wurde das Element der eugenischen Selektion gestrichen und in das „Gesetz der mĂŒtterlichen Gesundheit“ umbenannt.
  • 2023 wurde von der japanischen Regierung erstmals eine orale Abtreibungspille zugelassen. Bis dahin wurden Abtreibungen ausschließlich operativ durchgefĂŒhrt.

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • In Japan steht Abtreibung im Strafgesetzbuch, ist jedoch unter folgenden Bedingungen straffrei:
    • Wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die körperliche Gesundheit der schwangeren Person erheblich gefĂ€hrden wĂŒrde.
    • Wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder eine andere gewaltsame oder drohende Handlung zustande kam.
    • Wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das wirtschaftliche Wohl der schwangeren Person gefĂ€hrden wĂŒrde.
    • Wenn das Kind, aufgrund schwerer Anomalien nicht ĂŒberlebensfĂ€hig wĂ€re.
  • FĂŒr eine Abtreibung sind sowohl die Unterschrift der betroffenen Schwangeren als auch die ihres (Ehe-)Partners erforderlich.
  • Laut Gesetz darf eine Abtreibung bis zur 20. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung (= 22 Wochen nach der letzten Menstruation) durchgefĂŒhrt werden. In der Praxis erfolgen die meisten Abtreibungen jedoch noch vor der 8. Schwangerschaftswoche (=10 Wochen nach der letzten Menstruation), da die Kosten nicht von der Krankenkasse ĂŒbernommen werden. Bis zur 10. Schwangerschaftswoche (= 12 Wochen nach der letzten Menstruation) werden Abtreibungen in speziell dafĂŒr vorgesehenen gynĂ€kologischen Kliniken durchgefĂŒhrt; danach ist eine Krankenhauseinweisung erforderlich, was die Kosten deutlich erhöht.

 

 

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • SĂŒdkorea hatte im Jahr 2021 eine Rate von 21 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter (15–49 Jahre) zu verzeichnen.

 

 

Abtreibungszahlen:

  • In den Jahren 2015–2019 gab es jĂ€hrlich ca. 260.000 Abtreibungen
  • AufschlĂŒsselung: Von den jĂ€hrlichen 756.000 Schwangerschaften in SĂŒdkorea waren waren rund 427.000 mit einem Anteil von 52 % ungewollt.
  • Von diesen ungewollten Schwangerschaften endeten etwa 260.000 mit einer Abtreibung. Das bedeutet, dass 62 % der ungewollten Schwangerschaften nicht ausgetragen wurden.

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in SĂŒdkorea:

  • 1953 wurde Abtreibung in das sĂŒdkoreanische Strafgesetzbuch aufgenommen, das Abtreibung verbot, außer wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung, eines Inzests oder schwerwiegender medizinischer Indikationen war.
  • Von 1960 bis1980 war das Hauptziel der Bevölkerungspolitik SĂŒdkoreas die Senkung der Gesamtfruchtbarkeitsrate, um internationale Hilfe fĂŒr die wirtschaftliche Entwicklung zu erhalten. Trotz des offiziellen Verbots wurden Abtreibungen weit verbreitet praktiziert und von der Regierung gefördert und empfohlen. Die antinatalistischen Bestrebungen zeigten Wirkung: 1960 lag die FertilitĂ€tsrate bei 6,0, in den 1970er-Jahren sank sie auf 4,5, in den 1980er-Jahren weiter auf 2,8 und in den 1990er-Jahren auf 1,6. Im Jahr 2023 erreichte sie mit 0,72 ihren Tiefstand.
  • 1989–2009 wurden jĂ€hrlich schĂ€tzungsweise 30 bis 50 Millionen Abtreibungen durchgefĂŒhrt. Davon wurden im Durchschnitt nur 5,6 AbtreibungsfĂ€lle jĂ€hrlich strafrechtlich verfolgt, was auf eine Ă€ußerst begrenzte Durchsetzung der damals geltenden „Antiabtreibungsgesetze“ seitens der Regierung hinweist.
  • 2005 Ă€nderte sich SĂŒdkoreas Bevölkerungspolitik dramatisch, nachdem die FertilitĂ€tsrate des Landes auf 1,08 gesunken war, was zu dieser Zeit die niedrigste Rate weltweit darstellte. Als Gegenmaßnahme verabschiedete die Regierung das Gesetz zur BekĂ€mpfung der niedrigen Geburtenrate in einer alternden Gesellschaft, belebte die Durchsetzung der Strafvorschriften zu Abtreibung und legte einen Masterplan zur Verhinderung illegaler Abtreibungen auf. Die pronatalistischen BemĂŒhungen zeigten jedoch nur mĂ€ĂŸigen Erfolg. 2010 betrug die FertilitĂ€tsrate 1,23, setzte jedoch in den folgenden Jahren den AbwĂ€rtstrend fort.
  • 2009 grĂŒndeten Geburtshelfer und GynĂ€kologen die „Pro-Life Doctors' Association“. Sie forderten VerĂ€nderungen der normabweichenden illegalen Praktiken, einschließlich der weit verbreiteten Abtreibungen. Ihre Forderungen setzten sie um, indem sie die DurchfĂŒhrung von Abtreibungen ablehnten und ausschließlich rechtmĂ€ĂŸige und legale medizinische Dienstleistungen anboten.
  • 2012 entschied das Verfassungsgericht, dass das Abtreibungsverbot verfassungsgemĂ€ĂŸ sei. Die Entscheidung des Gerichts stellte fest, dass das „Recht des Fötus auf Leben im öffentlichen Interesse liegt“, wĂ€hrend „das Recht der Frau, eine Abtreibung zu wĂ€hlen, im individuellen Interesse liegt“, und kam zu dem Schluss, dass „die Rechte der Frauen nicht wichtiger sein können als die Rechte des Fötus“.
  • 2016 kĂŒndigte das sĂŒdkoreanische Ministerium fĂŒr Gesundheit und Wohlfahrt eine Änderung des Gesetzes ĂŒber medizinische Dienstleistungen an. Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch sollte als unethische medizinische Praxis definiert werden, und die strafrechtliche Verfolgung von Ärzten, die illegale Abtreibungen vornahmen, sollte verschĂ€rft werden. Diese staatlichen BemĂŒhungen, Abtreibung und Abtreibungsanbieter weiter zu kriminalisieren, heizten die öffentliche Debatte weiter an.
  • 2017 wurde die „Joint Action for Reproductive Justice“ gegrĂŒndet. Diese Vereinigung konzentrierte ihre BemĂŒhungen darauf, die politische und öffentliche Diskussion auf die verfassungsrechtliche Lage bezĂŒglich Abtreibung zu lenken. Schließlich reichten sie eine breit angelegte Verfassungsgerichtsklage ein, die der Entkriminalisierung von Abtreibung dienen sollte.
  • 2019 erklĂ€rte das sĂŒdkoreanische Verfassungsgericht, aufbauend auf der vorangegangenen Klage und Diskussion, das geltende Abtreibungsverbot fĂŒr verfassungswidrig. Infolgedessen musste das sĂŒdkoreanische Parlament bis zum 31. Dezember 2020 das bis dahin geltende Abtreibungsgesetz ĂŒberarbeiten.
  • 2021 versĂ€umte es die Nationalversammlung, nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts die Frist einzuhalten. Die Strafvorschriften zur Abtreibung liefen aus. Seit dem 1. Januar 2021 ist Abtreibung in SĂŒdkorea vollstĂ€ndig entkriminalisiert.
  • Von 2021 bis heute wurde kein neues Gesetz erlassen, das die Abtreibung in SĂŒdkorea regelt. Dies fĂŒhrt dazu, dass Abtreibung weder als legal noch als illegal gilt. Seit fĂŒnf Jahren befindet sich Abtreibung in SĂŒdkorea in einem gesetzlichen Limbus, was zu schweren gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen gefĂŒhrt hat.
  • In den vergangenen Jahren unternahm die sĂŒdkoreanische Regierung mehrere Schritte, um das Land aus der demografischen Krise zu fĂŒhren. Da besonders sozioökonomische MissstĂ€nde Paare daran hinderten, eine Familie zu grĂŒnden, versucht die Regierung in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Firmen, diese zu beheben und Paaren die FamiliengrĂŒndung zu erleichtern. 2024 stieg die FertilitĂ€tsrate erstmals seit neun Jahren von 0,72 auf 0,73 leicht an.

 

 

Statistik: SĂŒdkorea: FertilitĂ€tsrate von 1950 bis 2023 und Prognosen bis 2050 | Statista

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Derzeit gibt es in SĂŒdkorea keine gesetzlichen Regelungen zur Abtreibung.
  • Einzig die chemische Abtreibung mittels Mifepristone oder Ă€hnlicher PrĂ€parate ist aufgrund pharmazeutischer Regelungen nicht zugelassen.

 

 

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • Im Jahr 2019 lag die Abtreibungsrate in Indien etwa 48 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter (15–49).

 

 

Abtreibungszahlen:

  • 2019 gab es rund 16 Millionen Abtreibungen in Indien.

 

 

Geschlechtsselektive Abtreibungen in Indien:

  • In Indien sind geschlechtsselektive Abtreibungen weit verbreitet.
  • Trotz entsprechender gesetzlicher Verbote werden Indien 32 % der im Zeitraum 1970–2020 ca. 142,6 Millionen aufgrund geschlechtselektiver Abtreibung oder frĂŒhkindlicher VernachlĂ€ssigung fehlenden Frauen zugeschrieben.
  • Zusammen mit China ist Indien fĂŒr 90 % der jĂ€hrlich 1,2–1,5 Millionen fehlenden MĂ€dchengeburten verantwortlich (Bongaarts and Guilmoto, 2015; Chao et al., 2019; UNFPA, 2020).
  • Die Normalverteilung der Geschlechter betrĂ€gt 105 Jungen auf 100 MĂ€dchen. In Indien sind es 110 Jungen auf 100 MĂ€dchen.
  • Der Hauptgrund fĂŒr geschlechtsselektive Abtreibungen ist die kulturell verankerte PrĂ€ferenz fĂŒr Söhne.

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Indien:

  • 1861 – Indian Penal Code: Abtreibungen wurden strafrechtlich verfolgt, es sei denn, die FortfĂŒhrung der Schwangerschaft hĂ€tte die Schwangere in Lebensgefahr gebracht.
  • 1971 – Medical Termination of Pregnancy Act: Die UmstĂ€nde fĂŒr eine legale Abtreibung wurden um folgende Punkte erweitert:
    • Bei Gefahr fĂŒr die physische oder psychische Gesundheit der Frau.
    • Bei Fötusanomalien.
    • Bei Schwangerschaften, die durch Vergewaltigung oder Inzest entstanden sind.
    • Bei „Versagen" von VerhĂŒtungsmitteln (dies galt zunĂ€chst nur fĂŒr Ehepaare).
  • 2000er-Jahre – Verbot geschlechtsselektiver Abtreibungen: Regelungen gegen geschlechtsselektive Abtreibungen wurden verschĂ€rft. Das Pre-Natal Diagnostic Techniques Act von 1994 verbot derartige Abtreibungen bereits vollstĂ€ndig.
  • 2021 – MTP Amendment Act: Die aktuelle aktuelle Gesetzeslage wurde beschlossen, um den Zugang zu 'sicheren Abtreibungen' zu erleichtern.

 

 

Die öffentlichen Meinung zu Abtreibungsgesetzen in Indien im Jahr 2020, nach Religion.

Statistic: Public opinion on abortion laws in India in 2020, by religion | Statista

Statistik zur öffentlichen Meinung zu Abtreibungsgesetzen in Indien im Jahr 2020, nach Religion.

  • Blaue Balken: Illegal in allen oder den meisten FĂ€llen.
  • Schwarze Balken: Legal in allen oder den meisten FĂ€llen.

Weitere Informationen: 

  • Die Befragten waren 18 Jahre oder Ă€lter; insgesamt wurden 29.999 Menschen im Zeitraum von November 2019 bis MĂ€rz 2020 in direkten Interviews befragt.
  • Die Verteilung der Religionen war wie folgt: 22.975 Hindus, 3.336 Muslime, 1.782 Sikhs, 1.011 Christen, 719 Buddhisten, 109 Jainas und 67 Befragte, die entweder einer anderen Religion angehören oder keiner Religion zugeordnet sind.

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Bis zur 18. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung (= 20 Wochen nach der letzten Menstruation) ist eine Abtreibung auf Empfehlung eines Arztes erlaubt.
  • Bis zur 22. Schwangerschaftswoche (= 24 Wochen nach der letzten Menstruation) ist eine Abtreibung auf Empfehlung von zwei Ärzten und unter der Voraussetzung mindestens einer der folgenden GrĂŒnde erlaubt:
    • Die Schwangerschaft resultiert aus sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung oder Inzest.
    • Die Schwangere ist minderjĂ€hrig.
    • Es hat wĂ€hrend der Schwangerschaft eine Änderung des Ehestatus der Frau stattgefunden (z. B.: Scheidung, Tod des Partners).
    • Die Schwangere hat eine physische Behinderung, die nach dem Rights of Persons with Disabilities Act, 2016 als „schwere Behinderung“ eingestuft wird.
    • Die Frau leidet an einer psychischen Erkrankung.
    • Es besteht ein erhebliches Risiko „fetaler Fehlbildungen“, die nicht mit dem Leben vereinbar sind, oder das Kind wĂŒrde unter schweren „physischen oder psychischen AuffĂ€lligkeiten“ leiden.
    • Die Schwangere lebt in einer sozialen Einrichtung oder in einer von der Regierung erklĂ€rten Katastrophen- oder Notfallsituation.
  • Nach der 22. Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung nur mit der Zustimmung eines medizinischen Gremiums erlaubt und  dann auch nur, wenn das ungeborene Kind „erhebliche AbnormalitĂ€ten“ aufweist.
  • Die Grenze fĂŒr „medikamentöse Abtreibungen“ wurde auf 7 Schwangerschaftswochen (= 9 Wochen nach der letzten Menstruation) hochgesetzt.
  • Auch unverheirateten Frauen ist es erlaubt bei „Versagen“ von VerhĂŒtungsmitteln eine Abtreibung vornehmen zu lassen.

 

 

 

Quellen:

Abtreibungsrate:

  • Im Jahr 2019 gab es etwa 8,4 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter (15–49).

 

 

Abtreibungszahlen:

  • Im Jahr 2019 gab es ca. 17.498 Abtreibungen in Israel.

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Israel:

  • 1977 – Abtreibungen wurden unter bestimmten UmstĂ€nden legalisiert.
  • 2014 – wird die KostenĂŒbernahme von Abtreibungen fĂŒr Frauen unter 33 Jahren durch das öffentliche Gesundheitssystem eingefĂŒhrt.

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Abtreibungen sind bis zur 22. Schwangerschaftswoche (= 24 Wochen nach der letzten Menstruation) zulĂ€ssig.
  • Die Abtreibung muss von einem Abtreibungskomitee genehmigt werden. Das Komitee besteht aus einem GynĂ€kologen, einem Psychiater und einem Sozialarbeiter. Ca. 99 % der AntrĂ€ge werden von den Abtreibungskomitees genehmigt.
  • Bei Frauen unter 33 Jahren werden die entstehenden Kosten von staatlicher Seite ĂŒbernommen.

 

  • ZulĂ€ssige AbtreibungsgrĂŒnde in Israel:
    • Die Frau ist jĂŒnger als 18 Jahre (keine Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich) oder Ă€lter als 40 Jahre.
    • Es besteht eine Gefahr fĂŒr die körperliche oder geistige Gesundheit der Frau.
    • Die Schwangerschaft ist das Ergebnis illegaler UmstĂ€nde (z. B. Inzest, Vergewaltigung).
    • Die Schwangere ist unverheiratet.
    • Das Kind stammt bei einer verheirateten Frau nicht vom Ehemann.
    • Es gibt Hinweise auf Missbildungen oder Defekte physischer oder mentaler Art beim Fötus.

 

 

 

Quellen:

Australien

Zahlen und Fakten ĂŒber Abtreibung in Australien

Abtreibungsrate:

  • Ca. 17,3 Abtreibungen pro 1.000 Frauen (Stand 2018).

 

 

Abtreibungszahlen:

  • Ca. 88.287 Abtreibungen im Jahr 2018.
  • Davon waren 67.546 operative Abtreibungen und 20.741 Abtreibungen mittels Mifepriston/Misoprostol.
  • Im Jahr 2014-15 gab es 75.514 operative und 3.220 medikamentöse Abtreibungen.

 

 

Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Australien:

  • 1861– Alle australischen Bundesstaaten hielten sich an die britischen Bestimmungen bezĂŒglich Abtreibung, die im „Offences Against the Person Act“ geregelt waren. Demnach waren Abtreibungen nur legal, wenn sie durchgefĂŒhrt wurden, um das Leben der Mutter zu retten.
  • 1969 –  R v Davidson: Der Fall R v Davidson im Bundesstaat Victoria war ein Wendepunkt in der Geschichte der Abtreibungsgesetze in Australien. Das Gericht entschied, dass Abtreibungen auch dann legal seien, wenn sie durchgefĂŒhrt werden, um die körperliche oder mentale Gesundheit der Frau zu schĂŒtzen.
  • 1970er-Jahre – Erste Reformen: 1971 wurde South Australia der erste Bundesstaat, der Abtreibung unter bestimmten Bedingungen legalisierte. Weitere Bundesstaaten folgten mit Ă€hnlichen Reformen.
  • 2000er-Jahre – verstĂ€rkte Liberalisierung: Manche Bundesstaaten, wie Victoria, liberalisierten ihre Gesetze so weit, dass Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung (= 24 Wochen nach der letzten Mesntruation) ohne BeschrĂ€nkungen und danach unter bestimmten medizinischen Bedingungen erlaubt wurden. Nach und nach folgten alle weiteren Bundesstaaten und Territorien.

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

Die Bestimmungen variieren je nach Bundesstaat und Territorium.

  • Der Bundesstaat Tasmanien hat mit einem zeitlichen Limit bis zur 14. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung (= 16 Wochen nach der letzten Menstruation) das strengste Gesetz.
  • Der Bundesstaat Victoria hat mit einem zeitlichen Limit bis zur 22. Schwangerschaftswoche (= 24 Wochen nach der letzten Mesntruation) das lockerste Gesetz.
  • In allen Bundesstaaten muss nach Überschreiten des Zeitlimits die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt werden.
  • Teilweise dĂŒrfen nicht nur zugelassene Ärzte, sondern auch Krankenschwestern und Pharmazeuten eine Abtreibung durchfĂŒhren.
  • 'Medikamentöse Abtreibungen' dĂŒrfen weitgehend bis zur 7. Schwangerschaftswoche (= 9 Wochen nach der letzten Menstruation) durchgefĂŒhrt werden.
  • Alle Bundesstaaten haben sogenannte „safe zones“ (Sicherheitsbreiche) um Abtreibungskliniken eingerichtet. Diese variieren von 50 bis 150 Meter und sollen insbesondere den Schwangeren einen „freien und ungehinderten Zugang“ zu den Kliniken gewĂ€hrleisten.

 

 

Statistic: Share of population who believe abortion should be permitted in Australia from 2014 to 2021 | Statista

Meinung zum Legalisierungsstatus von Abtreibung in Australien 2021, nach Grund.

Antwortmöglichkeiten innerhalb der Online-Studie:

  • Abtreibung sollte erlaubt sein, wann immer eine Frau diese wĂŒnscht.
  • Abtreibung sollte in bestimmten UmstĂ€nden erlaubt sein, beispielsweise im Falle einer Vergewaltigung.
  • Abtreibung sollte nur bei einer möglichen LebensgefĂ€hrdung der Frau   erlaubt sein.
  • Abtreibung sollte unter keinen UmstĂ€nden erlaubt sein.
  • Ich weiß nicht / Ich möchte mich nicht dazu Ă€ußern.

Es wurden insgesamt 1.000 Australier im Alter von 17–74 Jahren befragt.

 

 

 

Quelle:

Afrika

Zahlen und Fakten ĂŒber Abtreibung in Afrika

Abtreibungsrate:

  • In den Jahren 2010–2014 gab es in Afrika eine durchschnittliche jĂ€hrliche Abtreibungsrate von 34 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im Alter von 15–44 Jahren. Damit endeten ca. 15 % aller Schwangerschaften mittels einer Abtreibung.

 

  • kontinentale AufschlĂŒsselung der Abtreibungsrate:
    • Ostafrika: 34 pro 1.000 Frauen – 14 % aller Schwangerschaften.
    • Zentralafrika: 35 pro 1.000 Frauen – 13 % aller Schwangerschaften.
    • Nordafrika: 38 pro 1.000 Frauen – 23 % aller Schwangerschaften.
    • SĂŒdafrika: 34 pro 1.000 Frauen – 24 % aller Schwangerschaften.
    • Westafrika: 31 pro 1.000 Frauen – 12 % aller Schwangerschaften.

 

 

Abtreibungszahlen:

  • Im Zeitraum 2010–2014 gab es in Afrika jĂ€hrlich geschĂ€tzte 8,2 Millionen Abtreibungen.

 

 

Aktuelle Gesetzeslage:

  • Diese LĂ€nder erlauben Abtreibung, wenn die physische und teilweise auch psychische Gesundheit der Mutter gefĂ€hrdet ist:
    • Marokko, Algerien, Niger, Burkina Faso, Guinea, Liberia, Ghana, Togo, Tschad, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Eritrea, Djibouti, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Angola, Namibia, Botswana, Simbabwe, Eswatini, Lesotho, Seychellen, Komoren, Mauritius, Burundi.

 

  • In diesen LĂ€ndern ist Abtreibung bis zu einem zeitlichen Limit erlaubt (meistens bis zur 12. Schwangerschaftswoche):
    • Tunesien, Kap Verde, Guinea-Bissau, Benin, Äquatorialguinea, SĂŁo TomĂ© und PrĂ­ncipe, Mosambik, SĂŒdafrika.

 

  • Diese LĂ€nder erlauben Abtreibung auch aus sozialen oder finanziellen GrĂŒnden:
    • Äthiopien, Ruanda, Sambia.

 

  • In folgenden LĂ€ndern ist eine Abtreibung zulĂ€ssig, um das Leben der Mutter zu retten:
    • Libyen, Sudan, Mali, Nigeria, ElfenbeinkĂŒste, Gambia, Somalia, Uganda, Tansania, Malawi, Gabun, SĂŒdsudan.

 

  • In diesen LĂ€ndern ist Abtreibung unter allen UmstĂ€nden verboten:
    • Ägypten, Mauretanien, Senegal, Sierra Leone, Kongo, Madagaskar.

 

 

 

Quellen:

Ungewollte Schwangerschaften (blau) und Abtreibungsraten (schwarz) von 1990 bis 2019 pro 1.000 Frauen weltweit

Statistic: Unintended pregnancy and abortion rates worldwide from 1990 to 2019 (per 1,000 women) | Statista

 

vollstÀndiges Abtreibungsverbot: In diesen LÀndern ist Abtreibung unter allen UmstÀnden verboten. Auch wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung oder Inzest resultiert oder das Leben der Mutter gefÀhrdet ist, ist eine Abtreibung nicht zulÀssig. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.


1. El Salvador:

 

2. Nicaragua: 

  • Personen, die eine Abtreibung mit Zustimmung der Schwangeren durchfĂŒhren, sowie die Schwangere selbst können mit einer Haftstrafe von ein bis drei Jahren verurteilt werden.
  • Medizinisches Personal, das eine Abtreibung durchfĂŒhrt, kann die AusĂŒbung ihrer beruflichen TĂ€tigkeit fĂŒr zwei bis fĂŒnf Jahre entzogen werden.
  • Center for Reproductive Rights: Nicaraguas’s Abortion Provisions

 

3. Dominikanische Republik

 

4. Honduras:

 

5. Andorra:

 

6. Philippinen:


Staaten der USA, Nicaragua, El Salvador, Honduras, Russland und Polen sind die einzigen LÀnder weltweit, die in den letzten Jahren ihre Gesetze zur Regulierung von Abtreibung weitgehend verschÀrft haben.


Quellen:

 

Kanada

  • Abtreibung legal seit 1988.
  • Es gibt keine gesetzlich vorgegebene zeitliche Frist.
  • Die Finanzierung erfolgt ĂŒber das öffentliche Gesundheitssystem.
  • Es gibt keine Vorgaben fĂŒr obligatorische Beratungen oder Bedenkzeiten.
  • Medlegal: The Current State of Abortion Rights in Canada

 

Niederlande

  • Abtreibung ist unter bestimmten Bedingungen seit 1984 legal.
  • Abtreibung ist bis zur 24. Schwangerschaftswoche „grundlos“ möglich.
  • Nach der 24. Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung zulĂ€ssig, wenn ernsthafte gesundheitliche Probleme bei der Mutter oder dem Kind bestehen.
  • Die Finanzierung erfolgt durch das öffentliche Gesundheitssystem.
  • Seit 2022 kann die Schwangere in Absprache mit ihrem Arzt die Bedenkzeit selbst festlegen.
  • Government of the Netherlands: What is the time limit for having an abortion in the Netherlands?

 

Schweden 

  • Abtreibungen sind seit 1974 legal. 
  •  Bis zur 18. Schwangerschaftswoche (SSW) sind Abtreibungen frei zugĂ€nglich, solange kein Grund zur Annahme besteht, dass das Baby außerhalb der Mutter bereits lebensfĂ€hig wĂ€re. 
  • Nach der 18. SSW sind Abtreibungen nur noch aufgrund schwerwiegender medizinischer Indikationen und mit Genehmigung des Nationalen Gesundheits- und Sozialwesens (Socialstyrelsen) zulĂ€ssig.
  • Eine spĂ€tere Abtreibung kann auch aus sozialen GrĂŒnden genehmigt werden, wenn die Schwangere beipielsweise sehr jung ist, unter schwierigen Lebensbedingungen steht oder an einer Suchterkrankung leidet.
  • Im Jahr 2018 wurden 370 Abtreibungen nach der 18. SSW durchgefĂŒhrt – das enstpicht 1% der gesamten Abtreibungen landesweit.
  • rfsu: About Abortion

 

Israel

  • Abtreibungen sind seit 1977 unter bestimmten UmstĂ€nden legal.
  • Abtreibungen sind bis zur 24. Schwangerschaftswoche (SSW) zulĂ€ssig.
  • Die Abtreibung muss von einem Abtreibungskomitee genehmigt werden. Das Komitee besteht aus einem GynĂ€kologen, einem Psychiater und einem Sozialarbeiter.
  • Bei Frauen unter 33 Jahren werden die entstehenden Kosten von staatlicher Seite ĂŒbernommen.

 

  • ZulĂ€ssige AbtreibungsgrĂŒnde in Israel: 
  1. Die Frau ist jĂŒnger als 18 Jahre (keine Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich) oder Ă€lter als 40 Jahre.
  2. Es besteht eine Gefahr fĂŒr die körperliche oder geistige Gesundheit der Frau.
  3. Die Schwangerschaft ist das Ergebnis illegaler UmstÀnde (z. B. Inzest, Vergewaltigung).
  4. Die Schwangere ist unverheiratet.
  5. Das Kind stammt bei einer verheirateten Frau nicht vom Ehemann.
  6. Es gibt Hinweise auf Missbildungen oder Defekte physischer oder mentaler Art beim Fötus.

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Kommentare (3)

Ich brauche abtreibungszahlen aus allen 7 Kontinent aus 2024

 

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