Offener Brief an Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner

Gebet für Schwangere in Not ist kein Verbrechen!

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Offener Brief an Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner

Gebet für Schwangere in Not ist kein Verbrechen!

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Holzleitner,

Sie haben sich kürzlich dafür ausgesprochen, in Österreich sogenannte „Schutzzonen“ rund um Abtreibungseinrichtungen einzuführen. Ebenso wurde ein Gesetzesvorhaben von den Grünen eingebracht, das inhaltlich in dieselbe Richtung weist. Im Zuge dieser Initiative wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, rund um Abtreibungseinrichtungen käme es zu Aggressionen gegenüber hilfesuchenden Frauen.

Nach allem, was bekannt ist, liegen jedoch keine polizeilichen Meldungen oder belegbaren Vorfälle vor, die eine derartige Gefährdungslage bestätigen würden.1

Ein staatlicher Eingriff in die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit (Art. 13, 12 und 14 StGG; Art. 10 und 11 EMRK) ist nur dann zulässig, wenn eine konkrete, nachweisbare Gefahr besteht und die Maßnahme verhältnismäßig ausgestaltet ist. Fehlt diese Grundlage, widerspricht eine solche Regelung dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns sowie der Bindung der Verwaltung an objektive Tatsachen.

Wir ersuchen Sie daher,

  1. von einem solchen Gesetzesentwurf Abstand zu nehmen, da es dafür keine belegbaren Grundlagen gibt;
  2. die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu achten, damit Menschen auch in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen friedlich beten können;
  3. jene nicht zu kriminalisieren, die für Schwangere in Not beten und ihnen nur das Beste wünschen.

Ein Rechtsstaat darf nicht auf Basis politischer Narrative handeln, sondern muss sich auf überprüfbare Tatsachen und die Verfassung stützen. Alles andere wäre ein bedenklicher Präzedenzfall für die Einschränkung elementarer Grundrechte.

Mit freundlichen Grüßen

Die Unterzeichner

Erstunterzeichner

  • Mag. Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie
  • Lic. theol. Corbin Gams MTh, Leiter des Studiengangs „Theologie des Leibes
  • Dr. Markus Arnold, 1000plus Deutschland
  • Matthias Schäppi, 1000plus Schweiz
  • Kristijan Aufiero, Profemina International & Gründer von 1000plus
  • Katharina von Degenfeld, Profemina International

1. Vgl. dazu den Artikel auf Corrigenda.online: „Wie Abtreibungsbefürworter mit Fake News Politik machen” – Abruf am 28.10.2025

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Kommentare (27)

Vergessen wir also nicht, dass auch ein ungeborenes Kind ein Recht auf Leben hat. 

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Ein Rechtsstaat darf nicht auf Basis politischer Narrative handeln, sondern muss sich auf überprüfbare Tatsachen und die Verfassung stützen. Alles andere wäre ein bedenklicher Präzedenzfall für die Einschränkung elementarer Grundrechte.

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Vielen Dank für die Menschen,  die diese Initiative gestartet haben. 

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Fürbittendes-Gebet ist das schönste Geschenk überhaupt!!

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