Gericht kippt Gebetsverbot der Wiener Polizei
Wiener Gericht bestätigt Grundrechte
Am 8. Januar bestätigte das Verwaltungsgericht in Wien, dass Menschen sich friedlich betend vor Abtreibungseinrichtungen versammeln dürfen. Dabei gehe es auch um die Meinungsfreiheit von engagierten Stimmen für den Schutz des menschlichen Lebens, so Dr. Felix Böllmann von ADF International in einem neuen Beitrag.
Gericht gibt Jugend für das Leben Recht
Der Verein Jugend für das Leben meldete für die Initiative „40 Tage für das Leben“ bereits im August 2025 eine Gebetswache an. Die Veranstalter beschrieben sie als „stilles, friedliches Gebet für Schutz, Würde und Bewahrung des menschlichen Lebens.“ Die Polizei lehnte die Anmeldung der Gebetswache zunächst ab. Sie wertete das stille Gebet als bloße Religionsausübung und nicht als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Zudem verwies sie auf eine am selben Ort angemeldete Gegendemonstration, die sie als Hinderungsgrund für die Durchführung am vorgesehenen Ort wertete. Der Verein Jugend für das Leben erhob eine Beschwerde gegen die ablehnenden Bescheide der Landespolizeidirektion Wien beim Verwaltungsgericht Wien – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Wien stellte klar, dass weder das stille Gebet noch ein Gegenprotest ein Verbot rechtfertigen und eine friedliche Gebetswache unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fällt.
Ihre Stimme für den Lebensschutz
Auch 1000plus setzt sich mit der aktuellen Diskussion um sogenannte Gehsteigbelästigung auseinander und hat einen offenen Brief an SPÖ-Frauenministerin Eva Maria Holzleitner gerichtet. Es geht um geplante „Schutzzonen“ vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen, die auch friedliche Gebetswachen betreffen könnten. Der offene Brief kann bis zum 20. Februar unterzeichnet werden. Alle Informationen hierzu finden Sie im unterstehenden Feld:
Gebet für Schwangere in Not ist kein Verbrechen!
Offener Brief an Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner
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