Offener Brief an Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner

Gebet für Schwangere in Not ist kein Verbrechen!

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Offener Brief an Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner

Gebet für Schwangere in Not ist kein Verbrechen!

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Holzleitner,

Sie haben sich kürzlich dafür ausgesprochen, in Österreich sogenannte „Schutzzonen“ rund um Abtreibungseinrichtungen einzuführen. Ebenso wurde ein Gesetzesvorhaben von den Grünen eingebracht, das inhaltlich in dieselbe Richtung weist. Im Zuge dieser Initiative wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, rund um Abtreibungseinrichtungen käme es zu Aggressionen gegenüber hilfesuchenden Frauen.

Nach allem, was bekannt ist, liegen jedoch keine polizeilichen Meldungen oder belegbaren Vorfälle vor, die eine derartige Gefährdungslage bestätigen würden.1

Ein staatlicher Eingriff in die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit (Art. 13, 12 und 14 StGG; Art. 10 und 11 EMRK) ist nur dann zulässig, wenn eine konkrete, nachweisbare Gefahr besteht und die Maßnahme verhältnismäßig ausgestaltet ist. Fehlt diese Grundlage, widerspricht eine solche Regelung dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns sowie der Bindung der Verwaltung an objektive Tatsachen.

Wir ersuchen Sie daher,

  1. von einem solchen Gesetzesentwurf Abstand zu nehmen, da es dafür keine belegbaren Grundlagen gibt;
  2. die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu achten, damit Menschen auch in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen friedlich beten können;
  3. jene nicht zu kriminalisieren, die für Schwangere in Not beten und ihnen nur das Beste wünschen.

Ein Rechtsstaat darf nicht auf Basis politischer Narrative handeln, sondern muss sich auf überprüfbare Tatsachen und die Verfassung stützen. Alles andere wäre ein bedenklicher Präzedenzfall für die Einschränkung elementarer Grundrechte.

Mit freundlichen Grüßen

Die Unterzeichner

 

1. Vgl. dazu den Artikel auf Corrigenda.online: „Wie Abtreibungsbefürworter mit Fake News Politik machen” – Abruf am 28.10.2025

Erstunterzeichner

1. Vgl. dazu den Artikel auf Corrigenda.online: „Wie Abtreibungsbefürworter mit Fake News Politik machen” – Abruf am 28.10.2025

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Kommentare (47)

Ungeborene dürfen nicht getötet werden. Nehmen wir dankbar das Geschenk des Lebens an.

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Gebet bewirkt inneren Frieden und eine tiefe Verbindung zum Schöpfer. 

Deshalb darf es nicht als kriminelle Handlung geahndet werden! 

Schon gar nicht, wenn es um den Schutz des Lebens geht.

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Das Ungeborene Kind ist ein von Gott und hat ein Recht aufs Leben.

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Danke für die Initiative! 
Bitte die Begleitmaßnahmen zur Fristenregelung bei jeder Gelegenheit unaufhörlich zu fordern!

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Gebet schränkt nicht die Freiheit des Anderen ein und respektiert die Entscheidung Anderer! Das erwarte ich mir auch von unseren Politikern!

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