Beratung ermögliche Raum für eine gewissenhafte Entscheidung
Moraltheologe Sautermeister zu Abtreibung

FREIBURG. Die von der Bundesregierung geplante Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs darf nicht den Lebensschutz des ungeborenen Kindes gefährden. Das hat der Moraltheologe Jochen Sautermeister gefordert. Eine Regulierung der Abtreibung in einem Reproduktionsmedizin-Gesetz könnte dazu führen, dass das „gesellschaftliche Bewusstsein für ein Recht des Ungeborenen auf Leben weiter schwindet“, kritisierte der frühere Lehrstuhlinhaber für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn. In einem Beitrag für die Herder Korrespondenz (November-Ausgabe) schrieb Sautermeister, der zum 1. Oktober an die Universität Freiburg gewechselt war, es sei ethisch nicht angemessen, die Regeln für eine Abtreibung allein als individuelle Anspruchsrechte der Schwangeren unter Verweis auf ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung zu verankern. „Rechtliche oder moralische Lösungen greifen zu kurz, wenn sie die dem Schwangerschaftskonflikt innewohnenden Ambivalenzen vereindeutigen wollen. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegen den Lebensschutz des Ungeborenen auszuspielen, führt nicht weiter.“ Beratung im Schwangerschaftskonflikt stelle keineswegs das Selbstbestimmungsrecht der Frauen infrage, sondern ermögliche vielmehr einen Raum, um zu einer verantwortlichen und gewissenhaften Entscheidung zu kommen.
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