Petition

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

64.911 Unterzeichner

65 % von 100.000

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

Weil ich selber 4 Kinder habe und sie um nichts in der Welt mehr missen möchte. Diese Liebe wünsche ich jeder anderen Frau auch.
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Wir dürfen leben, das dürfen die ungeborene Kinder genau so wie wir!
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Die Petition hat die richtige Zielsetzung- betroffenen Frauen helfen, damit sie in der Lage sind, sich ein Kind mit all der Verantwortung zuzutrauen. Das ist viel, viel besser als eine lockerere oder auch strengere Regelung der Abtreibung.
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Zwar war ich nie in einer solchen Situation. Aber ich habe mein erstes Kind in der 12. Woche verloren. Ich kann in etwa nachvollziehen, dieser Zwiespalt ist nicht auszuhalten. Ich denken diesen Frauen muss geholfen werden. Besonders schlimm finde ich es wenn de Mann die Frau unter Druck setzt.
Ich wünschte mir das alle Frauen Gottes Geschenk behalten dürfen. Jedes unsere Kinder sind doch einfach ein Wunder. Ich habe noch zwei wunderbare Kinder bekommen.
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Liebevolle Begleitung öffnet Perspektiven und kann Entscheidungen mit schmerzvollen Folgen verhindert. FÜR das Leben, FÜR die Frau, FÜR das Kind!
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