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<p><span>Sehr [webform_submission:values:delegate_prefix:raw] [webform_submission:values:delegate_name:raw], <br> <br>Sie sind Bundestagsabgeordneter einer Partei, die von gläubigen und überzeugten Christen gegründet worden ist und die wie keine andere für den Wiederaufbau Deutschlands nach 1945 auf dem Fundament von Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und der unbedingten Solidarität mit den Schwächsten steht.<br /><br />Ich wende mich heute in einem Anliegen an Sie, das mir außerordentlich wichtig ist und mir ganz besonders am Herzen liegt: Der Schutz von Schwangeren in Not und die Bewahrung ungeborener Kinder vor einer Abtreibung.<br /><br /><strong>Dieses Anliegen ist mir so wichtig, dass ich meine zukünftigen Wahlentscheidungen auch davon abhängig machen werde, wie sich eine Partei oder ein Kandidat in dieser Frage positionieren.</strong><br /><br />Am Freitag sollen im Deutschen Bundestag drei neue Richter in das Bundesverfassungsgericht gewählt bzw. berufen werden. Unter diesen Kandidaten ist die Potsdamer Jura-Professorin Frauke BROSIUS-GERSDORF.<br /><br />Frau Brosius-Gersdorf hat sich immer wieder öffentlich zu politischen Fragen in einer Art und Weise geäußert, die große Zweifel an ihrer Neutralität und an der Unvoreingenommenheit wecken, die für das von ihr angestrebte Amt unerlässlich sind.<br /><br />Mehr noch darf man mit Fug und Recht behaupten, dass die politischen Positionen, für die Brosius-Gersdorf steht, bei der letzten Bundestagswahl mit überwältigender Mehrheit abgewählt worden sind.<br /><br />Besonders erschreckend sind ihre Einlassungen in Fragen des Schutzes und des Lebensrechts ungeborener Kinder. In einer juristischen Festschrift kommentiert sie Artikel 2 GG, Abs. 2, Satz 1 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“) mit den Worten.<br /><br /><u>„Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde und Lebensrecht sind rechtlich entkoppelt.“</u><u></u>.<br /><br />Gleichzeitig vertritt sie die These, dass einem ungeborenen Kind keine unbeschränkte Menschenwürde zustünde, weil es noch existentiell von seiner Mutter abhängig ist – was ich für eine tatsächlich „biologistisch-naturalistische“ Auffassung halte.<br /><br /><strong>So eine Frau darf nicht Richterin am Bundesverfassungsgericht werden!</strong><br /><br /><strong>Daher bitte ich Sie inständig, NICHT für die Wahl von Frau Brosius-Gersdorf zu stimmen und sie NICHT an das höchste Gericht Deutschlands zu berufen.</strong><br /><br />Mit freundlichen Grüßen<br /><br /></p>[webform_submission:values:first_name:raw] [webform_submission:values:last_name:raw]</span><br><span>[webform_submission:values:street:raw]</span><br><span>[webform_submission:values:post_code:raw] [webform_submission:values:city:raw]</span><br><span>[webform_submission:values:mail:raw]</span><br><span>[webform_submission:values:telefonnummer:raw]</span></p>
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