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KEINE ABTREIBUNG BIS ZUR GEBURT!

Petition an den Deutschen Bundestag

64.548 Unterzeichner

65 % von 100.000

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

Darum habe ich die Petition unterschrieben:

Sortierung nach
Alex Kellner 14.04.2023

Tun wir etwas für die Linderung dieses Problems

Maite Müller 14.04.2023

Die Abtreibung, die ich vornehmen ließ, habe ich schon so oft aus tiefstem Herzen bereut. Eine mitmachende Beratung hätte mir geholfen.

Katarzyna Kapuscinski 15.04.2023

Gott schenkt das Leben. Die Paare sollten sich dessen bewusst sein, dass Sie ein neues Leben zeugen, wenn Sie miteinander schlafen. Die Kinder sind keine Opfer, Sie sind Früchte der Liebe. Ich wünsche allen Paaren, dass Sie die Verantwortung mit unterstützt tragen können.

Ursula Briel-Henselmann 15.04.2023

In solch einer Stresssituation fehlt sehr oft der Weitblick.
Beratung und eine zuverlässige Unterstützung schaffen Mut und Zuversicht!

Davut Wunderlich 25.04.2023

Kinder sind eine Bereicherung!!

Hier können Sie den Petitionsbogen herunterladen, ausdrucken und verteilen:
So können Sie Unterschriften sammeln:

Einfach den Unterschriftenbogen herunterladen und Unterschriften sammeln.

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