Juristin mahnt: Bei Abtreibungsdebatte Rechte von Ungeborenen in den Fokus rücken
Es droht „Verobjektivierung“
FRANKFURT/MAIN. Bei der Diskussion um Abtreibung sind besonders die Rechte und die Menschenwürde der ungeborenen Kinder zu beachten. Darauf hat die Juristin Anna Buntig in einem Gastbeitrag für die F.A.Z. aufmerksam gemacht. „Beim Schwangerschaftsabbruch sind hingegen zentral die Rechte des ungeborenen Lebens in den Blick zu nehmen. Die medizinische Massnahme der Abtreibung greift maximal tief in das Grundrecht auf Leben des Ungeborenen ein“, schrieb die Doktorandin am Institut für Öffentliches Recht der Philipps-Universität Marburg.
„Dieser Umstand ist allerdings nicht nur aufgrund der Eingriffsintensität in der Abwägung besonders zu berücksichtigen, auch die Menschenwürde spielt hier eine grosse Rolle – auch wenn Lebensschutz nicht gleichzusetzen ist mit Würdeschutz“, ergänzte die Diplom-Juristin. Das ungeborene Kind befinde sich in einer „besonders hilflosen Position ohne Mitspracherecht“, weshalb es schnell zu dessen „Verobjektivierung“ kommen könne, warnte Buntig. Dies sei auch in den beiden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts deutlich geworden, „indem das ungeborene Leben unter einen besonders intensiven strafrechtlichen Schutz des Staates gestellt wird“.
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