Justizministerin Hubig: Abtreibung hat „im Strafrecht nichts verloren“

Lebensrecht bleibt außen vor

22.10.2025

Hubig SPD Stefanie Hubig
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) Copyright by IMAGO / dts Nachrichtenagentur IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sich dafür ausgesprochen, Schwangerschaftsabbrüche zu „entkriminalisieren“. Im Interview mit der Zeit erklärte sie, Abtreibungen seien „sehr persönliche Entscheidungen, die für die betroffenen Frauen meist existenziell sind“. Daher fände sie es hilfreich, „klarzustellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig ist“. Für sie persönlich habe das Thema „im Strafrecht nichts verloren“, so die Ministerin.

Gescheiterte Kandidatur von Brosius-Gersdorf

Das Gespräch kam auf das Thema, nachdem im Interview zuvor über die gescheiterte Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht gesprochen worden war. Auslöser der Kontroverse waren unter anderem ihre öffentlichen Äußerungen zur Menschenwürde ungeborener Kinder, wonach diese aus ihrer Sicht erst mit der Geburt beginne (1000plus berichtete). In der Folge wandten sich zehntausende Bürgerinnen und Bürger mit E-Mails an Abgeordnete, um sie an den staatlichen Schutzauftrag für das ungeborene Leben zu erinnern. Hubig bedauerte das Scheitern der Kandidatur in ihrem Interview ausdrücklich und bezeichnete die Kritik an Brosius-Gersdorf als frauenfeindlich und demokratiefeindlich.

Gleichzeitig äußert Hubig, dass sie eine Reform als schwierig einschätzt: „Das ist ein heiß umkämpftes Thema – und wird wohl letztlich kein gemeinsames Vorhaben in dieser Legislaturperiode“, sagte die SPD-Politikerin laut der Wochenzeitung. Hubig sieht in der aktuellen Koalition mit der Union also nur geringe Chancen für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.

Frühere Reformversuche 

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte es Bestrebungen gegeben, die Abtreibungsregelung zu reformieren. Ziel war es, den Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln. Für eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss war Gründer und Geschäftsführer von 1000plus, Kristijan Aufiero, Anfang des Jahres in den Bundestag eingeladen. In seiner Stellungnahme kritisierte er, dass der neue Gesetzentwurf einen grundlegenden Wandel im Verständnis von Menschenwürde und Lebensschutz einleite, indem das ungeborene Leben in den ersten zwölf Wochen rechtlich entwertet werde. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass der Entwurf keine echten Hilfsangebote für schwangere Frauen in Not enthalte und lebensbejahende Beratungsstellen durch die neue Gesetzesregelung geschwächt oder delegitimiert werden könnten. Die Einführung der neuen Gesetzesregelung scheiterte. 

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