Frauke Brosius-Gersdorf: Neue Verfassungsrichterin und Gefahr für den Lebensschutz?
Neuer Kurs im Abtreibungsrecht möglich

Am 10. Juli 2025 soll der Bundestag über drei neue Richterposten am Bundesverfassungsgericht entscheiden. Wie das Portal LTO berichtet, steht eine Personalie dabei besonders im Fokus: Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam. Ihre Haltung zur Reform der gesetzlichen Lage des Schwangerschaftsabbruchs könnte auch die Rechtsprechung in Deutschland grundlegend verändern.
Wer ist Frauke Brosius-Gersdorf?
Brosius-Gersdorf ist seit 2023 Herausgeberin des renommierten Grundgesetz-Kommentars von Horst Dreier. Auf Vorschlag der SPD soll sie nun Doris König als Richterin im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ersetzen. Weil König zugleich Senatsvorsitzende und Vizepräsidentin ist, wird erwartet, dass auch Brosius-Gersdorf dieses Amt übernimmt – mit Aussicht auf die spätere Präsidentschaft des Gerichts.
Eine Juristin mit klarer Position: Reform des Schwangerschaftsabbruchs
Bekannt wurde Brosius-Gersdorf über Fachkreise hinaus durch ihre Rolle in der Regierungskommission zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs. Im Abschlussbericht, den sie 2024 mitverantwortete, sprach sie sich für die weitere Legalisierung der Abtreibung aus – eine Kehrtwende gegenüber der bisherigen, eher restriktiven Rechtsprechung des BVerfG.
Besonders brisant: Brosius-Gersdorf vertritt offenbar die Auffassung, dass die im Grundgesetz verankerte Menschenwürdegarantie nicht für ungeborene Kinder gilt. In ihrer schriftlichen Stellungnahme für die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2025 formulierte sie ausdrücklich:
„Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“
Bei dieser Anhörung nahm auch Kristijan Aufiero (Gründer und Geschäftsführer von 1000plus-Profemina) als Sachverständiger teil. Für Lebensschutz-Organisationen und konservative Stimmen ist dies ein Tabubruch: Sollte sie tatsächlich ans Gericht kommen, könnte das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Linie verlassen und die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs weiter vorantreiben – ein fundamentaler Bruch mit der aktuellen Auslegung der Verfassung.
Kein Widerstand aus der Union – Linke fordert Mitsprache
Trotz dieser umstrittenen Position verzichtete die CDU/CSU derzeit offenbar darauf, ein Veto gegen Brosius-Gersdorf einzulegen. Fachlich gilt sie als unangreifbar, und der Posten steht traditionell der SPD zu. Politisch brisant bleibt die Wahl dennoch: Für die Wahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig – ohne die Stimmen der Linken ist sie kaum erreichbar. Die Linke fordert jedoch erstmals ein eigenes Vorschlagsrecht für Richter, was Union und SPD bisher ablehnen.
Kommt mit Brosius-Gersdorf eine neue Rechtsprechung?
Die Wahl am 10. Juli könnte weitreichende Konsequenzen haben: Sollte Frauke Brosius-Gersdorf nicht nur Richterin, sondern auch Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden, stünde sie in der Linie für die spätere Präsidentschaft des Gerichts. Mit ihr könnte ein fundamentaler Kurswechsel drohen: Das oberste deutsche Gericht für Verfassungsfragen könnte die bisherige Rechtsprechung zum Schutz ungeborenen Lebens aufgeben – gestützt auf die von Brosius-Gersdorf vertretene Auffassung, dass die Menschenwürdegarantie nach dem Grundgesetz erst mit der Geburt greift.
Die Entscheidung über Brosius-Gersdorf ist damit weit mehr als eine Personalfrage. Sie steht exemplarisch für die Grundsatzentscheidung, wie Deutschland künftig mit sensiblen Fragen des Lebensschutzes umgeht. Die Abgeordneten im Bundestag stimmen daher nicht nur über eine Richterin ab, sondern auch darüber, ob das Bundesverfassungsgericht eine neue Linie einschlagen wird – mit potenziell dramatischen Folgen für den verfassungsrechtlichen Schutz ungeborenen Lebens.
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