Papa zieht vor Bundesgericht, um rechtlich als Vater anerkannt zu werden
Biologischer Vater kämpft um Sorgerecht
Naumburg / Sachsen-Anhalt: Eine Mutter verhindert, dass der leibliche Vater des gemeinsamen 3-jährigen Sohnes rechtlich als Vater anerkannt wird. Das Standesamt hatte den neuen Lebensgefährten der Mutter mit deren Zustimmung als rechtlichen Vater eingetragen. Dadurch ist das Umgangsrecht des biologischen Vaters mit seinem Sohn eingeschränkt.
Der leibliche Vater möchte auch rechtlicher Vater sein – nur so hat er Mitspracherechte, wenn es um das Kind geht. Doch laut dem Familienrichter des Oberlandesgerichts Naumburg in Sachsen-Anhalt ist das Vaterschaftsanfechtungsrecht des biologischen Vaters ausgeschlossen, da zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine „sozial-familiäre Beziehung“ bestehe.
Dagegen legte der leibliche Vater Verfassungsbeschwerde ein. Sein Grundrecht als Vater sei verletzt worden, meint der 44-Jährige. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Der Fall könnte dazu führen, dass die Bundesregierung Änderungen des Abstammungsrechts vornehme. Dazu gehöre auch die Einführung der Mutterschaft einer weiteren Frau und mehr Rechte für Kinder auf Auskunft über ihre leibliche Abstammung.
Quelle: www.mdr.de
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