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J.G. Bayern

Warum für mich ein gesetzlich verbrieftes „Recht auf Abtreibung“ problematisch ist:

1. Das Lebensrecht beginnt m.E. mit der Empfängnis

2. Der Staat hat die Pflicht, das schwächste Leben zu schützen

3. Ein „Recht auf Abtreibung“ relativiert den Wert des menschlichen Lebens

4. Alternativen zur Abtreibung sind vorhanden und ausbaufähig

5. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau hat Grenzen soweit es das ungeborene Kind betrifft.
 

D.h. für  mich: Die Ablehnung eines gesetzlich verbrieften Rechts auf Abtreibung bedeutet nicht, Frauen in Notlagen allein zu lassen. Im Gegenteil: Sie fordert eine Gesellschaft, die Leben schützt und unterstützt – auf beiden Seiten. Ein balancierter rechtlicher Rahmen muss sowohl das Lebensrecht des Ungeborenen als auch die Notsituation der Frau anerkennen, ohne das eine dem anderen vollständig zu opfern. Das Recht auf Leben ist das Fundament aller anderen Rechte – auch und gerade für die, die es selbst noch nicht einfordern können.

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