Wenn die beiden verschiedenen Situationen zweier Personen hinsichtlich der Frage, OB die eine von ihnen weiterleben darf und WIE die andere von ihnen weiterleben darf, sich gegenüberstehen und nach Ansicht auch nur einer der Beteiligten nicht zu vereinbahren sein sollten, so hat der Staat sich eindeutig für das OB-jemand-leben-darf einzusetzen.
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Andreas Rothweiler