Gehsteigberatungen: „Zahlenmäßige Erkenntnisse liegen nicht vor“

Bundesregierung will Gesetze über Themen beschließen, die sie nicht so wirklich kennt

Auf Anfrage des Unionsabgeordneten Hubert Hüppe im Bundestag gibt die Bundesregierung zu, dass sie das Phänomen "Gehsteigberatung" nicht wirklich kennt.

20.02.2024

Betende Frauen
Ist Beten jetzt verboten? Das zumindest scheint so, wenn es nach dem neuesten Gesetzesvorschlag zur Gehsteigberatung geht. Copyright by IMAGO / ZUMA Wire

BERLIN. Ein neuer Gesetzentwurf der sozialgrünliberalen Bundesregierung will die sehr seltenen „Gehsteigberatungen“ und Mahnwachen vor Zentren, in denen Abtreibungen durchgeführt werden, stark einschränken. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beschneidung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sollen künftig Bußgelder bis zu 5.000 Euro verhängt werden können (Corrigenda berichtete). Auf Anfrage des Unionsabgeordneten Hubert Hüppe im Bundestag musste die Bundesregierung indes im Dezember zugeben, dass ihr keine Zahlen zu dem Phänomen vorliegen, das sie unterbinden will: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor“, und „eine Quantifizierung und Aufschlüsselung des Phänomens“ … ist „jedoch nicht möglich“, so der für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Stellung nehmende Parlamentarische Staatssekretär Sven Lehmann. „Belästigungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit gehen nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik ein.“

 

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