Ulrich Macioszek Es kann und darf niemals ein "Recht" auf Abtreibung geben! Da, wo es dennoch zugesprochen wird, stellt es einen Rückfall in vorchristliche Barbarei dar (vgl. etwa Sparta). Mit der Vereinigung von Ei- und Samen- zelle ist ein vorgeburtlicher MENSCH ent- standen - auch wenn dieser ganz am Anfang nur aus einer einzigen Zelle be- steht! Aber diese eine Zelle enthält be- reits alle (!) Anlagen des Menschen, der in den folgenden Tagen/Wochen/Mo- naten (und Jahren!) immer klarer sichtbar wird (schon sehr bald mit Kopf, Körper, Armen und Beinen und - einem schlagen- den Herzen!). Auch wenn dieser sich ausent…Weiterlesenwickelnde Mensch am Anfang medizinisch nur als "Fötus" bzw. "Embryo" bezeichnet wird (statt als in der [Aus]entwicklung befind- liches KIND, und damit MENSCH!), handelt es sich von Anfang an um einen eigenständigen Menschen, der bis zur geburtlichen Ausreifung der Obhut der Mutter anvertraut ist - im sicheren (!) Hort der Gebärmutter! - Das sich ausentwickelnde Kind ist KEIN Körperteil der Mutter (wie ein Arm oder ein Bein oder der Blinddarm o.ae., über den die Frau ein gewisses Verfügungs- recht besitzt), sondern ein eigenständiger Mensch, der ein RECHT auf LEBEN hat - das ihm weder von der Mutter noch vom Vater noch von einer anderen Person ("Arzt") genommen werden darf! Ein "Recht" auf Abtreibung pervertiert das Lebensrecht des sich ausentwickeln- den Kindes! Es kann und darf niemals ein Recht auf Tötung (im Sinne von Ermordung) eines anderen Menschen geben - sei er geboren oder ungeboren! - (Eine vollzogene Todesstrafe ist KEINE Tötung im Sinne von Ermordung!). Antworten 0 Es sind noch keine Stimmen abgegeben worden.
Es kann und darf niemals ein "Recht" auf
Abtreibung geben! Da, wo es dennoch
zugesprochen wird, stellt es einen
Rückfall in vorchristliche Barbarei dar
(vgl. etwa Sparta).
Mit der Vereinigung von Ei- und Samen-
zelle ist ein vorgeburtlicher MENSCH ent-
standen - auch wenn dieser ganz am
Anfang nur aus einer einzigen Zelle be-
steht! Aber diese eine Zelle enthält be-
reits alle (!) Anlagen des Menschen, der
in den folgenden Tagen/Wochen/Mo-
naten (und Jahren!) immer klarer sichtbar
wird (schon sehr bald mit Kopf, Körper,
Armen und Beinen und - einem schlagen-
den Herzen!).
Auch wenn dieser sich ausent…wickelnde
Mensch am Anfang medizinisch nur als
"Fötus" bzw. "Embryo" bezeichnet wird
(statt als in der [Aus]entwicklung befind-
liches KIND, und damit MENSCH!),
handelt es sich von Anfang an um einen
eigenständigen Menschen, der bis zur
geburtlichen Ausreifung der Obhut der
Mutter anvertraut ist - im sicheren (!) Hort
der Gebärmutter! -
Das sich ausentwickelnde Kind ist KEIN
Körperteil der Mutter (wie ein Arm oder
ein Bein oder der Blinddarm o.ae., über
den die Frau ein gewisses Verfügungs-
recht besitzt), sondern ein eigenständiger
Mensch, der ein RECHT auf LEBEN
hat - das ihm weder von der Mutter noch
vom Vater noch von einer anderen Person
("Arzt") genommen werden darf!
Ein "Recht" auf Abtreibung pervertiert
das Lebensrecht des sich ausentwickeln-
den Kindes! Es kann und darf niemals ein
Recht auf Tötung (im Sinne von Ermordung)
eines anderen Menschen geben - sei er
geboren oder ungeboren! -
(Eine vollzogene Todesstrafe ist KEINE
Tötung im Sinne von Ermordung!).