Bundesklage gegen Suizid-Beihilfe in New York und Illionis

Behindertenrechts- und Patientenvertretungsorganisationen klagen an

25.06.2026

Gericht
Copyright by IMAGO / Ralph Peters IMAGO / Ralph Peters

Die Koalition End Assisted Suicide, bestehend aus Behindertenrechts- und Patientenvertretungsorganisationen, hat am 11.06.2026 in New York und Illinois Bundesklagen eingereicht. Damit ficht sie die Gesetze der beiden Bundesstaaten zur Beihilfe zum Suizid an, wie LifeNews.com berichtet. Diese Gesetze sollen in New York am 5. August 2026 und in Illinois am 12. September 2026 in Kraft treten.

Das Hauptargument der Klagen ist, dass diese Gesetze Menschen mit Behinderungen diskriminieren und gegen die US-Verfassung sowie gegen bundesrechtliche Bürgerrechtsschutzbestimmungen verstoßen würden.

Matt Vallière, Geschäftsführer des Institute for Patients’ Rights, einer klagenden Organisation, erklärt, dass die aktuellen und beabsichtigten Gesetze zur Beihilfe zum Suizid in New York und Illinois ein separates und ungleiches System schaffen würden. Menschen mit lebensbedrohlichen Behinderungen werde darin der Tod angeboten, statt ihnen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, die allen anderen zusteht.

Er betont das Hauptziel der Klagen mit den Worten:

„Bei diesen rechtlichen Schritten geht es darum zu bekräftigen, dass jeder Mensch einen unermesslichen Wert und eine unveräußerliche Würde besitzt – unabhängig von Alter, Behinderung oder Prognose – und sicherzustellen, dass niemand nach dem Gesetz als entbehrlich behandelt wird.“

 

Neben der anstehenden Legalisierung der Beihilfe zum Suizid kommt es aktuell zu anhaltenden Kürzungen bei Medicaid, einem landesweiten Mangel an häuslichen Pflegekräften und zunehmendem Druck in Richtung Institutionalisierung. Dadurch bleiben viele Menschen mit Behinderungen ohne die benötigte Unterstützung.

Sharon Shapiro, Vorstandsmitglied des Brooklyn Center for Independence of the Disabled, fasst das Problem passend zusammen:

Wenn Bundesstaaten Beihilfe zum Suizid legalisieren und gleichzeitig häusliche Pflege sowie gemeindenahe Dienste kürzen, senden sie eine gefährliche Botschaft: dass der Tod eine Lösung für Behinderung und fehlende Unterstützung sei. Das ist keine ‚Wahlfreiheit‘, das ist Diskriminierung."

Hinterlassen Sie Ihre Meinung

Kommentare

Bisher keine Kommentare

Mehr zu diesem Thema