Hebammenstudentin nach Pro-Life-Aussage suspendiert
Gewissensfreiheit bei Abtreibungen

DUNDEE. Die amerikanische Hebammenstudentin Sara Spencer wurde im Februar 2025 einem Untersuchungsverfahren ihrer schottischen Universität unterzogen & von ihrer Tätigkeit beim National Health Service (NHS) suspendiert, nachdem sie in einer privaten Facebook-Gruppe ihre Haltung zur Gewissensverweigerung bei Abtreibungen geäußert hatte.
Wie ADF International berichtet, äußerte sich die 30-Jährige Mutter von drei Kindern in einer Diskussion in einer privaten Online-Gruppe für Hebammen zu der Frage, ob Fachkräfte sich aus Gewissensgründen weigern dürften, an Abtreibungen mitzuwirken. Sie verwies auf das gesetzlich verankerte Recht zur Gewissensverweigerung und erklärte, dass sie persönlich nie an der „Tötung eines ungeborenen Kindes“ mitwirken würde.
Spencer wurde nach Beschwerden über ihren Kommentar zu einem Gespräch mit ihrem Vorgesetzten bei NHS Fife (Fife ist eine „Council Area“ in Schottland, d.h. so etwas wie eine Region) einbestellt. Die Angelegenheit wurde an die Edinburgh Napier University weitergeleitet, die eine Untersuchung ihrer Berufstauglichkeit einleitete. Die Vorwürfe lauteten unter anderem, sie habe den Ruf der Universität oder des Berufsstands geschädigt, sich unangemessen in sozialen Medien geäußert und gegen den Berufskodex der Hebammen verstoßen.
Obwohl die angehende Hebamme mithilfe von ADF International letztlich von Fehlverhalten freigesprochen wurde, haben Professoren ihr gegenüber mehrfach Warnungen ausgesprochen, in Zukunft keine „unangemessenen“ Ansichten mehr zu äußern.
ADF UK-Rechtsberater Jeremiah Igunnubole kritisierte das Vorgehen der Universität und des NHS scharf. Er wies darauf hin, dass Saras Fall exemplarisch zeige, wie viele Universitäten zwar offiziell Diversität fördern wollen, in der Praxis aber die tatsächliche Meinungsvielfalt, insbesondere bei kontroversen Themen, oft unterdrückt und eingeschränkt werde.
Die Debatte über Gewissensfreiheit im Gesundheitswesen erhält zusätzliche Brisanz durch die laufende Überprüfung des Abtreibungsrechts durch die schottische Regierung. Wie ADF UK-Sprecherin Lois McLatchie Miller kommentierte, müsse es als selbstverständlich gelten, dass Hebammen, deren Beruf auf dem Schutz des Lebens basiert, Vorbehalte gegenüber Abtreibungen haben können. Ihre Erfahrungen zeigten den Bedarf, das Recht auf Gewissensfreiheit zu bekräftigen.
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