„Marsch fürs Läbe“ in Zürich untersagt – Veranstalter klagen dagegen

Marsch fürs Läbe

20.05.2026

Marsch fürs Läbe
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Am 19. September 2026 steht in Zürich wieder der „Marsch fürs Läbe“ an. Mit dem kleinen Haken, dass der Marsch seit einem Jahrzehnt trotz jährlicher Anträge nicht in der Zürcher Innenstadt selbst stattfinden darf. Die Stadt begründet die Ablehnung mit einem drohenden «Sicherheitsrisiko». Die Organisatoren bezeichnen dieses Vorgehen auf X als «klassische Täter-Opfer-Umkehr»: Friedliche Teilnehmer werden für drohende Ausschreitungen gewaltbereiter Gegner bestraft.

Zudem kann infrage gestellt werden, ob die Stadt wirklich nur um die Sicherheit besorgt ist oder die Anträge doch aus anderen Beweggründen ablehnt. Als Beispiel nennen die Organisatoren die jährliche 1.-Mai-Demo der Linksautonomen, die sehr wohl durch die Innenstadt ziehen durfte – mit Böllern, Rauchpetarden und Sachbeschädigung. In diesem Fall hatte die Polizei allerdings «die Situation im Griff».

Da die Stadt Zürich auf konstruktive Vorschläge vonseiten der Organisatoren schweigt, sehen diese sich gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten – in der Hoffnung, dass die Gerechtigkeit siegt und eine zeitnahe Neubeurteilung mit einem öffentlichkeitswirksamen Routenvorschlag folgt.

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