Behindertes Kind als Schaden

Oberster Gerichtshof in Wien

23.04.2024

Gerichtshammer
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WIEN. Die von einem Pränataldiagnostiker nicht entdeckte Fehlbildung einer Leibesfrucht ist vom Obersten Gerichtshof (OGH) Österreichs mit einer ungewollten Schwangerschaft nach rechtswidrigem Verhalten eines Arztes gleichgesetzt worden. In dem schon etwas zurückliegenden Fall hatten die Eltern gegen den Arzt geklagt, da sie sich bei Kenntnis der schweren Körperbehinderung des ungeborenen Kindes für eine (rechtmäßige) Abtreibung entschieden hätten.

Der OGH bestätigte die bisherige Rechtsprechung, dass den Eltern der gesamte Unterhaltsaufwand für ihre behinderte Tochter vom Arzt zu ersetzen ist, nicht bloß der Mehrbedarf, der in der Behinderung begründet liegt. Das Erstgericht hatte den Arzt aufgrund des Untersuchungsfehlers zur Zahlung von rund 76.500 Euro verpflichtet. Demnach haftet der Beklagte nun auch für alle künftigen Vermögensschäden und Vermögensnachteile der Eltern sowie für den künftigen Unterhalt des Kindes.



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Kommentare

Das ist ja die Höhe! Denk mal an Jesus! Wo hat er uns erlöst? An der Hochzeit von Kana? Nein! Er hat sich für mich hingegeben, für mich hat er sich geopfert am Holz des Kreuzes, da hat er mich erlöst.

Wo ist unser Beitrag? Wo ist mein Dienst? Im stillen Opfer aus LIEBE zum Jesus, welcher schon für mich gelitten hat, bevor ich dies wusste. Welche Gnade!

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