In-vitro-Kinder können Auskunft über ihre biologischen Eltern erhalten
Großbritannien
LONDON. Kinder, die nach dem 1. April 2005 durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden, können in Großbritannien seit dem 1. Oktober erfahren, wer ihre biologischen Eltern sind. Ein entsprechendes Gesetz aus dem Jahre 2005, das Angaben über bisher anonyme Spender von Keimzellen erlaubt, ist jetzt in Kraft getreten. Darüber berichtet die polnische Zeitschrift Gość Niedzielny. In einer ersten Gesetzesstufe können 30 Personen, die in diesem Jahr volljährig geworden sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. 2024 werden 700 Personen das Recht haben, ihre biologische Herkunft zu erfahren. Auskunft darüber, wer der Eizellen- oder Samenspender war, erteilt die Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA), die für die künstliche Befruchtung zuständig ist. Von dieser Behörde erhalten die Interessenten Name, Nachname, Geburtsdatum und letzte Adresse des Spenders in der Datenbank, mit der sich die biologischen Eltern ausfindig machen lassen. Nach Ansicht eines Experten des katholischen Anscombe Bioethics Centre ist die Gesetzesänderung „ein kleiner Schritt zur Minderung des Schadens, der durch die sogenannte Praxis der anonymen Spende verursacht wird“.
Quelle: gosc.pl
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