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Ulrich Macioszek

Es kann und darf niemals ein "Recht" auf

Abtreibung geben! Da, wo es dennoch 

zugesprochen wird, stellt es einen

Rückfall in vorchristliche Barbarei dar

(vgl. etwa Sparta). 

Mit der Vereinigung von Ei- und Samen-

zelle ist ein vorgeburtlicher MENSCH ent-

standen - auch wenn dieser ganz am

Anfang nur aus einer einzigen Zelle be-

steht! Aber diese eine Zelle enthält be-

reits alle (!) Anlagen des Menschen, der

in den folgenden Tagen/Wochen/Mo-

naten (und Jahren!) immer klarer sichtbar 

wird (schon sehr bald mit Kopf, Körper,

Armen und Beinen und - einem schlagen-

den Herzen!).

Auch wenn dieser sich ausentwickelnde

Mensch am Anfang medizinisch nur als

"Fötus" bzw. "Embryo" bezeichnet wird 

(statt als in der [Aus]entwicklung befind-

liches KIND, und damit MENSCH!), 

handelt es sich von Anfang an um einen

eigenständigen Menschen, der bis zur

geburtlichen Ausreifung der Obhut der

Mutter anvertraut ist - im sicheren (!) Hort

der Gebärmutter! -

Das sich ausentwickelnde Kind ist KEIN

Körperteil der Mutter (wie ein Arm oder

ein Bein oder der Blinddarm o.ae., über 

den die Frau ein gewisses Verfügungs-

recht besitzt), sondern ein eigenständiger

Mensch, der ein RECHT auf LEBEN

hat - das ihm weder von der Mutter noch

vom Vater noch von einer anderen Person 

("Arzt") genommen werden darf! 

Ein "Recht" auf Abtreibung pervertiert

das Lebensrecht des sich ausentwickeln-

den Kindes! Es kann und darf niemals ein

Recht auf Tötung (im Sinne von Ermordung)

eines anderen Menschen geben - sei er

geboren oder ungeboren! -

(Eine vollzogene Todesstrafe ist KEINE

Tötung im Sinne von Ermordung!). 

 

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