EKD will Abtreibungen ausserhalb des Strafgesetzbuchs regeln
Innerkirchliche Kritik

HANNOVER. Die Forderung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Abtreibungen künftig teilweise ausserhalb des Strafrechts zu regeln, hat für innerkirchliche Kritik gesorgt. Dies sei ein „Paradigmenwechsel“, der ihm „grosse Sorgen“ bereite, sagte EKD-Ratsmitglied Thomas Rachel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die derzeit geltende „doppelte Anwaltschaft“ für das Lebensrecht ungeborener Kinder und des Selbstbestimmungsrechts der Frau dürfe nicht „ohne Not beseitigt werden“, ergänzte der CDU-Bundestagsabgeordnete.
Der Rat der EKD hatte sich am Mittwoch in der Debatte über eine Neuregelung von Abtreibungen für ein Fristenkonzept ausgesprochen, mit dem Ungeborene einen je höheres Lebensschutzrecht erhalten, desto weiter vorangeschritten eine Schwangerschaft sei. „Die EKD tritt dafür ein, Regulierungen des Schwangerschaftsabbruchs für bestimmte Konstellationen auch ausserhalb des Strafrechts zu formulieren“, hiess es in einer Mitteilung. Konkret war von einer „abgestuften Fristenkonzeption“ die Rede, die zwischen den verschiedenen Schwangerschaftsstadien unterscheiden solle. Dem Rat der EKD gehe es „um den grösstmöglichen effektiven Schutz des Lebens nicht gegen die Rechte der Frau, sondern durch deren Stärkung“, begründete die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus den Vorstoss.
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