EKD will Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuchs regeln

Innerkirchliche Kritik

12.10.2023

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Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, ehemaliger Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Copyright by IMAGO / epd

HANNOVER. Die Forderung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Abtreibungen künftig teilweise außerhalb des Strafrechts zu regeln, hat für innerkirchliche Kritik gesorgt. Dies sei ein „Paradigmenwechsel“, der ihm „große Sorgen“ bereite, sagte EKD-Ratsmitglied Thomas Rachel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die derzeit geltende „doppelte Anwaltschaft“ für das Lebensrecht ungeborener Kinder und des Selbstbestimmungsrechts der Frau dürfe nicht „ohne Not beseitigt werden“, ergänzte der CDU-Bundestagsabgeordnete.

Der Rat der EKD hatte sich am Mittwoch in der Debatte über eine Neuregelung von Abtreibungen für ein Fristenkonzept ausgesprochen, mit dem Ungeborene einen je höheres Lebensschutzrecht erhalten, desto weiter vorangeschritten eine Schwangerschaft sei. „Die EKD tritt dafür ein, Regulierungen des Schwangerschaftsabbruchs für bestimmte Konstellationen auch außerhalb des Strafrechts zu formulieren“, hieß es in einer Mitteilung. Konkret war von einer „abgestuften Fristenkonzeption“ die Rede, die zwischen den verschiedenen Schwangerschaftsstadien unterscheiden solle. Dem Rat der EKD gehe es „um den größtmöglichen effektiven Schutz des Lebens nicht gegen die Rechte der Frau, sondern durch deren Stärkung“, begründete die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus den Vorstoß.

 

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