Bischof Kohlgraf: „Jede Abtreibung ist eine zu viel“

Statement gegen die Abschaffung von Paragraph 218

23.09.2025

Dr. Peter Kohlgraf, Bischof von Mainz, 2025
Dr. Peter Kohlgraf, Bischof von Mainz, bei einem Gottesdienst im Juni 2025 Copyright by IMAGO / Sämmer IMAGO / Sämmer

Wie Vatican News berichtet, hat der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf in der aktuellen Debatte um die Abtreibungsgesetzgebung die unveräußerliche Würde des ungeborenen Lebens betont. „Für die katholische Kirche gilt ein Mensch als Mensch ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle“, erklärte Kohlgraf gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur. Von diesem Moment an sei die Menschenwürde unantastbar.

Der Bischof warnte eindringlich davor, den bestehenden Kompromiss im Abtreibungsrecht aufzulösen. Dieser Kompromiss – verankert in Paragraph 218 des Strafgesetzbuches – besagt, dass Abtreibung zwar rechtswidrig ist, in den ersten zwölf Wochen nach einer verpflichtenden Beratung jedoch straffrei bleibt. Diese Regelung wurde nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt, um die unterschiedlichen Rechtslagen in Ost- und Westdeutschland zu befrieden. „Wir haben gesehen, dass gesellschaftliche Fronten aufbrechen, wenn wir den gefundenen Kompromiss auflösen wollten, der aktuell in Bezug auf Abtreibungen zum Tragen kommt“, betonte Kohlgraf.

Forderungen nach einer Abschaffung von Paragraph 218

Kritisch äußerte er sich auch zu den jüngsten Forderungen aus der Politik. So hatte Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) erklärt, Abtreibungen aus dem Strafrecht herausnehmen zu wollen. Kohlgraf widersprach: Das Strafrecht verdeutliche, dass das ungeborene Kind ein eigenes Rechtsgut sei – und nicht Verfügungsgegenstand einer anderen Person. Jede Abtreibung sei „eine Abtreibung zu viel“, so der Bischof.

Seine Stellungnahme machte er kurz vor dem sogenannten „Safe-Abortion-Day“ (Welttag für sichere Abtreibung) deutlich, der jährlich am 28. September satttfindet. Kohlgraf warnte in diesem Zusammenhang vor einer einseitigen Sichtweise: Neben dem wichtigen Gut der Selbstbestimmung der Frau müsse auch der konsequente Schutz des ungeborenen Lebens Beachtung finden. Die derzeitige Rechtslage ermögliche es aus seiner Sicht, diese Spannung auszuhalten.

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