Gebet vor Regensburger Abtreibungseinrichtung wieder erlaubt – Gericht bestätigt Grundrechte
Stadt hebt Beschränkungen auf
Wie ADF International in einer Pressemitteilung vom 6. November 2025 berichtet, hat die Stadt Regensburg ihre Beschränkungen für Gebetsversammlungen vor einer Abtreibungseinrichtung vollständig aufgehoben. Zuvor hatten das Verwaltungsgericht Regensburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) keine pauschalen Verbotszonen für Meinungsäußerungen vorsieht (1000plus berichtete). Damit darf der Verein Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V. seine monatlichen Gebetswachen weiterhin in rund 40 Metern Entfernung zur Einrichtung abhalten. ADF International begrüßte diesen Schritt als „klares Bekenntnis zum Rechtsstaat“, da „friedliches Gebet nicht unter Generalverdacht gestellt werden“ dürfe, so Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung.
Parteipolitik statt Neutralität?
Laut ADF International wurde die Aufhebung der Auflagen durch die Stadt auch deshalb vorgenommen, weil sie das Hauptverfahren aller Wahrscheinlichkeit nach verloren hätte. In dem Verfahren wurde deutlich, dass die Verbotszonen politisch motiviert waren: Nach Angaben des Prozessvertreters, Prof. Dr. Torsten Schmidt, zeigen die Akten, dass „durch die Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner (SPD) offenbar politischer Druck auf die Stadt ausgeübt wurde, um das Einschreiten gegen die Gebetsvigil zu erzwingen“. Er sprach von einem erschreckenden Vorgang, bei dem parteipolitische Einflussnahme auf eine eigentlich neutrale Behörde sichtbar geworden sei.
Fall mit Signalwirkung
Die Entscheidungen der Gerichte haben über den Einzelfall hinaus Signalwirkung. ADF International wertet sie als Bestätigung dafür, dass auch vor Abtreibungseinrichtungen die Grundrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit uneingeschränkt gelten. Rechtsanwalt Schmidt bezeichnete das Urteil als „wegweisende, versammlungs- und lebensschutzfreundliche Rechtsprechung“. Dr. Böllmann fasst zusammen: „Diese Entscheidung schützt die Freiheit der Versammlung, der Meinungsäußerung und der öffentlichen Glaubensbekundung – Grundpfeiler jeder freien Gesellschaft.“
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