Gerichte bestätigen Recht auf Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg

Gilt Beten als «Gehsteigbelästigung»?

01.10.2025

Regensburg Beter Abtreibungsklinik – Bild von ADF (in Bezug auf ADF Pressemeldung verwendbar)
Beter dürfen weiterhin vor der Abtreibungsklinik in Regensburg stehen Copyright by ADF International ADF International

Ein Meilenstein für Religionsfreiheit und Versammlungsrecht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof und Verwaltungsgericht Regensburg geben Lebensrechtlern Recht.

Regensburg – Die Gebetswachen des Vereins Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V. dürfen weiterhin in der Nähe einer Abtreibungseinrichtung stattfinden. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 23. September und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. August. Darüber berichtete ADF International in einer Pressemitteilung. Demnach sind die monatlichen Gebetsversammlungen in etwa 40 Metern Entfernung vom Klinikgebäude zulässig, bis im Hauptsacheverfahren eine endgültige Entscheidung fällt.

Die Gerichte stellten klar, dass das neue Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) keine pauschale Bannmeile um Abtreibungseinrichtungen vorsieht, in der abtreibungskritische Meinungsäusserungen generell verboten seien. Damit wiesen sie erstmals seit Inkrafttreten des Gesetzes von der Stadt verhängte Beschränkungen zurück.

Hintergrund: Das neue Schwangerschaftskonfliktgesetz

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) wurde im November 2024 verschärft. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung keine belastbaren Daten vorlegen konnte, die die Notwendigkeit des Gesetzes gegen sogenannte «Gehsteigbelästigungen» belegen würden. Es sind zudem keine konkreten Fälle bekannt, die einen solchen Handlungsbedarf gerechtfertigt hätten (1000plus berichtete).

Das Gesetz sieht vor, dass im Umkreis von 100 Metern um Abtreibungs- und Beratungsstellen bestimmte Verhaltensweisen mit Bussgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Neben belästigenden Verhaltens – welches bereits zuvor verboten war – verbietet das Gesetz auch die Verbreitung von Inhalten, die bei Schwangeren «Furcht, Ekel, Scham oder Schuldgefühle» hervorrufen könnten. Friedliches Gebet, stille Andachten und religiöse Symbole sollten zwar weiterhin erlaubt sein. Die vage Formulierung des Gesetzes lässt jedoch vermuten, dass damit gezielt Lebensrechtsinitiativen eingeschüchtert und behindert werden sollten.

Kritiker sprechen daher von gefährlicher Symbolpolitik. Tomislav Čunović, Geschäftsführer der Lebensrechtsorganisation «40 Days for Life International», erklärte in einer Expertenanhörung im Bundestag im vergangenen Jahr, dass nicht die friedlichen Lebensrechtler das Problem seien, «sondern die politische Elite, welche sich von der Abtreibungslobby vor den Karren spannen lässt». Er betonte den ideologischen Hintergrund des Gesetzes und kritisierte, dass damit «friedliche und christlich motivierte Lebensrechtler per Gesetz unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert» würden. 

«Diese Entscheidung schützt die Versammlungsfreiheit»

ADF International, die die Kläger in Regensburg juristisch unterstützte, begrüsste die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das die Einschränkungen aufgehoben hatte. «Diese Entscheidung schützt die Versammlungsfreiheit – auch im sensiblen Kontext von Lebensrecht und Gebet. Friedliche Versammlungen, Religionsausübung und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht pauschal verboten werden,» erklärte Felix Böllmann in der Pressemitteilung der Organisation. Er stellte zugleich klar, dass Belästigungen zwar selbstverständlich unzulässig und bereits verboten seien, Unterstützung und Solidarität für Menschen in schwierigen Situationen jedoch rechtlich zulässig blieben.

Mit Blick auf die politischen Hintergründe des Gesetzes betonte er, die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert sei, stehe «im Einklang mit den Wertungen der Rechtsordnung» und dürfe nicht kriminalisiert werden. Zensurzonen schadeten der Gesellschaft und nützten vor allem Abtreibungsorganisationen, die seit langem dafür lobbyierten. Die Grundrechte stünden «auf der Seite der friedlichen Beter».

Auch Wolfgang Hering, Vorsitzender der Helfer Deutschland e.V., zeigte sich erleichtert. Mit der Entscheidung sei «mehr als nur eine Gebetswache gerettet» worden. Nach seinen Worten hätten viele Frauen in den vergangenen 26 Jahren das andächtige Gebet als Ermutigung empfunden, in letzter Sekunde doch «Ja» zum Leben zu sagen. Dieses «Mutterrecht» und damit auch das Lebensrecht des Kindes habe das Gericht durch seine Eilentscheidung geschützt – im Gegensatz zu dem «ideologisch geprägten Gesetz», das genau dies zu unterbinden versuche.

Bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren dürfen die Gebetswachen nun regelmässig stattfinden. ADF International geht davon aus, dass auch im Hauptsacheverfahren die Versammlungs- und Religionsfreiheit bestätigt werden.

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