Christian Hillgruber: Grundgesetz kennt kein Recht auf Abtreibung

Juristen-Vereinigung Lebensrecht

16.02.2024

Christian Hillgruber: "Das Grundgesetz enthält für das ungeborene Leben keine vom Ablauf bestimmter Fristen abhängige, dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgende Abstufungen des Lebensrechts und seines Schutzes." Copyright by IMAGO / Metodi Popow

BONN. Bis Ostern soll die „Abtreibungskommission“ der Bundesregierung eine rechtskonforme Lösung finden, wie der Schwangerschaftsabbruch seine Strafbewehrung verlieren und damit zu einer Abtreibung ganz auf Wunsch werden kann. Doch unsere Rechts- und Verfassungsordnung kenne kein „Recht auf Abtreibung“, unterstreicht der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht, Christian Hillgruber. Gegenüber dem Onlinemagazin Corrigenda sagte Hillgruber mit Verweis auf Karlsruhe, dass das Strafrecht „regelmäßig der Ort“ sei, wo „das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die darin enthaltene grundsätzliche Rechtspflicht der Frau zum Austragen des Kindes gesetzlich“ verankert ist.

Eine „vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs“, käme, wenn überhaupt, nur dann in Betracht, „wenn gleichzeitig an anderer Stelle der Rechtsordnung hinreichend deutlich und unmissverständlich ausgesprochen wird, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten sind und nur in Ausnahmelagen zulässig sein können“. „Bei den derzeitigen Reformbestrebungen ist das bisher nicht einmal ansatzweise erkennbar“, so Hillgruber, der an der Universität Bonn Staats- und Völkerrecht lehrt. Stattdessen werde ein „Recht auf Abtreibung“ propagiert, „das unsere Rechts- und Verfassungsordnung aus gutem Grund – nämlich wegen des Würdeanspruchs und Lebensrechts auch des ungeborenen Menschen – nicht kennt“.

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Wollen wir hoffen, dass es keine Rechtsverdrehunng gibt...

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