Jurist nimmt Argumentation von Ampelkommission zur Abtreibung auseinander

„Offener Bruch mit Verfassungshütern“

17.04.2024

Justitia
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MÜNCHEN. Der Vorsitzende der Juristenvereinigung Lebensrecht, Georg Dietlein, hat die Empfehlungen der Ampelkommission „zur reproduktiven Selbstbestimmung“ zu einer Teillegalisierung der Abtreibung scharf kritisiert. Das von SPD, Grünen und FDP eingerichtete Gremium betont in seinem Abschlussbericht, dass die Bundesregierung die Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legalisieren müsse und bis zur 22. Woche legalisieren könne. Erst ab diesem Zeitpunkt überwiege das Lebensrecht des ungeborenen Kindes die Rechte der Mutter.

 

„Im Grundgesetz findet ein solches gestuftes Grundrecht auf Leben keinen Widerhall. Auch die Begründung des Konzeptes ist mehr als fragwürdig“, sagte Dietlein dem Onlinemagazin Corrigenda. „Verwiesen wird auf die ‘existenzielle Abhängigkeit des Embryos von der Schwangeren’; (erst) mit seiner fortschreitenden Unabhängigkeit vom Körper der Frau gehe ein zunehmender Lebensschutz mit differenziertem Schutzniveau einher. Mit anderen Worten: Abhängiges bzw. schwaches Leben verdient weniger Schutz? Erst mit dieser Abstufung (Abwertung) des Lebensrechtes in der Frühphase schafft der Kommissionsbericht bei seiner Güterabwägung den entscheidenden Sprung, die Grundrechte der Schwangeren in dieser Phase als höher zu bewerten als die Grundrechte des ungeborenen Kindes. Dabei setzt sich die Kommission eigenwillig über zwei Autoritäten hinweg: erstens die Biologie und zweitens das Bundesverfassungsgericht.“

 

Dietlein spricht mit Blick auf die Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von einem „offenen Bruch mit den Hütern der Verfassung“. Das oberste Gerichte hatte 1975 und 1993 den Schutz ungeborenen Lebens durch den Staat explizit betont.

 

In Bezug auf die biologischen Tatsachen sagt Dietlein gegenüber Corrigenda: „In der pränatalen Entwicklung des Menschen gibt es nach der Kernverschmelzung keine Stufe und keinen Sprung, der einen abgestuften Lebensschutz rechtfertigen würde. Es handelt sich um einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess als Mensch, und nicht zum Menschen. Jedes Anknüpfen an ein bestimmtes biologisches Entwicklungsstadium ist letztlich willkürlich.“

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Kommentare


Endlich tut mal jemand was intelligentes! Ihr andern macht endlich die Augen auf und hört auf abzutreiben , weil das Mord an einem Menschen ist der das Recht hat zu leben wie Du und ich . 

wer hat gesagt : Du sollst nicht töten ? 

und was tun wir mit der Waffenindustrie ? Und die Abtreiber ( Big Pharma …)gehören dazu ! 

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So verrückt die Argumentation ist, so folgerichtig ist sie der linken Agenda nach. Wer am Lebensende wieder in immer stärkere Abhängigkeit gerät (Pflegebedürftigkeit) kann dann auch sozialverträglich frühabgelebt werden. Die Belastung der Sozialkassen und Angehörigen überwiegt dann das Lebensrecht. Eine Schöne Neue Welt! (Vorsicht Sarkasmus inbegriffen)

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