Lebensschutz und Abtreibung in der Politik – die wichtigsten Ereignisse im Jahr 2025

Bundestag, Recht und Gesellschaft

30.12.2025

1000plus und Politik
Copyright by © IMAGO / dts Nachrichtenagentur / Canva / 1000plus-Montage © IMAGO / dts Nachrichtenagentur / Canva / 1000plus-Montage

Das Jahr 2025 war in Deutschland in besonderer Weise von politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Ereignissen rund um Lebensschutz und Abtreibung geprägt. Die verhinderte Legalisierung von Abtreibung, intensive Debatten im Bundestag sowie die kontroverse Diskussion um die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf machten deutlich, dass Fragen von Menschenwürde und Lebensrecht weiterhin zentral umkämpft sind. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Entwicklungen des Jahres – zwischen parlamentarischem Ringen, öffentlicher Debatte und dem sichtbaren Einsatz vieler Bürger für eine Kultur des Lebens.

Die gescheiterte Abtreibungslegalisierung

Der Versuch, Abtreibung in Deutschland zu legalisieren, scheiterte im Zeitraum 2024–2025 letztlich am politischen Zeitfenster. Am 15. April 2024 übergab die von der Ampel-Regierung 2023 eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihren Abschlussbericht an die zuständigen Ministerien und empfahl, § 218 StGB zu reformieren, Abtreibung aus dem Strafrecht herauszulösen und künftig im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln – verbunden mit der Forderung, Abtreibung über die Krankenkassen zu finanzieren. Auf dieser Grundlage brachten im November 2024 fraktionsübergreifende Abgeordnete (u. a. aus SPD, Grünen und Linken) einen Gesetzentwurf zur Neuregelung in den Bundestag ein; in der 1. Lesung am 5. Dezember 2024 wurde er vorgestellt und zur weiteren Beratung – insbesondere an den Rechtsausschuss – überwiesen. 

Dort wurde eine öffentliche Anhörung beschlossen, die am 10. Februar 2025 stattfand: Sachverständige aus Medizin, Recht und Ethik wurden gehört, darunter auch Kristijan Aufiero (1000plus-Profemina) sowie Prof. Frauke Brosius-Gersdorf, die den Entwurf verfassungsrechtlich verteidigte. Noch am selben Tag wurde jedoch deutlich, dass eine Plenumsabstimmung vor dem Ende der Wahlperiode nicht mehr realistisch war: Nach dem Bruch der Koalition und der geplanten Neuwahl am 23. Februar 2025 fehlte die Zeit – und für eine notwendige Sondersitzung gab es, auch wegen Widerstands aus Union und FDP, keine Mehrheit. Damit kam der Gesetzentwurf nicht mehr zur abschließenden Abstimmung, und der Reformversuch verlief im parlamentarischen Verfahren.

1000plus im Bundestag

Bei der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2025 war Gründer und Geschäftsführer von 1000plus-Profemina Kristijan Aufiero als Experte vertreten und brachte dabei die Perspektive der Frauen ein, die sich ungeplant schwanger in akuten Not- und Konfliktsituationen befinden. Im Mittelpunkt stand die Erfahrung aus der täglichen Beratungsarbeit: Schwangere Frauen in Not benötigen vor allem verlässliche Beratung, praktische Hilfe und konkrete Unterstützung, um eine tragfähige Entscheidung treffen zu können. Durch seinen Beitrag wurde deutlich: Eine rechtliche Freigabe der Abtreibung wäre für Schwangere in Not keine Hilfe und würde die Ursachen der Notlagen nicht beseitigen, stattdessen aber den gesellschaftlichen Erwartungsdruck auf Schwangere noch verstärken. 

In der Anhörung standen diese lebensschützenden Argumente konträren Positionen aus Recht, Medizin und Ethik gegenüber, unter anderem die Position von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf, die sich für eine teilweise Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs aussprach. Damit wurde im Bundestag erneut sichtbar, wie zentral es bleibt, Frauen echte Alternativen zur Abtreibung zu eröffnen und Lebensschutz mit konkreter Hilfe zu verbinden.

1000plus im Bundestag – Hier lesen Sie Kristijan Aufieros Stellungnahme an den Rechtsausschuss: Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Bundestagswahl

Im Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 standen Fragen rund um Abtreibung, Lebensrecht sowie Ehe und Familie deutlich im politischen Fokus. 1000plus fasste dazu die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zusammen – auf Grundlage der jeweiligen Wahlprogramme und zentraler Aussagen führender Parteivertreter – und zeigte die unterschiedlichen Linien in der Debatte verständlich auf.

Nach der Wahl und der Bildung einer neuen Koalition aus CDU/CSU und SPD fiel die Bewertung aus Sicht des Lebensschutzes eher ernüchternd aus: Zwar wurde eine vollständige Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs Anfang 2025 verhindert, insgesamt blieb der Koalitionsvertrag jedoch eine verpasste Chance für einen echten Paradigmenwechsel hin zu „Hilfe statt Abtreibung“. Denn obwohl der Vertrag erstmals ein ausdrückliches Bekenntnis zum Schutz ungeborenen Lebens enthält, verbindet er dieses mit Maßnahmen, die in die entgegengesetzte Richtung weisen – etwa der Ausweitung wohnortnaher Abtreibungsangebote und einer erweiterten Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Konkrete Vorhaben, die Schwangeren in Notlagen wirksam helfen und Abtreibungen vorbeugen könnten, fehlen hingegen.

Angesichts von jährlich über 100.000 Abtreibungen in Deutschland wird deutlich, dass Information, Beratung und praktische Hilfe für betroffene Frauen weiterhin unverzichtbar bleiben – unabhängig von parteipolitischen Mehrheiten.

Verhinderte Verfassungsrichterwahl: Die Kontroverse um Frauke Brosius-Gersdorf

Die Debatte um die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf entwickelte sich im Sommer 2025 zu einem zentralen Streitpunkt an der Schnittstelle von Lebensschutz, Recht und Politik. Für die Wahl zum Bundesverfassungsgericht ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich; damit wäre ihre Berufung nur möglich gewesen, wenn auch Abgeordnete von CDU und CSU zustimmen.

Auslöser der Kontroverse waren ihre öffentlichen Positionierungen zur Legalisierung von Abtreibung sowie ihre Auffassung, dass die Menschenwürdegarantie erst mit der Geburt greife. Ihre Aussagen signalisierten deutlich: Mit Brosius-Gersdorf könnten verfassungsrechtliche Schutzstandards für ungeborenes Leben relativiert werden. Damit stand für viele nicht nur eine Personalentscheidung, sondern auch eine Grundsatzfrage im Raum: Ob das Gericht künftig eine neue Linie einschlagen würde – mit potenziell weitreichenden Folgen für den Lebensschutz.

In der Auseinandersetzung meldeten sich auch katholische Bischöfe öffentlich zu Wort und warnten vor einer Relativierung der Menschenwürde. Parallel dazu rief 1000plus Unterstützer dazu auf, sich an die Unionsabgeordneten der jeweiligen Wahlkreise zu wenden und sie zu bitten, ihre Stimme nicht einer Kandidatin zu geben, die in ihren Aussagen die Menschenwürde ungeborener Kinder relativierte und offen eine Freigabe von Abtreibung anstrebt. Es wurden über 38.000 E-Mails an CDU/CSU-Abgeordnete versandt, woraufhin kurz vor der geplanten Wahl CDU und CSU ankündigten, Frauke Brosius-Gersdorf nicht zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zu wählen.

Die E-Mail-Aktion an die Unions-Abgeordneten war ein legitimer demokratischer Vorgang. Abgeordnete werden gewählt, um die Anliegen ihrer Wähler zu vertreten; dazu gehört auch, dass Bürger ihre Vertreter direkt kontaktieren, Argumente vortragen und um eine bestimmte Entscheidung bitten. Die hohe Zahl an Nachrichten war dabei Ausdruck breiter, freiwilliger Beteiligung – und zeigte, wie vielen Bürgern Lebensschutz in der Politik ein Anliegen ist, weil ihnen Menschenwürde und Lebensrecht am Herzen liegen.

In vielen Medienberichten wurde dieses bürgerliche Engagement jedoch anders gerahmt. Zahlreiche Medien, darunter auch öffentlich-rechtliche, sprachen von einer „Hetzkampagne“, von „Druck“ auf Abgeordnete oder stellten die breite öffentliche Kritik an der Kandidatur in die Nähe verschwörungstheoretischer Erzählmuster. In der Berichterstattung wurde 1000plus wiederholt als Initiator genannt. Die große Aufmerksamkeit führte schließlich sogar dazu, dass sich Jan Böhmermann Ende November dem Thema Abtreibung widmete und 1000plus in diffamierender Weise darstellte – worauf 1000plus mit einem eigenen Antwortvideo reagierte. 

Gerade beim Thema Abtreibung wird die öffentliche Debatte stark durch Kampagnen, Verbände und Initiativen geprägt – auch auf der Pro-Abtreibung-Seite. Umso deutlicher wird, wie unterschiedlich demokratische Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit bewertet wird: je nachdem, wer sie ausübt und welches Ziel damit verfolgt wird.

Die breite, friedliche und demokratische Beteiligung setzte ein starkes Zeichen dafür, dass Fragen von Menschenwürde und Lebensrecht im politischen Raum Gewicht haben. Dass die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf verhindert wurde, ist ein ermutigender Erfolg: ein klares Signal, dass der verfassungsrechtliche Schutz ungeborenen Lebens nicht zur Disposition steht. Zugleich wurde sichtbar, dass eine Kultur des Lebens dort wächst, wo Menschen Verantwortung übernehmen, hinschauen und sich entschlossen für das Lebensrecht einsetzen.

Neue Regelungen zu Mutterschutz und Geburtshilfe

Im Jahr 2025 prägten in Deutschland gleich mehrere sozial- und gesundheitspolitische Reformen die Debatte um Lebensschutz und Mutterschaft. 

So trat zum 1. Juni 2025 eine umfassende Anpassung des Mutterschutzgesetzes in Kraft, die erstmals gestaffelte Schutzfristen nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche vorsieht und damit Frauen gesetzlich Zeit zur physischen und psychischen Erholung einräumt – mit Schutzfristen von zwei bis acht Wochen je nach Schwangerschaftsdauer. Das neue Mutterschutzgesetz setzt ein wichtiges Signal: Es nimmt das Leid nach Fehlgeburten ernst und stärkt den Schutz betroffener Frauen.

Parallel dazu sorgt seit dem 1. November 2025 der neue bundeseinheitliche Hebammenhilfevertrag für erhebliche Diskussionen: Fachverbände und zahlreiche freiberufliche Hebammen kritisieren die neuen Vergütungs- und Abrechnungsmodalitäten, die in Teilen zu Einkommensverlusten und Unterbezahlung führen können und damit die Geburtshilfe in Deutschland weiter unter Druck setzen.

Eine hochwertige Geburtshilfe ist zentral für die Gesundheit von Frauen sowie von (un-)geborenen Kindern und damit Ausdruck einer Gesellschaft, die das Leben in all seinen Phasen achtet. Maßnahmen, die die Qualität der Geburtshilfe schwächen oder den Hebammenberuf weiter unattraktiv machen, sind insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Krise problematisch und senden ein besorgniserregendes Signal für den Stellenwert von Familie und Leben in Deutschland.

Marsch fürs Leben 2025: Tausende in München, Berlin, Köln und Zürich

Auch auf der Straße wurde der Einsatz für den Lebensschutz 2025 sichtbar: In mehreren Städten fand erneut der „Marsch fürs Leben“ statt. Am 3. Mai 2025 versammelten sich in München Tausende Menschen und gingen friedlich auf die Straße, um ein öffentliches Zeichen für den Schutz ungeborenen Lebens, für Menschenwürde und für Solidarität mit Schwangeren in Not zu setzen. Die Stimmung war geprägt von Lebensfreude, Hoffnung und Entschlossenheit – nicht zuletzt durch bewegende Redebeiträge, unter anderem von Kristijan Aufiero, dem Gründer und Geschäftsführer von 1000plus.

Rückblick auf den Münchner Marsch fürs Leben 2025: Ein starkes Zeichen für den Lebensschutz

Am 20. September 2025 fand der Marsch für das Leben zudem in Berlin, Köln und Zürich statt, wo ebenfalls Tausende zusammenkamen, um ihre Haltung für das Lebensrecht und eine Kultur Lebens zum Ausdruck zu bringen. 

Der nächste Marsch für das Leben wird am 18. April 2026 in München stattfinden. Nähere Informationen auf der Website des Münchner Marschs für das Leben.

Hinterlassen Sie Ihre Meinung

Kommentare

Bisher keine Kommentare

Mehr zu diesem Thema