Mietwohnung: Schwangere unerwünscht

Münchner Vermieter fordert von Interessenten Attest, dass sie nicht schwanger sind

„Vom Moralischen und Menschlichen her ist das eine katastrophale Forderung.“

06.02.2024

Wohnungsbesichtigung
Wenn es nach einem Münchner Vermieter geht, sollten Schwangere kein Dach über dem Kopf haben. Copyright by IMAGO / 20 Minuten

MÜNCHEN. Eine junge Frau hat per E-Mail ihr Interesse für eine ausgeschriebene Zweizimmerwohnung in München bekundet. Der Vermieter verlangte daraufhin von ihr einen ärztlichen Nachweis, dass „zunächst keine Kinder unter 3 Jahren miteinziehen und aktuell keine Schwangerschaft besteht“.

Der Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins München meint, er habe solch einen Vorfall in seiner 35-jährigen Tätigkeit noch nicht erlebt. „Vom Moralischen und Menschlichen her ist das eine katastrophale Forderung“, sagt er gegenüber der Süddeutschen Zeitung

Gerichtlich könne man gegen solch eine Forderung schwer vorgehen, meint eine Expertin. Doch die Frage nach einer Schwangerschaft, die jungen Frauen bei Besichtigungsterminen häufig gestellt wird, sei unzulässig und müsse nicht beantwortet werden. 

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