Pro-Life-Gehsteigaktionen sollen verboten werden

Kriminalisierung von Gebet?

Das Bundeskabinett hat beschlossen, Pro-Life-Aktionen vor Abtreibungskliniken und Beratungsstellen zu verbieten.

25.01.2024

Betende Frauen
Ist Beten jetzt verboten? Das zumindest scheint so, wenn es nach dem neuesten Gesetzesvorschlag zur Gehsteigberatung geht. Copyright by IMAGO / ZUMA Wire

BERLIN. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die bei Abtreibungsbefürwortern verhassten Pro-Life-Gehsteigaktionen und Versammlungen zu verbieten, ungeachtet aller Einwände von Lebensschutzorganisationen, Kirchenvertretern und Politikern. Das berichtet das Online-Magazin Corrigenda.

Der vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sieht vor, in einem Umkreis von 100 Metern rund um Beratungsstellen, die den für eine straffreie Abtreibung erforderlichen Schein ausstellen, sowie um Abtreibungseinrichtungen, sogenannte Bannmeilen zu errichten. Damit möchte sie vermeintlich übergriffige „Gehsteigbelästigungen“ an Schwangeren in Not und medizinischem Personal verhindern. Insbesondere sollen „Barrikaden“ und die Konfrontation mit „verwirrenden“ Inhalten verhindert werden. Verstöße können dann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Dazu will die Ampel-Koalition kein neues Gesetz schaffen, sondern das bestehende Schwangerschaftskonfliktgesetz ändern.

Pro-Life-Gehsteigversammlungen in Deutschland gibt es nur vereinzelt und gehen selten über stille Fürbitten und Beratung hinaus. In der Vergangenheit hatten deutsche Gerichte über solche Aktionen durchweg zugunsten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit geurteilt. Jedoch im Ausland führten solche Bestimmungen teilweise zu Verbotszonen für persönliches Gebet:

 

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