Zeugin für das unbedingte Recht auf Leben

Als Hebamme in Auschwitz: Stanisława Leszczyńska vor der Seligsprechung

„In Auschwitz war es so, dass eine Frau, deren Schwangerschaft sichtbar wurde, sofort zum Tode verurteilt werden konnte. Und hier haben wir eine Person, die radikal für das Leben eintrat.“

22.04.2024

Stanisława Leszczyńska
Stanisława Leszczyńska Copyright by Wikimedia / gemeinfrei

LODSCH. Die polnische Hebamme Stanisława Leszczyńska, die im NS-Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau inhaftiert war und weiter den gefangenen Schwangeren als Geburtshelferin beistand, hat der Erzbischof von Lodsch, Grzegorz Kardinal Ryś, als herausragende Zeugin für den Schutz des Lebens unter lebensfeindlichen Bedingungen herausgestellt.

Im Interview mit Vatican News wies der Kardinal darauf hin, dass diese Frau heute ein Beispiel für den Einsatz zum Schutz des Lebens ist. Vor allem im Hinblick auf die jüngsten Ereignisse und Entscheidungen in Frankreich, im Europäischen Parlament oder der Abtreibungsdebatte in Polen. Stanisława Leszczyńska wurde 1896 in Lodsch geboren und übte den Beruf der Hebamme mit Leidenschaft und Hingabe aus. Im April 1943 kam sie mit einem Transport nach Auschwitz und bekam die Häftlingsnummer 41.335.

„Erinnern wir uns daran, dass auch in Auschwitz Abtreibungen vorgenommen wurden“, sagte der Kardinal vor dem Hintergrund, dass der Seligsprechungsprozess für Stanisława Leszczyńska auf Ebene der Diözese Lodsch kürzlich abgeschlossen und die Akten nach Rom an das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse überstellt wurden. „In Auschwitz war es nämlich so“, führte Kardinal Ryś weiter aus, „dass eine Frau, deren Schwangerschaft sichtbar wurde, sofort zum Tode verurteilt werden konnte, weil sie für jede Arbeit ungeeignet war. Und hier haben wir eine Person, die radikal für das Leben eintrat. Nach ihren eigenen Worten hat sie etwa 3.000 Babys im Lagerblock unter schrecklichen hygienischen Bedingungen entbunden, und keines der Babys ist bei der Geburt gestorben, keine der Mütter ist bei der Entbindung gestorben. Freilich wurden diese Kinder später vom Lagerpersonal ermordet, aber 30 von ihnen überlebten das Lager.“

An Leszczyńskas Beerdigung – sie überlebte das Lager und starb 1974 – nahmen einige der überlebenden Kinder von damals teil und legten Zeugnis ab. Auf diesen Sachverhalt wies der Historiker und Priester Waldemar Gliński hin, Professor an der Kardinal-Stefan-Wyszyński-Universität Warschau. Leszczyńska stellte sich sogar gegen Dr. Josef Mengele, den berüchtigten „Todesengel“ von Auschwitz, der grausame Experimente an Häftlingen vornahm. „Sie hatte den Mut, sogar den Lagerbehörden zu trotzen, indem sie sich weigerte, jüdische Neugeborene in einem Eimer mit Exkrementen zu ermorden, und um sie zu retten, übergab sie sie heimlich an Mütter, die ihre eigenen Kinder verloren hatten“, so Gliński.

Stanisława Leszczyńska hatte nach dem Krieg ihre Erlebnisse im Lager als „Bericht einer Hebamme aus Auschwitz“ niedergeschrieben. Die Memoiren wurden erstmals 1965 im Przegląd Lekarski, einer Medizinerzeitschrift, veröffentlicht.

Doch es gebe noch eine weitere wichtige Dimension im Leben der Kandidatin zur Ehre der Altäre, wie Erzbischof Ryś betont, nämlich Leszczyńskas Haltung der Versöhnung, die sich besonders nach dem Krieg und der Besatzung zeigte.

„Die Familie von Frau Leszczyńska betont besonders, dass es zu Hause verboten war, schlecht über die Deutschen zu sprechen, und dass sie selbst sehr selten über das Konzentrationslager sprach, weil sie keinen Hass auf die Deutschen wecken wollte“, so der Metropolit von Lodsch. „Einer ihrer Schwiegersöhne war Deutscher, er sagt im (Seligsprechungs-)Prozess sogar sehr schön über sie aus. Aber all das ist darauf zurückzuführen, dass sie ein Mensch großer Vergebung und großer Versöhnung war.“

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