Slowenen lehnen neues Sterbehilfe-Gesetz ab
Referendum für den Lebensschutz siegt
Wie die Tagesschau berichtet, haben die Bürgerinnen und Bürger Sloweniens in einem Referendum ein Gesetz abgelehnt, das assistierten Suizid für schwerkranke Menschen ermöglichen sollte. Nach Angaben der Staatlichen Wahlkommission stimmten rund 53 Prozent der Teilnehmenden gegen das Gesetz.
Slowenien sagt Nein zur Sterbehilfe
Die Wahlbeteiligung lag bei 40,9 Prozent. Damit wurde die vorgeschriebene Mindestbeteiligung von 20 Prozent für die Gültigkeit des Ergebnisses deutlich überschritten. Ein Referendum ist eine Form direkter Demokratie, bei der die Bevölkerung unmittelbar über Gesetze oder wichtige politische Entscheidungen abstimmt. In Slowenien ist das Ergebnis bindend, sodass das Parlament frühestens in einem Jahr erneut über das Thema beraten kann.
Laut der Tagesschau sah das Gesetz vor, dass schwerkranke Patienten bei klarem Verstand einen begleiteten Suizid wählen können, sofern ihr Leiden als „unerträglich“ gilt und alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Ein klares Signal für den Schutz des Lebens
Die katholische Kirche unterstützte das Referendum gegen das Gesetz. Ales Primc, Leiter der NGO, die die Kampagne gegen die Reform organisiert hatte, erklärte, mit dem Abstimmungsergebnis hätten „Solidarität und Gerechtigkeit“ gesiegt. Er betonte, Slowenien habe sich bewusst gegen eine Reform entschieden, die auf dem „Tod durch Vergiften“ basiere.
Kritiker des Gesetzes warnen vor einem möglichen Dammbruch: Erfahrungen aus Ländern wie den Niederlanden zeigen, dass Sterbehilfe später auch auf psychisch Kranke oder sogar Kinder ausgeweitet werden kann.
Das Ergebnis des Referendums unterstreicht, dass eine breite Mehrheit der Slowenen den Schutz des Lebens in den Vordergrund stellt. Statt staatlich sanktionierter Tötung von Schwerkranken und Alten sehen viele den Ausbau von Palliativ- und Hospizversorgung als den richtigen Weg, um Leid zu lindern und Würde zu wahren. Das Votum sendet ein klares Signal gegen die Normalisierung von Sterbehilfe und bekräftigt die Bedeutung des Lebensschutzes in allen Phasen.
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