Leihmutter in Kanada nach Abtreibungsverweigerung verklagt

Das Wunschkind ist nicht gesund! - und jetzt?

23.07.2026

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Leihmutterschaft ist in Kanada erlaubt, solange die Frauen für das Austragen des Kindes nicht bezahlt, sondern lediglich für nachgewiesene Ausgaben im Zusammenhang mit der Schwangerschaft entschädigt werden.

Für diese Form der Elternschaft entschied sich auch ein gleichgeschlechtliches kanadisches Paar – jedoch offenbar nur unter der Voraussetzung, dass das Kind „perfekt“ sei. Der Tagesspiegel berichtet: Nachdem die angeworbene Leihmutter dem Paar in der 22. Schwangerschaftswoche die Diagnose möglicher Fehlbildungen weitergeleitet hatte, wollte es das Kind nicht mehr und teilte der Schwangeren mit, sie solle es abtreiben lassen. Diese verweigerte jedoch den Schwangerschaftsabbruch, ließ genauere Untersuchungen durchführen und erfuhr schließlich auch, dass das Kind – abgesehen von der Lippenspalte – gesund sei.

Klage wegen „emotionalen Schadens“

Zwar lebt das Kind heute bei den Wunscheltern, doch auf eine Klage der Leihmutter folgte eine Gegenklage. Die beiden Parteien hatten sich zuvor nicht auf eine entsprechende Entschädigung für die Schwangerschaft einigen können. Der Leihmutter wurde vorgeworfen, dem Paar emotional geschadet, sich nicht ausreichend um die Gesundheit des Babys gekümmert und die Wunscheltern zu wenig informiert zu haben.

Doch wo in der Debatte bleibt Raum für die sorgende Mutter, die sich ganz offensichtlich für das Leben des Kindes einsetzte, das in ihr heranwuchs, und damit für den Wert eines jeden Kindes einstand – unabhängig von pränatalen Diagnosen?

Leihmutter fühlt sich „benutzt“ und „fallen gelassen“

Wie bei vielen Klagen geht es auch hier um hohe Geldbeträge in Form von Schadensersatz. Dies lässt einmal mehr erkennen, wie stark dieses Thema kommerzialisiert ist, auch wenn staatliche Vorgaben versuchen, genau das zu verhindern.

Letztlich ist Leihmutterschaft jedoch nichts anderes als ein Handel mit Babys, deren Wert auf ihre Gesundheit reduziert wird, und eine Ausnutzung der Frauen, wie dieser Fall erneut zeigt. Das erklärt auch, weshalb die Elternschaft des CDU-Abgeordneten Jens Spahn aktuell für breite Diskussionen und zahlreiche kritische Stimmen sorgt.

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