Offener Brief an Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner
Gebet für Schwangere in Not ist kein Verbrechen!
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Holzleitner,
Sie haben sich kürzlich dafür ausgesprochen, in Österreich sogenannte „Schutzzonen“ rund um Abtreibungseinrichtungen einzuführen. Ebenso wurde ein Gesetzesvorhaben von den Grünen eingebracht, das inhaltlich in dieselbe Richtung weist. Im Zuge dieser Initiative wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, rund um Abtreibungseinrichtungen käme es zu Aggressionen gegenüber hilfesuchenden Frauen.
Nach allem, was bekannt ist, liegen jedoch keine polizeilichen Meldungen oder belegbaren Vorfälle vor, die eine derartige Gefährdungslage bestätigen würden.1
Ein staatlicher Eingriff in die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit (Art. 13, 12 und 14 StGG; Art. 10 und 11 EMRK) ist nur dann zulässig, wenn eine konkrete, nachweisbare Gefahr besteht und die Maßnahme verhältnismäßig ausgestaltet ist. Fehlt diese Grundlage, widerspricht eine solche Regelung dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns sowie der Bindung der Verwaltung an objektive Tatsachen.
Wir ersuchen Sie daher,
- von einem solchen Gesetzesentwurf Abstand zu nehmen, da es dafür keine belegbaren Grundlagen gibt;
- die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu achten, damit Menschen auch in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen friedlich beten können;
- jene nicht zu kriminalisieren, die für Schwangere in Not beten und ihnen nur das Beste wünschen.
Ein Rechtsstaat darf nicht auf Basis politischer Narrative handeln, sondern muss sich auf überprüfbare Tatsachen und die Verfassung stützen. Alles andere wäre ein bedenklicher Präzedenzfall für die Einschränkung elementarer Grundrechte.
Mit freundlichen Grüßen
Die Unterzeichner
Erstunterzeichner
- Paula Ketteler, 1000plus Österreich
- Ing. Markus Schinner, Lebenskonferenz
- Leopold Stolberg, Vorsitzender der Jugend für das Leben
- Marlies Pal, Obfrau Verein Miriam
- Prof. P. Dr. Karl Wallner OCist, Nationaldirektor von Missio Österreich
- Tobias Pechmann, Nationaldirektor von Kirche in Not Österreich
- Monsignore Pater Dr. Leo Maasburg
- Jan Ledóchowski, Vorsitzender Meldestelle Christenschutz.at
- DI Robert Schmalzbauer, Initiative Christliche Familie
- Dr. med. Daniela Karall, Tiroler Ärzteforum für das Leben
- Mag. Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie
- Mag. Susanne Kummer, Direktorin des Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE)
- Sonja & Chris Horswell, SaveOne Europe Direktoren
- Lic. theol. Corbin Gams MTh, Leiter des Studiengangs „Theologie des Leibes”
- Hildegard Tscholl, Bewegung für das Leben Südtirol
- Dr. Markus Arnold, 1000plus Deutschland
- Matthias Schäppi, 1000plus Schweiz
- Kristijan Aufiero, Profemina International & Gründer von 1000plus
- Katharina von Degenfeld, Profemina International
1. Vgl. dazu den Artikel auf Corrigenda.online: „Wie Abtreibungsbefürworter mit Fake News Politik machen” – Abruf am 28.10.2025
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Kommentare (42)
Claudia
Die Schwächsten in unserer Gesellschaft brauchen unsere Hilfe und das sind vor allem die Ungeborenen.
Das Gebet ist die größte Hilfe, wendet. es sich doch an den, der uns ALLE in unendlicher Liebe erschaffen hat .
Was also soll am Gebet gefährlich sein????
Diana
Wir sind vielleicht die einzigen die für die schwangeren Frauen und ihre ungeborenen Kinder beten!
Dr. Leo Maasburg
Es wäre der Beginn eines dunklen Kapitels unserer Geschichte wenn Gebet kriminalisiert wird
Eva Zweibrod
Martha H.
Vergessen wir also nicht, dass auch ein ungeborenes Kind ein Recht auf Leben hat.