04:58 Minuten für das Leben
Kristijan Aufiero im Deutschen Bundestag
Liebe Freunde und Unterstützer,
ein bekannter Abtreibungsarzt, der sich wörtlich damit brüstet, „schon lange im Geschäft“ zu sein. Eine Jura-Professorin, die immer wieder von Menschenrechten spricht – und damit aber das „Recht“ meint, das Leben von ungeborenen Menschen zu beenden.
Eine Juristin, die unbedingt vermeiden wollte, das Wort „Frauen“ in den Mund zu nehmen und stattdessen ausschließlich von „schwangeren Personen“ sprach. Wenn ich das recht verstehe, spricht man so, wenn man Angst hat, schwangere Frauen zu „diskriminieren“, die sich nicht als Frau „identifizieren“.
Und dann war da noch die langjährige Bundesvorsitzende von pro familia, die über die Beratung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt wörtlich sagte, „dass die Beratung in der Regel keine Rolle spielt. Die meisten Frauen sind entschieden, ob sie eine Schwangerschaft austragen wollen oder nicht“.
Ein sehr bemerkenswerter Satz aus dem Munde einer Frau, die bis vor kurzem die Bundesvorsitzende des größten staatlich finanzierten Beratungsangebots für Frauen im Schwangerschaftskonflikt in Deutschland war. Es braucht nicht viel Vorstellungskraft, um sich die Qualität der Beratung auszumalen, die sich aus dieser Haltung ergibt.
Wenig Zeit für Schwangere in Not
Diese „Positionen“ beschreiben den vorherrschenden Grundton und bildeten den Rahmen der gestrigen Anhörung, in der ich 4 Minuten und 58 Sekunden lang die Gelegenheit hatte, für die Anliegen von Schwangeren in Not und ihren ungeborenen Kindern einzustehen.
Das ist nicht viel Zeit. Ich hatte mehrere aktuelle Anfragen aus unserer Beratung vorbereitet, die ich gerne vorgetragen hätte. Inmitten der vielen technokratischen und eiskalten Ausführungen über die „Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“ – die einem teilweise das Blut in den Adern gefrieren ließen – hätten ein paar Einblicke in die reale Situation von Schwangeren in Not sicher gut getan. Es kam leider nicht mehr dazu.
HIER können Sie meine Stellungnahme nachhören, falls Sie gestern keine Gelegenheit hatten, den Livestream zu verfolgen.
Vergangene Woche erreichte mich eine Einladung in den Deutschen Bundestag – als Sachverständiger zu einer Anhörung des „Ausschuss für Gesundheit”. Seitdem haben meine Gedanken nicht mehr stillgestanden.
Die Vorsitzende Frau Dr. Tanja Machalet MdB (SPD) lädt mich ein, am kommenden Mittwoch (15. April) in einer öffentlichen Anhörung zu dem Antrag „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ Stellung zu nehmen, den eine Gruppe von Abgeordneten (vor allem aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eingebracht hat.
Der Antrag hat es in sich. Die Abgeordneten fordern, dass der Bundestag „beschließen möge“, „die Versorgungslage“ in Sachen Abtreibungen zu „verbessern“.
Das Ende der Gewissensfreiheit
Diese „Verbesserung“ soll erreicht werden, indem die Bundesländer dazu verpflichtet werden, „ihrem Versorgungsauftrag […] nachzukommen“. Ferner durch ein Gesetz, das es insbesondere kirchlich getragenen Krankenhäusern in Zukunft verbietet, sich auf ihre Gewissensfreiheit zu berufen. Und schließlich, indem Abtreibungen als fester Bestandteil „in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend“ verankert werden.
Mit anderen Worten: Kliniken sollen flächendeckend dazu gezwungen werden, Abtreibungen durchzuführen. Christlichen Krankenhäusern – ganz ausdrücklich werden „katholische“ Träger genannt – soll die Freiheit genommen werden, aus Gewissensgründen keine Abtreibungen vorzunehmen. Und: Niemand soll mehr Frauenarzt werden können, ohne Abtreibungen durchgeführt bzw. „erlernt“ zu haben.
Den gesamten Antrag mitsamt Begründung können Sie mit nur einem Klick HIER nachlesen.
Eine schwierige Entscheidung
Bei einer solchen Einladung gibt es viel, was dafür, aber auch viel, was dagegen spricht, sie anzunehmen.
Lassen Sie mich ganz offen und ehrlich sein: Die Antragsteller gehören ausnahmslos den derzeitigen Oppositionsparteien an und die Wahrscheinlichkeit, dass es dieser Antrag tatsächlich zur Abstimmung in den Bundestag schafft, erscheint nach menschlichem Ermessen gering.
Bei diesem Antrag geht es augenscheinlich um Symbolpolitik und um Kulturkampf. Die Anhörung ist nach meinem Dafürhalten ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der restlosen Legalisierung der Abtreibung – und der Marginalisierung aller Menschen und Einrichtungen, die sich diesem Vorhaben widersetzen.
Der Vorschlag, mich als Sachverständigen anzuhören, kam aus der Fraktion der AfD. Die Tatsache, dass ich schon im vergangenen Jahr im Rechtsausschuss als Sachverständiger zu Gast war und als solcher von der AfD vorgeschlagen wurde, hatte damals zu Kontroversen geführt.
Hier finden Sie die Stellungnahme, in der Sie unsere gesamte Argumentation in dieser Sache noch einmal im Detail nachvollziehen und an Ihre Bekannten und Mitbeter weiterleiten können.
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